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   LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15   

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https://dejure.org/2016,43434
LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15 (https://dejure.org/2016,43434)
LG Köln, Entscheidung vom 30.11.2016 - 28 O 419/15 (https://dejure.org/2016,43434)
LG Köln, Entscheidung vom 30. November 2016 - 28 O 419/15 (https://dejure.org/2016,43434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Veröffentlichung der Behauptung der Ankündigung von Kontrollen einer Pflegeeinrichtung in der Berichterstattung im Internet; Schutz des Unternehmenspersönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der objektive Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BVerfG, NJW 2006, 207).

    In diesem Fall trifft nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB grundsätzlich den Schädiger die Beweislast für die Wahrheit der ehrbeeinträchtigenden Behauptung, sofern die Wahrheit der Tatsachenbehauptung zum Zeitpunkt ihrer Äußerung ungewiss ist (vgl. BGH, NJW 2013, 790 m.W.N.; BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98).

    Freilich darf die Wahrheitspflicht nicht überspannt und dadurch der freie Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 GG im Sinn hat, unangemessen behindert werden (vgl. BVerfG, NJW 2006, 207).

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    Denn der Betroffene kann sich in aller Regel nicht dagegen wehren, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse auf einen Sachverhalt zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, der von dem sich Äußernden so aber weder offen noch verdeckt behauptet worden ist (vgl. BGH, NJW 2006, 601, 603).

    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22.11.2005 - VI ZR 204/04) hat zu den Voraussetzungen einer bewusst unvollständigen Berichterstattung ausgeführt:.

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    Insofern ist zu berücksichtigen, dass die Erwägungen des OLG Stuttgart (a.a.O.) im hiesigen Verfahren nicht greifen, da es sich bei der Durchführung eines Fußbades bei einer Bewohnerin im Gegensatz zur missbräuchlichen Ausnutzung von Werkverträgen (OLG Stuttgart, a.a.O.) oder zu einer kritikwürdigen Tierhaltung (OLG Hamm OLGR 2004, 345) nicht um Vorgänge handelt, "die sich für die Allgemeinheit, zumindest aber für einen erheblichen Teil derselben als so einschneidend darstellen, dass deren öffentliche Behandlung als wesentlich angesehen wird" .
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    Ob eine unzulässig erlangte Information, hier die streitgegenständlichen Filmaufnahmen, veröffentlicht werden darf, hängt davon ab, ob ihr Informationswert schwerer wiegt als die durch die Beschaffung begangene Rechtsverletzung (vgl. BVerfG, NJW 1984, 1741).
  • LG Hamburg, 08.04.2008 - 324 O 121/08

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Ausstrahlung eines heimlich aufgenommenen

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    Dabei kommt eine Veröffentlichung der unzulässig erlangten Informationen insbesondere - aber nicht ausschließlich (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; LG Hamburg, AfP 2008, 639) - dann in Betracht, wenn Zustände oder Verhaltensweisen offenbart werden, die ihrerseits rechtswidrig sind (vgl. BVerfG, a.a.O.).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    Dagegen gebietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht, dem Betroffenen einen Abwehranspruch zuzubilligen, soweit es um Tatsachenbehauptungen geht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild des Betroffenen auswirken können (BVerfG, NJW 2008, 747, m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    Zugleich kann im heimlichen Fertigen und Ausstrahlen von Bildaufnahmen ein Eingriff in das Recht der Klägerin zu 2 an ihrem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegen: Der Bundesgerichtshof (NJW 1981, 1089; NJW 1998, 2141) hat das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dann für einschlägig gehalten, wenn Filmaufnahmen unter Verletzung des Hausrechts eines Unternehmens gefertigt werden, vorausgesetzt, die betroffenen Räumlichkeiten gehören zum Betrieb (vgl. auch: BGH, NJW 1998, 2141, Rn. 12, 22 ff.).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    In diesem Fall trifft nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB grundsätzlich den Schädiger die Beweislast für die Wahrheit der ehrbeeinträchtigenden Behauptung, sofern die Wahrheit der Tatsachenbehauptung zum Zeitpunkt ihrer Äußerung ungewiss ist (vgl. BGH, NJW 2013, 790 m.W.N.; BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    Zugleich kann im heimlichen Fertigen und Ausstrahlen von Bildaufnahmen ein Eingriff in das Recht der Klägerin zu 2 an ihrem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb liegen: Der Bundesgerichtshof (NJW 1981, 1089; NJW 1998, 2141) hat das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dann für einschlägig gehalten, wenn Filmaufnahmen unter Verletzung des Hausrechts eines Unternehmens gefertigt werden, vorausgesetzt, die betroffenen Räumlichkeiten gehören zum Betrieb (vgl. auch: BGH, NJW 1998, 2141, Rn. 12, 22 ff.).
  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Auszug aus LG Köln, 30.11.2016 - 28 O 419/15
    "Wertneutrale Falschdarstellungen", also Äußerungen, mit denen nichts Negatives über den Betroffenen ausgesagt wird, begründen jedoch keine zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche (OLG Köln, NJW-RR 2006, 78).
  • BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00

    Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

  • BGH, 05.05.1981 - VI ZR 184/79

    Unterlassung von Äußerungen - Ehrenkränkende Vorbringen eines Sachverständigen

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95

    Zu den Grenzen des Agenturprivilegs

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 217/08

    Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

    Auf die Berufung der Klägerinnen wird das am 30.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 419/15) teilweise abgeändert.

    Die Klägerinnen beantragen, unter Abänderung des Urteils des LG Köln vom 30.11.2016 zum Az. 28 O 419/15, I. die Beklagte auch zu verurteilen, es zur Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00 Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, 1. zu behaupten, zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen:.

    Die Klägerin zu 2. beantragt darüber hinaus, unter Abänderung des Urteils des LG Köln vom 30.11.2016 zum Az. 28 O 419/15, III. die Beklagte auch zu verurteilen, es zur Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00 Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, zusammen mit dem folgenden Bild:.

    Die Beklagte beantragt insoweit, das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.11.2016, Az: 28 O 419/15, aufzuheben, soweit die Beklagte hierdurch zur Unterlassung verurteilt wurde, und die Klage auch insoweit abzuweisen.

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