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   LG Köln, 31.05.2013 - 25 O 9/13   

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https://dejure.org/2013,46547
LG Köln, 31.05.2013 - 25 O 9/13 (https://dejure.org/2013,46547)
LG Köln, Entscheidung vom 31.05.2013 - 25 O 9/13 (https://dejure.org/2013,46547)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - 25 O 9/13 (https://dejure.org/2013,46547)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadenerstzansprüchen des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall in Übergangsfällen auf Grundlage des Stichtagsprinzips; Auslegung von befristeten Verjährungsverzichtserklärungen als unbeschränktes Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.2012 - VII ZR 155/10

    Hemmung der Verjährung durch Anerkenntnis bei Mängelbeseitigung

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2013 - 25 O 9/13
    Das sog. Stichtagsprinzip gilt in Übergangsfällen nicht nur für den Verjährungsbeginn, sondern auch für die Hemmung bzw. den Neubeginn des Laufs der Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 28.08.2012, Az.: VII ZR 155/10 m.w.N.).

    Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 BGB ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt und deswegen ein Vertrauen des Gläubigers begründet wird, der Schuldner werde sich nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf die Einrede der Verjährung berufen (BGH, Urteil vom 20.06.2002, Az.: IX ZR 444/00; Urteil vom 23.08.2012, Az.: VII ZR 155/10; LG Köln, Urteil vom 05.05.2011, Az.: 29 S 223/10; Grothe in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 212 Rn.6, alle m.w.N.).

  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 444/00

    Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2013 - 25 O 9/13
    Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 BGB ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt und deswegen ein Vertrauen des Gläubigers begründet wird, der Schuldner werde sich nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf die Einrede der Verjährung berufen (BGH, Urteil vom 20.06.2002, Az.: IX ZR 444/00; Urteil vom 23.08.2012, Az.: VII ZR 155/10; LG Köln, Urteil vom 05.05.2011, Az.: 29 S 223/10; Grothe in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 212 Rn.6, alle m.w.N.).
  • LG Köln, 05.05.2011 - 29 S 223/10

    Verjährungsneubeginn durch Abschlagszahlungen eines Zwangsverwalters auf eine WEG

    Auszug aus LG Köln, 31.05.2013 - 25 O 9/13
    Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 BGB ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt und deswegen ein Vertrauen des Gläubigers begründet wird, der Schuldner werde sich nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf die Einrede der Verjährung berufen (BGH, Urteil vom 20.06.2002, Az.: IX ZR 444/00; Urteil vom 23.08.2012, Az.: VII ZR 155/10; LG Köln, Urteil vom 05.05.2011, Az.: 29 S 223/10; Grothe in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 212 Rn.6, alle m.w.N.).
  • OLG Köln, 23.01.2014 - 12 U 23/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf die Einrede der Verjährung

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.5.2013 - 25 O 9/13 - wird zurückgewiesen.
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