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   LG Kaiserslautern, 10.09.1993 - 1 T 120/93   

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https://dejure.org/1993,6536
LG Kaiserslautern, 10.09.1993 - 1 T 120/93 (https://dejure.org/1993,6536)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 10.09.1993 - 1 T 120/93 (https://dejure.org/1993,6536)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 10. September 1993 - 1 T 120/93 (https://dejure.org/1993,6536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschale Aufwandsentschädigung auch für Familienangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1125
  • FamRZ 1995, 52
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Mainz, 14.04.1989 - 8 T 268/88
    Auszug aus LG Kaiserslautern, 10.09.1993 - 1 T 120/93
    Der Begriff der Mittellosigkeit wird in der Rechtsprechung durch Rückgriff auf andere Bereiche sozialer Leistungen konkretisiert, wobei zum Teil auf die Voraussetzungen der Gewährung von Prozeßkostenhilfe (LG Berlin RPfl 85, 237; LG Mainz RPfl 1989, 327) und zum Teil auf die Voraussetzungen der Sozialhilfe (OLG Zweibrücken RPfl 83, 312) abgestellt wird, wobei allerdings durch die Verweisung des § 115 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 ZPO teilweise deckungsgleiche Ergebnisse erzielt werden.
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Da der Zweck der gesetzlichen Neuregelung zum Vergütungs- und Aufwandsentschädigungsanspruch dahin ging, "die Rechtsstellung auch derjenigen Personen zu starken, denen keine Vergütung gewahrt werden kann, also der ehrenamtlichen Betreuungspersonen für mittellose Betroffene" (BT-Drucks. 11/4528 S. 112, BayObLG aaO.), würde es der gesetzlichen Neuregelung zuwiderlaufen, wenn ausgerechnet der vornehmlich gewünschten Betreuergruppe, nämlich den nahen Angehörigen, der Anspruch auf die pauschale Aufwandsentschädigung nicht zustehen sollte (vgl. im einzelnen Bienwald aaO., LG Kaiserslautern FamRZ 1995, 52, LG Münster FamRZ 1996, 248, LG Wuppertal JurBüro 1995, 603, LG Göttingen JurBüro 1995, 602 und BayObLG FamRZ 1996, 247 sowie Jürgens, Betreuungsrecht § 1836a Rdn. 4, Hellmann, BtPrax 1995, 158, 164, Dammrau/Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. 1995 § 1836a Rdn. 7, Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1836a Rdn. 1).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95

    Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist

    (2) Bejaht wird ein Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Betreuer, die zugleich ein Elternteil des Betreuten sind, von den Landgerichten Kaiserslautern (BtPrax 1994, 34 ), Würzburg (Rpfleger 1995, 108 ), Göttingen (NdsRpfl 1995, 211) und Münster (BtPrax 1995, 111 ) sowie von Damrau (Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1836a BGB Rn. 7), Diederichsen (Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1836a Rn. 1), Hellmann (BtPrax 1995, 158/164) sowie Bienwald (FamRZ 1995, 463 ff).
  • LG Koblenz, 10.01.1996 - 2 T 734/95
    Die Kammer schließt sich insoweit der Argumentation des LG Kaiserlautern in der Entscheidung vom 10.9.1993 (BtPrax 1994, S. 34) an.
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