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   LG Kaiserslautern, 20.12.2019 - 3 O 333/18   

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LG Kaiserslautern, 20.12.2019 - 3 O 333/18 (https://dejure.org/2019,67703)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 20.12.2019 - 3 O 333/18 (https://dejure.org/2019,67703)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 20. Dezember 2019 - 3 O 333/18 (https://dejure.org/2019,67703)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 U 240/19

    Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung: Schadenersatzanspruch des Käufers eines

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 12.4.2019 (3 O 333/18) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 12.4.2019 (3 O 333/18) im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LG Essen, 24.11.2022 - 16 O 116/21

    Kreuzungsräumer

    Kreuzungsräumer kann jedenfalls nur der sein, der in das Kreuzungsviereck (gebildet durch die Verlängerungen der Fahrbahnränder) zumindest zu einem großen Teil bereits bei Grün eingefahren ist (vgl. LG Kaiserslautern, Urteil vom 20.12.2019, Az.: 3 O 333/18, BeckRS 2019, 55523).

    Infolgedessen ist bei einem Unfall auf einer Kreuzung, auf welcher der Fahrzeugverkehr durch eine Lichtzeichensignalanlage geregelt ist, und bei dem es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrzeug, das bei dem Umschalten der Ampel auf "Grün" anfährt, und einem Fahrzeug des Querverkehrs/Gegenverkehrs, das die Kreuzung räumen will, in der Regel von einer überwiegenden Verursachung des in die Kreuzung einfahrenden Querverkehrs/Gegenverkehrs auszugehen bzw. sogar von der Alleinschuld von dessen Fahrer, wenn dieser den Kreuzungsräumer rechtzeitig erkennen konnte oder aus dem Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer mit Kreuzungsräumern rechnen musste (vgl. LG Kaiserslautern Urteil vom 20.12.2019, Az.: 3 O 333/18, BeckRS 2019, 55523 Rn. 39-50, beck-online m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 03.06.2020 - 4 U 351/19

    Schadensersatz für einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel-Pkw

    das Urteil des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 12.4.2019 (3 O 333/18) im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.
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