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   LG Kaiserslautern, 21.07.2003 - 4 Qs 18/03   

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https://dejure.org/2003,24917
LG Kaiserslautern, 21.07.2003 - 4 Qs 18/03 (https://dejure.org/2003,24917)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 21.07.2003 - 4 Qs 18/03 (https://dejure.org/2003,24917)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 21. Juli 2003 - 4 Qs 18/03 (https://dejure.org/2003,24917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umlage der Prozesskosten; Umlagefähige Posten innerhalb des Verfahrens; Aussetzung der Hauptverhandlung; Mitwirkung des Verteidigers ohne eine neue Hauptverhandlung; Beschwerde der Staatskasse ohne Beschluss des Vorsitzenden des Schöffengerichts; Zurückverweisung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umlage der Prozesskosten; Umlagefähige Posten innerhalb des Verfahrens; Aussetzung der Hauptverhandlung; Mitwirkung des Verteidigers ohne eine neue Hauptverhandlung; Beschwerde der Staatskasse ohne Beschluss des Vorsitzenden des Schöffengerichts; Zurückverweisung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 688
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.07.2003 - 4 Qs 18/03
    Hinzukommt, dass auch dann, wenn ein eindeutiger Wille des Gesetzgebers zu Gunsten der wörtlichen Auslegung einer Gesetzesbestimmung fehlt, eine vom Wortlaut abweichende Auslegung der Vorschrift nur statthaft ist, wenn eine sinnvolle Anwendung des Gesetzes sie fordert (BVerfGE 9, 89, 104 f.).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.07.2003 - 4 Qs 18/03
    ergibt, in den sie hineingestellt ist (BVerfGE 48, 246, 256).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.07.2003 - 4 Qs 18/03
    In jedem Fall kann der Wille des Gesetzgebers bei der Gesetzesauslegung nur insoweit berücksichtigt werden, als er in dem Gesetz selbst einen hinreichend klaren Ausdruck gefunden hat (BVerfGE 62, 1 ,45 m.w.N.).
  • LG Bonn, 29.08.2001 - 37 Qs 47/01
    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.07.2003 - 4 Qs 18/03
    Zwar wird in der Rechtssprechung vertreten, die Gebühr gem. § 84 Abs. 1 Hs. 1 Fall 2 BRAGO falle auch dann an, wenn in einer Strafsache schon eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, diese ausgesetzt und danach das Verfahren endgültig eingestellt wird (LG Bremen, JurBüro 1990, 873; LG Saarbrücken JurBüro 2001, 302 ; LG Bonn JurBüro 2002, 24; LG Frankfurt/Oder AGS 2003, 26 ).
  • LG Bremen, 29.01.1990 - 23 Qs 503/89
    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.07.2003 - 4 Qs 18/03
    Zwar wird in der Rechtssprechung vertreten, die Gebühr gem. § 84 Abs. 1 Hs. 1 Fall 2 BRAGO falle auch dann an, wenn in einer Strafsache schon eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, diese ausgesetzt und danach das Verfahren endgültig eingestellt wird (LG Bremen, JurBüro 1990, 873; LG Saarbrücken JurBüro 2001, 302 ; LG Bonn JurBüro 2002, 24; LG Frankfurt/Oder AGS 2003, 26 ).
  • LG Saarbrücken, 20.02.2001 - 4 Qs 8/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Einstellung des Verfahrens nach

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 21.07.2003 - 4 Qs 18/03
    Zwar wird in der Rechtssprechung vertreten, die Gebühr gem. § 84 Abs. 1 Hs. 1 Fall 2 BRAGO falle auch dann an, wenn in einer Strafsache schon eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, diese ausgesetzt und danach das Verfahren endgültig eingestellt wird (LG Bremen, JurBüro 1990, 873; LG Saarbrücken JurBüro 2001, 302 ; LG Bonn JurBüro 2002, 24; LG Frankfurt/Oder AGS 2003, 26 ).
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