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   LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07   

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LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07 (https://dejure.org/2015,65372)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 30.01.2015 - 3 O 846/07 (https://dejure.org/2015,65372)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 3 O 846/07 (https://dejure.org/2015,65372)
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    Kündigung ohne Fristsetzung mit Kündigungsandrohung kann teuer werden!

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Ein solcher ist gegeben, wenn Vertragsverletzungen des Auftraggebers Von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unzumutbar ist (BGH NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 2000, 2988; zum Ganzen auch BGH NJW-RR 1989, 1248; BGH NJW-RR 2012, 596).

    Eine außerordentliche Kündigung kann auf solche Pflichtverletzungen jedenfalls dann gestützt werden, wenn das Verhaften des Auftragnehmers keinen Anlass zu der Annahme gibt, dass dieser sich in Zukunft vertragstreu verhalten werde (BGH NJW-RR 1996, 1108; OLG Brandenburg ER 2008, 207).

    Bei Vorliegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung kann sofort gekündigt werden (BGH NJW-RR 1996, 1108).

    Denn grundsätzlich ist nur der seinerseits vertragstreue Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt (vgl. nur: BGH NJW-RR 1996, 1108).

    Auch die Verletzung einer Nebenpflicht ist zwar im Grundsatz geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu tragen, wenn diese von so erheblicher Bedeutung ist, dass das Verhalten des Auftragnehmers hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, dass er sich auch in Zukunft nicht vertragstreu verhalten wird (BGH NJW-RR 1996, 1108).

    Denn auch, wenn dies verneint werden würde, würde der Beklagten ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nur zustehen, wenn sie selbst sich vertragstreu verhalten hätte (BGH NJW-RR 1996, 1108).

  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82

    Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Im Fall des unzureichenden Baustelleneinsatzes gemäß § 5 Abs. 3 und 4 VOB/B ist die Kündigung auch schon vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Fertigstellungsfrist oder eines vereinbarten Zwischentermins nach entsprechender Kündigungsandrohung möglich, wenn der Eintritt der schwerwiegenden Vertragsverletzung sicher oder zumindest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist und dem Auftraggeber deshalb im Zeitpunkt der Kündigung ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (vgl. Beck'scher Online-Kommentar/ Kleineke, VOB/B, Stand: 1.11.2014, Edition: 17, § 8 Abs. 3 Rn 2; siehe auch: BGH NJW-RR 1992, 1142; BGH NJW 1983, 989; OLG Köln, Urteil vom 28.6.2006, Az. 11 U 48/04).

    Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer grundsätzlich eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen muss, kann es ausnahmsweise auch genügen, wenn eine Frist gesetzt wird, innerhalb derer die rechtzeitige Erfüllbarkeit des Vertrages nachgewiesen wird (BGH NJW 1983, 989).

    Gleiches gilt, wenn die schwerwiegende Vertragsverletzung zwar noch nicht eingetreten ist, ihr Eintritt jedoch sicher ist, denn es kann dem Auftraggeber in aller Regel nicht zugemutet werden, die Vertragsverletzung abzuwarten, um dann erst die rechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen (BGH NJW 1983, 989; vgl. auch: BGH NJW-RR 1992, 1141).

  • OLG Frankfurt, 11.03.1986 - 5 U 35/83
    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Wenn die Nachtragsforderung hingegen dem Grunde nach unberechtigt ist oder nicht prüffähig vorgelegt wird, besteht für den Auftragnehmer kein Recht, die Leistungen einzustellen (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 979; OLG Frankfurt NJW 2011, 1655).

    Anderes gilt nur, wenn die Leistungsverweigerung dazu führt, dass die Arbeit endgültig eingestellt und die Baustelle bereits geräumt wird (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 979).

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Ein Verhalten des Auftragnehmers, das das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien nachhaltig schädigt und damit die Fortsetzung der Zusammenarbeit für den Auftraggeber unzumutbar macht, kann darin liegen, dass der Auftragnehmer seine Leistungen unberechtigterweise einstellt, um einen Nachtrag durchzusetzen (BGH NJW 2000, 807; OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 1655).

    Nach dieser sind die Vertragspartner, soweit während der Vertragsausführung Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrags oder seiner Durchführung an geänderte Umstände entstehen, grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen nachhaltig und ernsthaft eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen (BGH NJW 2000, 807).

  • OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 154/10

    Kündigung des Bauvertrages wegen unberechtigter Einstellung der Arbeiten

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Ein Verhalten des Auftragnehmers, das das Vertrauensverhältnis der Vertragsparteien nachhaltig schädigt und damit die Fortsetzung der Zusammenarbeit für den Auftraggeber unzumutbar macht, kann darin liegen, dass der Auftragnehmer seine Leistungen unberechtigterweise einstellt, um einen Nachtrag durchzusetzen (BGH NJW 2000, 807; OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 1655).

    Zwar ist anerkannt, dass die vertragliche Vertrauensgrundlage dadurch nachhaltig gestört werden kann, dass der Auftragnehmer für eine bereits abgesprochene vertragliche Leistung eine zusätzliche Vergütung verlangt und die Weiterarbeit ernsthaft und endgültig von einer entsprechenden Zahlung abhängig macht (vgl. nur: OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 1655).

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Ein wichtiger, den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigender Grund kann insbesondere darin liegen, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers schwer verletzt oder zerstört wird (vgl. allgemein: BGH NJW 1993, 1972; BGH NJW-RR 1988, 352).

    Eine Berufung hierauf kann der Beklagten nicht verwehrt werden, nachdem Kündigungsgründe grundsätzlich nachgeschoben werden können (vgl. dazu: BGH NJW 1993, 1972).

  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 118/10

    Teilkündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber: Verzug mit Bauleistung

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Ein solcher ist gegeben, wenn Vertragsverletzungen des Auftraggebers Von solchem Gewicht vorliegen, dass eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unzumutbar ist (BGH NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 2000, 2988; zum Ganzen auch BGH NJW-RR 1989, 1248; BGH NJW-RR 2012, 596).

    Eine Verzögerung des Bauvorhabens oder die Nichteinhaltung vertraglicher Frist rechtfertigen eine Kündigung aus wichtigem Grund nur, wenn es sich bei den Verzögerungen um vom Unternehmer zu vetretende, ganz beträchtliche Verzögerungen handelt (BGH NJW-RR 2012, 596).

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87

    Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Ein wichtiger, den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigender Grund kann insbesondere darin liegen, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers schwer verletzt oder zerstört wird (vgl. allgemein: BGH NJW 1993, 1972; BGH NJW-RR 1988, 352).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2002 - 11 U 77/01

    Berechtigung zur Kündigung von Teilleistungen eines Bauauftrags aus wichtigem

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Entsprechend ist der Auftraggeber auch dann zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn der Auftragnehmer die vollständige Erbringung seiner Leistungen in unverhandelbare Abhängigkeit von einer Nachtragsbeauftragung setzt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 7.5.2002, Az. 11 U 77/01).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 162/11

    Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

    Auszug aus LG Kaiserslautern, 30.01.2015 - 3 O 846/07
    Soweit der Auftraggeber eine Änderung der vertraglich vereinbarten Leistung anordnet, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Zahlung einer entsprechenden Vergütung zu, § 2 Abs. 5 VOB/B. Hierbei kann es sich sowohl um Änderungen der Pläne oder der Beschreibung der technischen Bauausführung handeln als auch um Änderungen im Rahmen eines vertraglich vereinbarten einseitigen Leistungsbestimmungsrechts (siehe auch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.8.2011, Az. 23 U 162/11, zitiert nach Beck-Online; OLG Hamm, Urteil vom 14.4.2005, Az. 21 U 133/04, zitiert nach Beck-Online).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

  • KG, 31.10.2008 - 7 U 169/07

    Konkludente Annahme von Nachtragsangeboten

  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 132/88

    Inhalt der Anzeige

  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 21 U 133/04

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung aufgrund eines vertragswidrigen

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 346/01

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer einseitigen Leistungsänderung durch den

  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 330/87

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 326/98

    Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Kündigung des Architekten- bzw.

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

  • OLG Köln, 28.06.2006 - 11 U 48/04

    Kündigung wegen drohendem Verzug nur ausnahmsweise möglich!

  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

  • BGH, 08.02.1996 - VII ZR 219/94

    Berechnung der ersparten Aufwendungen bei einem vorzeitig beendeten

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 115/90

    Rücktrittsrecht vom Werklieferungsvertrag bei drohender Fristüberschreitung

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 102/76

    Streit um das Miteigentum an einem Hausgrundstück nach widerrufener Schenkung -

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