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   LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16   

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https://dejure.org/2017,32255
LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16 (https://dejure.org/2017,32255)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.2017 - 10 O 509/16 (https://dejure.org/2017,32255)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. September 2017 - 10 O 509/16 (https://dejure.org/2017,32255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 309 Nr 4 BGB
    Bausparvertrag: Wirksamkeit eines formularvertraglichen Kündigungsrechts der Bausparkasse nach 15 Jahren

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Kündigung eines Bausparvertrags nach 15 Jahren wegen Nichterfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen ("Badenia")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Keine Kündigung eines Bausparvertrags nach 15 Jahren wegen Nichterfüllung der Zuteilungsvoraussetzungen ("Badenia")

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klausel zur Kündigung von Bausparverträgen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bausparkasse Badenia: Klausel zur Vertragskündigung gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsklausel der Bausparkasse Badenia gekippt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsklausel der Bausparkasse Badenia

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klausel zur Kündigung von Bausparverträgen unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsklausel der Landesbausparkasse Südwest

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Klausel zur Kündigung von Bausparverträgen unwirksam

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Kündigung von Bausparverträgen

Sonstiges

  • verbraucherzentrale-bawue.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klage gegen Bausparkasse: Kündigungsrecht nach 15 Jahren rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2192
  • WM 2017, 2064
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16
    Ein jederzeitiges Kündigungsrecht gemäß § 488 Abs. 3 BGB ist bei Bausparverträgen regelmäßig stillschweigend abbedungen: Eine Bausparkasse könnte andernfalls dem Bausparer jederzeit den bedingungsgemäßen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens entziehen (BGH, Urt. v. 21.02.2017, XI ZR 185/16, Rn. 24 -, juris).

    Die Vorschrift verdeutlicht, dass von der Beklagten weitergehende vertragliche Kündigungsgründe durch Aufnahme in die ABB begründet werden können (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 21.02.2017, XI ZR 185/16, Rn. 62; MüKoBGB/Berger BGB § 489 Rn. 19-20, beck-online).

    Der Vertragszweck des Bausparvertrages liegt darin, einen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens zu erlangen (BGH, Urteil vom 21.02.2017, XI ZR 185/16, Rz. 30).

    Nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs ist dem Verbraucher, der nicht zu einem festen Zeitpunkt mit der Darlehensgewährung rechnen kann, bei der Inanspruchnahme des Darlehens eine gewisse flexible Handhabung zuzubilligen (BGH, Urt. v. 21.02.2017, XI ZR 185/16, Rn. 30 -, juris).

  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16
    Entschieden wurde durch den Bundesgerichtshof bereits, dass eine Kündigung in der Darlehensphase des Bausparvertrags in ABB lediglich dann wirksam vereinbart werden kann, wenn sie an Vertragsverletzungen anknüpft, die so schwerwiegend sind, dass sie ohne Rücksicht auf den Einzelfall eine vorzeitige Vertragsbeendigung rechtfertigen (BGH, NJW 1991, 2559).

    Da eine geltungserhaltende Reduktion von AGB unzulässig ist, kann die Klausel nicht auf diese Fälle beschränkt werden (BGH, NJW 1991, 2559).

  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 55/07

    Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16
    Zur Beurteilung bedarf es einer umfassenden Würdigung, in die die Art des konkreten Vertrags, die typischen Interessen beider Parteien, die Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise und die sich aus der Gesamtheit der Rechtsordnung ergebenden Bewertungskriterien einzubeziehen sind (BGH ZIP 2008, 1729; NJW 2010, 2793).

    Wenngleich die Klausel nicht bereits nach § 309 Nr. 4 BGB unwirksam ist, kann sich eine Unwirksamkeit dennoch aufgrund eines Verstoßes gegen § 307 BGB ergeben (BGH, Urt. v. 24.07.2008, VII ZR 55/07, ZIP 2008, 1729-1733).

  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16
    Maßgeblich sind bei der Abwägung ein generalisierender, überindividueller Prüfungsmaßstab und eine typisierende Betrachtungsweise; auf die speziellen Umstände des Einzelfalls kommt es insoweit nicht an, sondern darauf, wie die Klausel unter Berücksichtigung aller nicht fernliegender Fallgestaltungen verwendet werden kann (BGH, Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16
    Unangemessen ist die Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zukommen zu lassen (BGH NJW 05, 1774).
  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16
    Diese Auslegungsregel führt im Verbandsprozess dazu, dass bei einer mehrdeutigen Klausel von den möglichen Auslegungen diejenige zugrunde zu legen ist, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - VIII ZR 337/11 -, BGHZ 194, 121-136, Rn. 16).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16
    Zur Beurteilung bedarf es einer umfassenden Würdigung, in die die Art des konkreten Vertrags, die typischen Interessen beider Parteien, die Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise und die sich aus der Gesamtheit der Rechtsordnung ergebenden Bewertungskriterien einzubeziehen sind (BGH ZIP 2008, 1729; NJW 2010, 2793).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ARZ 4/85

    Vermietung unrenovierter Wohnung - formularvertragliche Abwälzung laufender

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.09.2017 - 10 O 509/16
    Auszugehen ist von Gegenstand, Zweck und Eigenart des Vertrags (BGH NJW 1986, 2102).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2018 - 17 U 131/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse: Formularklausel über ein

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 01.09.2017 - 10 O 509/16 - wird zurückgewiesen.
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