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   LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19   

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https://dejure.org/2021,57937
LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19 (https://dejure.org/2021,57937)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.10.2021 - 11 S 129/19 (https://dejure.org/2021,57937)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Oktober 2021 - 11 S 129/19 (https://dejure.org/2021,57937)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilanfechtung zulässig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teilanfechtung zulässig? (IMR 2022, 164)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Lörrach, 02.07.2019 - 5 C 1385/18

    Teilanfechtung ist ausgeschlossen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 02.07.2019, Az. 5 C 1385/18 WEG, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
    Außerhalb des Bereichs Jahresabrechnung/ Wirtschaftsplan ist die Rechtsprechung mit einer Teilbarkeit des Beschlussgegenstandes sehr zurückhaltend (vgl. BGH NZM 2015, 218).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
    Ein Beschluss kann nur dann, wenn er teilbar ist, von einem Wohnungseigentümer auch nur teilweise angefochten werden (BGH ZWE 2013, 47 Rn. 9; NJW 2010, 2127 Rn. 6).
  • BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
    Ein Beschluss kann nur dann, wenn er teilbar ist, von einem Wohnungseigentümer auch nur teilweise angefochten werden (BGH ZWE 2013, 47 Rn. 9; NJW 2010, 2127 Rn. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 03.03.2020 - 13 T 19/20

    Begrenzte Anfechtung der Jahresabrechnung muss sich bereits aus Klageschrift

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
    Richtig ist zwar, dass bei Unklarheit darüber, ob ein Beschluss nur teilweise angegriffen wird, im Zweifel der gesamte Beschluss Streitgegenstand ist (OLG München ZMR 2006, 949; LG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 6046 Rn. 4).
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