Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,57937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilanfechtung zulässig?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Teilanfechtung zulässig? (IMR 2022, 164)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 S 8/18
- AG Lörrach, 02.07.2019 - 5 C 1385/18
- LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- AG Lörrach, 02.07.2019 - 5 C 1385/18
Teilanfechtung ist ausgeschlossen
Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Lörrach vom 02.07.2019, Az. 5 C 1385/18 WEG, wird zurückgewiesen. - BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von …
Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
Außerhalb des Bereichs Jahresabrechnung/ Wirtschaftsplan ist die Rechtsprechung mit einer Teilbarkeit des Beschlussgegenstandes sehr zurückhaltend (vgl. BGH NZM 2015, 218). - BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09
Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf …
Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
Ein Beschluss kann nur dann, wenn er teilbar ist, von einem Wohnungseigentümer auch nur teilweise angefochten werden (…BGH ZWE 2013, 47 Rn. 9; NJW 2010, 2127 Rn. 6). - BGH, 19.10.2012 - V ZR 233/11
Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkung der Anfechtungsklage auf einen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
Ein Beschluss kann nur dann, wenn er teilbar ist, von einem Wohnungseigentümer auch nur teilweise angefochten werden (BGH ZWE 2013, 47 Rn. 9;… NJW 2010, 2127 Rn. 6). - LG Frankfurt/Main, 03.03.2020 - 13 T 19/20
Begrenzte Anfechtung der Jahresabrechnung muss sich bereits aus Klageschrift …
Auszug aus LG Karlsruhe, 01.10.2021 - 11 S 129/19
Richtig ist zwar, dass bei Unklarheit darüber, ob ein Beschluss nur teilweise angegriffen wird, im Zweifel der gesamte Beschluss Streitgegenstand ist (OLG München ZMR 2006, 949; LG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 6046 Rn. 4).