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   LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17   

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https://dejure.org/2017,58345
LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17 (https://dejure.org/2017,58345)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.12.2017 - 11 T 305/17 (https://dejure.org/2017,58345)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 11 T 305/17 (https://dejure.org/2017,58345)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.2003 - II ZB 37/02

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17
    Die Zulassung der Beschwerde hat in dem anzufechtenden Beschluss selbst zu erfolgen; eine nachträgliche Zulassung ist unstatthaft (KG, RPfl 2007, 554 Rn. 6 sowie BGH, NJW 2005, 156 Rn. 5 ff.; NJW 2004, 779 Rn. 4 ff.; Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 38/06 -, juris, Rn. 4 ff. zur Revision und zur Rechtsbeschwerde, §§ 543 Abs. 1 Nr. 1, 574 Abs. 1 S. 11 Nr. 2 ZPO).

    Eine Nachholung der Zulassung durch eine Berichtigungs- oder Ergänzungsentscheidung, wie vom Beschwerdeführer im Laufe des Beschwerdeverfahrens beantragt, ist nicht möglich (BGH, NJW 2005, 156 Rn. 5 ff.; NJW 2004, 779 Rn. 4 ff.).

    Dafür ist erforderlich, dass sich das Versehen aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei der Beschlussfassung ergibt (BGH, Beschluss vom 24. November 2003 - II ZB 37/02 juris, Rn. 7).

  • BGH, 14.09.2004 - VI ZB 61/03

    Nachholung der Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege der Berichtigung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17
    Die Zulassung der Beschwerde hat in dem anzufechtenden Beschluss selbst zu erfolgen; eine nachträgliche Zulassung ist unstatthaft (KG, RPfl 2007, 554 Rn. 6 sowie BGH, NJW 2005, 156 Rn. 5 ff.; NJW 2004, 779 Rn. 4 ff.; Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 38/06 -, juris, Rn. 4 ff. zur Revision und zur Rechtsbeschwerde, §§ 543 Abs. 1 Nr. 1, 574 Abs. 1 S. 11 Nr. 2 ZPO).

    Eine Nachholung der Zulassung durch eine Berichtigungs- oder Ergänzungsentscheidung, wie vom Beschwerdeführer im Laufe des Beschwerdeverfahrens beantragt, ist nicht möglich (BGH, NJW 2005, 156 Rn. 5 ff.; NJW 2004, 779 Rn. 4 ff.).

  • BGH, 11.05.2004 - VI ZB 19/04

    Berichtigung eines Urteils; Nachholung der Zulassung der Berufung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17
    Das Versehen muss, weil Berichtigungen nach dieser Vorschrift auch von einem Richter beschlossen werden können, der an der fraglichen Entscheidung nicht mitgewirkt hat, selbst für Dritte ohne weiteres deutlich sein (BGH, NJW 2004, 2389 Rn. 5).
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 38/06

    Zulässigkeit des Zivilrechtswegs in Notarsachen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17
    Die Zulassung der Beschwerde hat in dem anzufechtenden Beschluss selbst zu erfolgen; eine nachträgliche Zulassung ist unstatthaft (KG, RPfl 2007, 554 Rn. 6 sowie BGH, NJW 2005, 156 Rn. 5 ff.; NJW 2004, 779 Rn. 4 ff.; Beschluss vom 20. Juli 2006 - V ZB 38/06 -, juris, Rn. 4 ff. zur Revision und zur Rechtsbeschwerde, §§ 543 Abs. 1 Nr. 1, 574 Abs. 1 S. 11 Nr. 2 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 WF 13/08

    Gerichtliche Zuständigkeit für eine Beschwerdeentscheidung im Verfahren der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17
    Die Zuständigkeit des Landgerichts ergibt sich auch nach dem Prinzip der formellen Anknüpfung, wonach sich die Rechtsmittelzuständigkeit ausschließlich danach bestimmt weicher Spruchkörper (allgemeines Prozessgericht oder Familiengericht) entschieden hat (vgl. Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 119 GVG Rn. 8; OLG Düsseldorf, FamRZ 2009, 713).
  • BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84

    Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 01.12.2017 - 11 T 305/17
    Es kommt nicht darauf an, ob der Gegenstand der Beratungshilfe bei gerichtlicher Geltendmachung eine Familiensache wäre (BGH, FamRZ 1984, 774 Rn. 6).
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