Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 03.02.2006 - 5 O 110/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Immobilienfondbeteiligungsgeschäftes, welches an der Haustür abgeschlossen worden ist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung eines an der Haustür abgeschlossenen, kreditfinanzierten Immobilienfondbeteiligungsgeschäftes; Widerruf der Darlehensvertragserklärung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG); Anbahnung von darlehensfinanzierten Immobilienerwerbsgeschäften und ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 14.06.2006 - 3 U 266/05 Demgegenüber kann offen bleiben, ob es von Bedeutung ist, dass die oben genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 197 BGB a.F. keinen Fall des Rückforderungsdurchgriffs betrifft, sondern vorliegend eine Gesamtrückabwicklung stattzufinden hat (s.a. LG Karlsruhe, 5 O 110/05, Urteil vom 3. Februar 2006) und ob überhaupt die Verjährungseinrede wirksam von der Beklagten erhoben worden ist, zumal die in erster Instanz erhobene Einrede ausdrücklich nicht auf § 197 BGB a.F. abzielt, sondern nur darauf, dass die Klägerin Ansprüche gegen den Verkäufer habe verjähren lassen und sie folglich wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben daran gehindert sei, Ansprüche gegen die Beklagte geltend zu machen, was freilich nicht zutrifft (vgl. KG, WM 2005, 2218, 2226 [KG Berlin 28.06.2005 - 4 U 77/03]).
- OLG Dresden, 16.08.2006 - 12 U 234/06 Nachdem mithin eine Rückgewährpflicht erst mit Erklärung des Widerrufs mit Schreiben vom 06.04.2004 entstanden ist, § 3 Abs. 1 S. 1 HWiG a.F., kann von einem Verjährungseintritt vor Klageerhebung nicht ausgegangen werden (im Ergebnis ebenso: LG Karlsruhe, Urteil vom 03.02.2006, Aktenzeichen 5 O 110/05, zitiert nach juris).