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   LG Karlsruhe, 03.07.2018 - 9 T 147/17   

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https://dejure.org/2018,37251
LG Karlsruhe, 03.07.2018 - 9 T 147/17 (https://dejure.org/2018,37251)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2018 - 9 T 147/17 (https://dejure.org/2018,37251)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 9 T 147/17 (https://dejure.org/2018,37251)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung: Gebührenstreitwert von sechs Monatsmieten? (IMR 2019, 40)

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  • OLG Stuttgart, 17.01.2011 - 5 U 158/10

    Gewerberaummiete: Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.07.2018 - 9 T 147/17
    Daher wird man in einfach gelagerten, das heißt damit in Fällen, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweisen, im Regelfall von einer Zeit von 12 Monaten ausgehen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.06.2018, a.a.O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.01.2011, 5 U 158/10).
  • OLG Dresden, 19.10.2011 - 13 U 1179/10

    Bestimmungsrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Tilgung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.07.2018 - 9 T 147/17
    Die Betriebskosten gehören ebenfalls zur vereinbarten Miete; schuldet der Mieter Vorauszahlungen, so hat er diese fortan als Teil der Nutzungsentschädigung zu erbringen (BGH, Urteil vom 27.05.2015, XII ZR 66/13 = NJW 2015, 2795 Rz. 32; OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2011, 13 U 1179/10 = NZM 2012, 84; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Auflage 2017, § 546a Rz. 25 m.w.N.; Streyl in Schmitt-Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 546a Rz. 54, 57).
  • BGH, 27.05.2015 - XII ZR 66/13

    Geschäftsraummiete: Minderung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung wegen einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.07.2018 - 9 T 147/17
    Die Betriebskosten gehören ebenfalls zur vereinbarten Miete; schuldet der Mieter Vorauszahlungen, so hat er diese fortan als Teil der Nutzungsentschädigung zu erbringen (BGH, Urteil vom 27.05.2015, XII ZR 66/13 = NJW 2015, 2795 Rz. 32; OLG Dresden, Urteil vom 19.10.2011, 13 U 1179/10 = NZM 2012, 84; Blank in Blank/Börstinghaus, Miete, 5. Auflage 2017, § 546a Rz. 25 m.w.N.; Streyl in Schmitt-Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 546a Rz. 54, 57).
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