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   LG Karlsruhe, 05.03.2019 - 3 O 22/14   

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https://dejure.org/2019,4985
LG Karlsruhe, 05.03.2019 - 3 O 22/14 (https://dejure.org/2019,4985)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.03.2019 - 3 O 22/14 (https://dejure.org/2019,4985)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. März 2019 - 3 O 22/14 (https://dejure.org/2019,4985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hebegebühr im Kostenfestsetzungsverfahren festsetzungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hebegebühr im Kostenfestsetzungsverfahren festsetzungsfähig! (IMR 2019, 300)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 16.01.1998 - 11 W 3354/97

    Erstattungsfähigkeit von Mahnanwaltskosten ; Erstattungsfähigkeit einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.03.2019 - 3 O 22/14
    Soweit der Rechtspfleger auf eine Entscheidung des OLG München (NJW-RR 1998, 1452) verweise, sei diese Entscheidung nicht vergleichbar, da dort im Vergleich die Zahlung an den Prozessbevollmächtigten vereinbart worden sei.

    Auch war die Beklagte nach dem eindeutigen Wortlaut des Prozessvergleiches nicht befugt, an den Prozessbevollmächtigten der Klägerin die Zahlung zu leisten, noch hat die Klägerin eine Zahlung auf das Konto ihres Prozessbevollmächtigten von der Beklagten verlangt, so dass die von den Parteien zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1998, 1452) mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist.

  • KG, 03.08.2004 - 27 W 159/04

    Rechtsanwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit der Hebegebühr

    Auszug aus LG Karlsruhe, 05.03.2019 - 3 O 22/14
    Die entstandenen Gebühren sind somit allein aufgrund der Handlungen der Beklagten entstanden und damit aus Sicht der Klägerin notwendige Kosten des Rechtsstreits (Zöller/Herget, am angegebenen Ort, § 91 Rn. 13, Stichwort: Geld; KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2004 - 27 W 159/04; Schneider in: Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 6. Aufl. 2008, Rechtsanwaltsvergütung, 3. Allgemeine Gebühren (Teil 1 W RVG) a) Rn. 82; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 23. Aufl. 2017, RVG W 1009, V. 3.) Gleiches gilt auch für die Empfangnahme der vom Gegner zu erstattenden Kosten (Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., Nr. 1009 W RVG Rn. 4; Piekenbrock in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 31. Edition, Stand 01.12.2018, § 81, Rn. 15).
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