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   LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12   

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https://dejure.org/2013,27082
LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12 (https://dejure.org/2013,27082)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.2013 - 9 T 281/12 (https://dejure.org/2013,27082)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 9 T 281/12 (https://dejure.org/2013,27082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abgrenzung der Rechtsbehelfe nach § 68 GKG, §§ 32, 33 RVG bei einer gerichtlichen Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren und Vergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittelfrist des Rechtsanwalts gegen die Festsetzung des Streitwerts

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 68 GKG, § 32 Abs 2 S 1 RVG, § 33 Abs 3 RVG
    Rechtsanwaltsgebühr: Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen die Streitwertfestsetzung und die Festsetzung des Vergleichsmehrwerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der richtige Rechtsbehelf bei gerichtlicher Wertfestsetzung für Gerichtsgebühren und Vergleich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 30.10.2012 - L 5 R 800/12

    Zum Unterschied zwischen einer Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12
    Wäre demgegenüber im Verhandlungstermin der Vergleichsmehrwert noch nicht festgesetzt worden, wäre das Beschwerdegericht insoweit zu einer Entscheidung nicht befugt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.10.2012 - L 5 R 800/12 B -, juris, Rn. 12).
  • OVG Hamburg, 11.02.2013 - 3 Nc 48/11

    Gegenstandswert bei Mehrvergleich

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12
    In diesem Fall ist die Anwendbarkeit des § 33 RVG anerkannt (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.02.2013 - 3 Nc 48/11 -, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 05.08.2013 - 1 Ta 120/13 -, juris).
  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12
    Bleibt unklar, ob die Beschwerde vom Mandanten selbst (grundsätzlich nur zulässig zur Herabsetzung des Streitwertes) oder vom Rechtsanwalt in eigenem Recht (grundsätzlich nur zulässig zur Heraufsetzung des Streitwertes) erhoben worden ist, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Partei das prozessual "Vernünftige" anstrebt, also denjenigen Rechtsbehelf gewählt hat, der der Interessenlage der Partei nach objektiven Maßstäben entspricht (BGH, NJW-RR 1995, 1183).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2003 - 20 WF 138/02
    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12
    "Vernünftig" in diesem Sinne ist hier allein eine Beschwerdeeinlegung aus eigenem Recht der Prozessbevollmächtigten (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1303; Mayer/Kroiß/Kießling, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 6. Auflage 2013, § 32 Rn. 91; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, § 32 RVG, Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auch das Amtsgericht auf eine etwaige Gegenvorstellung daran gehindert wäre, seinen eigenen Beschluss insoweit zu korrigieren, da die Sechsmonatsfrist entsprechend anzuwenden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12.02.1986 - IVa ZR 138/83 -, juris).
  • LAG Hessen, 05.08.2013 - 1 Ta 120/13

    Kündigungsschutzantrag - Mehrvergleich - Streitwert - Zeugnis;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12
    In diesem Fall ist die Anwendbarkeit des § 33 RVG anerkannt (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.02.2013 - 3 Nc 48/11 -, juris; Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 05.08.2013 - 1 Ta 120/13 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2013 - 10 W 18/13

    Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert für Feststellungsklage eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12
    Es kommt auch nicht darauf an, dass die Beschwerde, soweit sie eine Berücksichtigung der Feststellung zur Minderungsberechtigung mit dem 42-fachen Minderungsbetrag erstrebt, nach der jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 20.09.2013 - 10 W 18/13 -, der sich die Kammer anschließt, begründet wäre.
  • OLG Dresden, 04.08.1999 - 8 U 2159/99

    Begriff des Verhandelns zur Hauptsache; Auslegung eines Rechtsbehelfs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.10.2013 - 9 T 281/12
    Dies gilt auch, wenn mangels Erfüllung der jeweiligen Zulässigkeitsvoraussetzungen letztlich keiner der in Betracht kommenden Rechtsbehelfe Erfolg verspricht (OLG Dresden, NJW-RR 2001, 792).
  • FG Hamburg, 04.05.2017 - 3 KO 104/17

    Kostenrecht FGO/ZPO/RVG/GKG: Rechtskraft der Vergütungs- und Kostenfestsetzungen

    Soweit in dem Begehren ein Antrag auf richterliche Festsetzung eines höheren Werts und - gemäß § 11 Abs. 2 RVG, § 107 Abs. 1 Satz 2 ZPO rechtskraftdurchbrechend - auf eine entsprechende Vergütungs-Nachfestsetzung gesehen werden könnte, wird der Antrag zurückgewiesen, weil ein Anspruch auf gerichtliche Festsetzung eines höheren Werts im Rahmen von § 32 oder § 33 RVG oder § 63 GKG oder darüber hinausgehend nicht mehr besteht (vgl. Beschlüsse BFH vom 17.11.2015 III S 11/15, BFH/NV 2016, 572; LG Karlsruhe vom 09.10.2013 9 T 281/12, Juris), sondern vorher hätte geltend gemacht werden können, insbesondere schon nach Mandatsbeendigung im Verfahren gemäß § 33 RVG (vgl. Beschlüsse Hessisches FG vom 25.03.2014 7 Ko 488/14, EFG 2014, 1232 m. Anm. Hennigfeld; FG Hamburg vom 20.03.2015 3 K 218/14, NJW-Spezial 2015, 285 m. w. N.).
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