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   LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16 KfH   

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LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16 KfH (https://dejure.org/2017,51315)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.2017 - 15 O 95/16 KfH (https://dejure.org/2017,51315)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 2017 - 15 O 95/16 KfH (https://dejure.org/2017,51315)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    Unzulässig ist es außerdem, wenn mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben wird, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen (BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 15 f. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Die Irreführung ergibt sich vielmehr bereits daraus, dass die durch die uneingeschränkt aufgestellte werbliche Behauptung in Bezug genommene Studie selbst die Aussage nicht oder nicht uneingeschränkt trägt (BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 19 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Diese von den Wissenschaftlern selbst vorgenommene bzw. wiedergegebene Einschränkung der wissenschaftlichen Belegwirkung wird in der streitgegenständlichen Werbung unterschlagen (vgl. BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 17 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Feddersen, GRUR 2013, 127, 134).

    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Basisinsulin mit Gewichtsvorteil" (GRUR 2013, 649 Rn. 20) ergibt sich, dass nach den Umständen des Einzelfalls auch Studien unterhalb des "Goldstandards" genügen können, also solche, die nicht unter den Bedingungen einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit adäquater statistischer Auswertung entstanden sind.

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 32 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur indiziellen Bedeutung einer Arzneimittelzulassung durch die zuständige Behörde (GRUR 2013, 649 Rn. 34 ff. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil) sind auf die Zulassungsentscheidung einer Ethikkommission daher nicht übertragbar (vgl. zur fehlenden Bedeutung einer CE-Zertifizierung OLG Stuttgart, Urteil vom 08.06.2017 - 2 U 154/16, juris Rn. 73 ff.; KG, Urteil vom 02.06.2017 - 5 U 196/16, juris Rn. 93; je m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05

    Irreführende Schlankheitswerbung: Ermittlung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    durch einzelne Ärzte, Institute oder Wissenschaftler genügt nicht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 394, 395).

    Eine irreführende gesundheitsbezogene Werbung ist hingegen auch dann unzulässig, wenn sie im Einzelfall nicht mit einer Gesundheitsgefährdung verbunden ist (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2005, 394, 396; Nomos-BR/Zimmermann, 2012, HWG § 3 Rn. 2).

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    Der Kläger ist unter Zugrundelegung seines unstreitigen Vortrags klagebefugt nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (vgl. ausführlich zum auch hier klagenden Verein KG, Urteil vom 02.06.2017 - 5 U 196/16, juris Rn. 13 ff.).

    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur indiziellen Bedeutung einer Arzneimittelzulassung durch die zuständige Behörde (GRUR 2013, 649 Rn. 34 ff. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil) sind auf die Zulassungsentscheidung einer Ethikkommission daher nicht übertragbar (vgl. zur fehlenden Bedeutung einer CE-Zertifizierung OLG Stuttgart, Urteil vom 08.06.2017 - 2 U 154/16, juris Rn. 73 ff.; KG, Urteil vom 02.06.2017 - 5 U 196/16, juris Rn. 93; je m.w.N.).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 265/01

    Lebertrankapseln

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    Die Feststellung einer (mittelbaren) Gesundheitsgefährdung ist erforderlich, wenn sich die Wettbewerbswidrigkeit aus der Erfüllung eines im HWG normierten Gefährdungstatbestandes ergeben soll (vgl. BGH, GRUR 2004, 799 - Lebertrankapseln - zu § 11 Abs. 1 Nr. 10 HWG).
  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 70/02

    Zu irreführenden Werbeaussagen, die nicht auf tragfähige Studien gestützt sind

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    Der Vorwurf, den Verkehr durch eine Angabe in die Irre geführt zu haben, für deren Richtigkeit keine hinreichenden Anhaltspunkte bestehen, kann hierdurch nicht ausgeräumt werden (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 88, 89; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm, 35. Aufl. 2017, UWG § 5 Rn. 1.248).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07

    Vorbeugen mit Coffein!

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    Soweit der Bundesgerichtshof im Hinblick auf Kosmetika einen weniger strengen Maßstab an die Veröffentlichung einer Studie als Bedingung für ihre Tauglichkeit zur Untermauerung einer Werbung anlegt (BGH, GRUR 2010, 359 Rn. 18 f. - Vorbeugen mit Coffein!), ist dies nach Ansicht der Kammer auf Heilmittelwerbung nicht zu übertragen (so auch Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl. 2017, § 5 Rn. 2.219).
  • OLG München, 19.04.2012 - 6 U 2576/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Ultraschall-Behandlung zur Körperformung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    Teilweise wurde entschieden, dass für den Bereich der Medizinprodukte die Einhaltung des "Goldstandards" jedenfalls dann nicht zwingend erforderlich sei, wenn der Wirknachweis anhand objektiv messbarer Ergebnisse geführt werden könne und nicht die Gefahr der Verzerrung der Studienergebnisse durch subjektive Empfindungen der Teilnehmer bestehe (vgl. OLG München, Urteil vom 19.04.2012 - 6 U 2576/11, juris Rn. 38; OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2017 - 13 U 199/16, juris Rn. 42).
  • OLG Celle, 27.03.2017 - 13 U 199/16

    Werbung einer Klinik mit "Kältebehandlung hilft gegen Übergewicht" ist

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    Teilweise wurde entschieden, dass für den Bereich der Medizinprodukte die Einhaltung des "Goldstandards" jedenfalls dann nicht zwingend erforderlich sei, wenn der Wirknachweis anhand objektiv messbarer Ergebnisse geführt werden könne und nicht die Gefahr der Verzerrung der Studienergebnisse durch subjektive Empfindungen der Teilnehmer bestehe (vgl. OLG München, Urteil vom 19.04.2012 - 6 U 2576/11, juris Rn. 38; OLG Celle, Beschluss vom 27.03.2017 - 13 U 199/16, juris Rn. 42).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 154/16

    "Detox"-Pulver, Zeolith - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet-Werbung für

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    Die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zur indiziellen Bedeutung einer Arzneimittelzulassung durch die zuständige Behörde (GRUR 2013, 649 Rn. 34 ff. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil) sind auf die Zulassungsentscheidung einer Ethikkommission daher nicht übertragbar (vgl. zur fehlenden Bedeutung einer CE-Zertifizierung OLG Stuttgart, Urteil vom 08.06.2017 - 2 U 154/16, juris Rn. 73 ff.; KG, Urteil vom 02.06.2017 - 5 U 196/16, juris Rn. 93; je m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 39/07

    Irreführende Werbung für Arzneimittel mit Bezeichnung "ALLERSLIT forte"

    Auszug aus LG Karlsruhe, 09.11.2017 - 15 O 95/16
    Der teilweise anderslautenden, stark zurückhaltenden Rechtsprechung einiger Obergerichte (KG, WRP 2016, 389, 391; OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 100; OLG München, MD 2009, 784) folgt die Kammer nicht.
  • KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung für Heilmitelbehandlungen mittels

  • LG Düsseldorf, 29.03.2018 - 37 O 44/17
    Die Studie leidet - die Kammer folgt insoweit der den Parteien bekannte Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe (Urt. v. 9. November 2017, 15 O 95/16 KfH, vgl. Anlage K10), auf die verwiesen wird - an ihaltlichen Mängeln, die sie zum Nachweis der von der Beklagten für ihr Produkt in Anspruch genommenen Wirksamkeitsbehauptungen ungeeignet machen.
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