Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12965
LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20 KfH (https://dejure.org/2021,12965)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.03.2021 - 13 O 61/20 KfH (https://dejure.org/2021,12965)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. März 2021 - 13 O 61/20 KfH (https://dejure.org/2021,12965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung mit der Befristung eines "Kombi-Angebots" durch einen Stromanbieter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Verlängerung der Befristung eines "Kombi-Angebots"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Online-Werbung mit Strompreisen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 173/09

    10 % Geburtstags-Rabatt

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20
    Werden in der Ankündigung der Sonderveranstaltung von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich der Kaufmann hieran grundsätzlich festhalten lassen (BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 17 ff. - 10% Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213 Rn. 15 f. - Frühlings-Special).

    Dabei ist darauf abzustellen, wie der Verkehr die Werbung mit einem befristet gewährten Vorteil nach den Umständen des konkreten Falls versteht (BGH, GRUR 2014, 91 Rn. 21 - Treuepunkte-Aktion; GRUR 2012, 208 Rn. 20 - 10% Geburtstags-Rabatt; Harte-Bavendamm/Henning- Bodewig/Weidert, 4. Aufl. 2016, UWG § 5 Abs. D Rn. 8).

    Denn die davon ausgehende Anlockwirkung bewirkt, dass durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung der Zugabe der Verbraucher gezwungen wird, die Kaufentscheidung unter einem zeitlichen Druck vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt; LG Koblenz, WRP 2017, 360 Rn. 18; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021, UWG § 5a Rn. 5.50).

    Die hierfür darlegungspflichtige (BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 22 - 10% Geburtstags-Rabatt) Beklagte hat im Rechtsstreit nicht für sich in Anspruch genommen, sie verlängere die Werbung aus nach deren Erscheinen eingetretenen, vernünftigen und nicht vorhersehbaren Gründen.

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20
    Verallgemeinerungen bei der Formulierung des Antrags sind nur zulässig, sofern darin das Charakteristische (der "Kern") der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 55 - Internet-Versteigerung III).

    Durch einen Zusatz "wie geschehen" soll der allgemein gefasste Unterlassungsantrag auf konkret beanstandete Verletzungsformen verweisen, in denen das Charakteristische des Verbots beispielhaft zum Ausdruck kommt (BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 26 - Internet-Versteigerung III).

    Wenn zudem der Klageantrag die konkrete Verletzungsform beschreibt, was hier jedenfalls durch die Bezugnahme auf die Anlagen K2 und K4 i.V.m. mit der erläuternden Klagebegründung erfolgt (vgl. BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 26 - Internet-Versteigerung III; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler, 39. Aufl. 2021, UWG § 12 Rn. 2.37 m.w.N.), brauchen Ausnahmetatbestände in den Klageantrag nicht aufgenommen zu werden; denn es ist nicht Sache des Klägers, die Beklagte darauf hinzuweisen, was ihr erlaubt ist (BGH, GRUR 2010, 749 Rn. 25 f. - Erinnerungswerbung im Internet).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20
    a) Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH, GRUR 2010, 749 Rn. 21 - Erinnerungswerbung im Internet).

    Wenn zudem der Klageantrag die konkrete Verletzungsform beschreibt, was hier jedenfalls durch die Bezugnahme auf die Anlagen K2 und K4 i.V.m. mit der erläuternden Klagebegründung erfolgt (vgl. BGH, GRUR 2008, 702 Rn. 26 - Internet-Versteigerung III; Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler, 39. Aufl. 2021, UWG § 12 Rn. 2.37 m.w.N.), brauchen Ausnahmetatbestände in den Klageantrag nicht aufgenommen zu werden; denn es ist nicht Sache des Klägers, die Beklagte darauf hinzuweisen, was ihr erlaubt ist (BGH, GRUR 2010, 749 Rn. 25 f. - Erinnerungswerbung im Internet).

  • LG Koblenz, 13.12.2016 - 1 HKO 26/16

    All-Net & Surf Special

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20
    Denn die davon ausgehende Anlockwirkung bewirkt, dass durch die zeitliche Begrenzung der Gewährung der Zugabe der Verbraucher gezwungen wird, die Kaufentscheidung unter einem zeitlichen Druck vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 33 - 10% Geburtstags-Rabatt; LG Koblenz, WRP 2017, 360 Rn. 18; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021, UWG § 5a Rn. 5.50).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12

    Treuepunkte-Aktion

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20
    Dabei ist darauf abzustellen, wie der Verkehr die Werbung mit einem befristet gewährten Vorteil nach den Umständen des konkreten Falls versteht (BGH, GRUR 2014, 91 Rn. 21 - Treuepunkte-Aktion; GRUR 2012, 208 Rn. 20 - 10% Geburtstags-Rabatt; Harte-Bavendamm/Henning- Bodewig/Weidert, 4. Aufl. 2016, UWG § 5 Abs. D Rn. 8).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 181/10

    Frühlings-Special

    Auszug aus LG Karlsruhe, 11.03.2021 - 13 O 61/20
    Werden in der Ankündigung der Sonderveranstaltung von vornherein feste zeitliche Grenzen angegeben, muss sich der Kaufmann hieran grundsätzlich festhalten lassen (BGH, GRUR 2012, 208 Rn. 17 ff. - 10% Geburtstags-Rabatt; GRUR 2012, 213 Rn. 15 f. - Frühlings-Special).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht