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LG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 O 192/15 |
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- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 O 192/15
Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH, WM 2009, 350; BGHZ 180, 123 = WM 2009, 932; WM 2011, 655).Auch der genannte Zeitpunkt für den Beginn des Fristenlaufs trifft nicht zu, weil der Fristbeginn neben dem Erhalt eines Exemplars der Widerrufsbelehrung und der Vertragsurkunde auch die Abgabe der Willenserklärung des Verbrauchers erfordert (BGHZ 180, 123, Rn. 16).
Die Zinshöhe beläuft sich regelmäßig auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, da bei Zahlungen an eine Bank eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass die Bank Nutzungen in dieser Höhe gezogen hat (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08).
- BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 O 192/15
§§ 357 Abs. 1,346 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 BGB a.F. einen Anspruch auf Rückzahlung des ausgezahlten Nettokreditbetrages und - als Wertersatz für die Nutzung des Darlehens - auf dessen Verzinsung (BGH XI ZR 116/15).Umgekehrt muss die Beklagte an die Kläger die geleisteten Zins- und Tilgungsraten zurückge-währen (BGH XI ZR 116/15).
- BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10
Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 O 192/15
Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH, WM 2009, 350; BGHZ 180, 123 = WM 2009, 932; WM 2011, 655).
- OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15
Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 O 192/15
Schließlich stützt auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart ihre Auffassung nicht (OLG Stuttgart, MDR 2015, 1223, juris Rn. 67 ff.). - BGH, 19.09.2006 - XI ZR 242/05
Schutzzweck der Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 O 192/15
Jedoch kann bei Realkrediten für den im Falle eines wirksamen Widerrufs bestehenden Anspruch des Darlehensnehmers auf marktübliche Verzinsung der von ihm gezahlten, der Bank zur Nutzung zur Verfügung stehenden Raten nicht ohne weiteres von einem Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ausgegangen werden (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2006 - XI ZR 242/05). - BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 O 192/15
Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf die Widerrufsbelehrung grundsätzlich keine anderen Erklärungen enthalten, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Belehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken oder den Verbraucher verwirren können (BGH, WM 2009, 350; BGHZ 180, 123 = WM 2009, 932; WM 2011, 655). - OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14
Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung, …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 O 192/15
So sieht die Musterbelehrung weder eine Erläuterung über eine Fußnote vor (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14, juris Rn. 31) noch stimmt die Darstellung im Abschnitt "finanzierte Geschäfte" mit der Musterbelehrung überein. - OLG Karlsruhe, 10.02.2016 - 17 U 77/15
Anforderungen an den Nachweis des Verzugsschadens bei der Rückabwicklung eines …
Auszug aus LG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 O 192/15
Da diese Begrenzung des Verzugszinssatzes den Marktverhältnissen bei Immobiliarkrediten Rechnung tragen soll, ist er im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.2016- 17 U 77/15).