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   LG Karlsruhe, 13.02.1997 - 8 O 516/96   

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LG Karlsruhe, 13.02.1997 - 8 O 516/96 (https://dejure.org/1997,10622)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.02.1997 - 8 O 516/96 (https://dejure.org/1997,10622)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 8 O 516/96 (https://dejure.org/1997,10622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1998, 483
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.09.1997 - V ZB 11/97

    Eintragung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.02.1997 - 8 O 516/96
    BGH, Beschluß vom 11.9.1997 - V ZB 11/97 -, mitgeteilt von Dr. Manfred Werp, Richter am BGH Aus dem Tatbestand: Die Beteiligten zu 1 sind zu je 1/2 Miteigentümer eines Grundstücks.
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1991 - 9 U 260/89

    Bauland und Wiederkaufsrecht der Gemeinde

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.02.1997 - 8 O 516/96
    Die Anwendung des AGBG ist nicht dadurch gehindert, daß die Klauseln Teil eines notariell beurkundeten Vertrages sind (vergleiche BGH NJW 1991, 2141 [= MittBayNot 1991, 213 ]; Oberlandesgericht Karlsruhe NJW-RR 92, 18 ; OLG Hamm [= MittBayNot 1991, 213 ]; NJW 1996, 2104 [= MittBayNot 1996, 199]), denn zwar ist das Wiederkaufsrecht in §§ 497 f. BGB geregelt, gleichwohl ist die Inhaltskontrolle gemäß § 8 AGBG zulässig, da im Kaufvertrag Regelungen vereinbart sind, die die gesetzliche Regelung ändern, zumindest ergänzen.
  • OLG Hamm, 11.01.1996 - 22 U 67/95

    Wiederkaufsrecht zugunsten Gemeinde bei Bauplatzvergabe

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.02.1997 - 8 O 516/96
    Die Anwendung des AGBG ist nicht dadurch gehindert, daß die Klauseln Teil eines notariell beurkundeten Vertrages sind (vergleiche BGH NJW 1991, 2141 [= MittBayNot 1991, 213 ]; Oberlandesgericht Karlsruhe NJW-RR 92, 18 ; OLG Hamm [= MittBayNot 1991, 213 ]; NJW 1996, 2104 [= MittBayNot 1996, 199]), denn zwar ist das Wiederkaufsrecht in §§ 497 f. BGB geregelt, gleichwohl ist die Inhaltskontrolle gemäß § 8 AGBG zulässig, da im Kaufvertrag Regelungen vereinbart sind, die die gesetzliche Regelung ändern, zumindest ergänzen.
  • BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.02.1997 - 8 O 516/96
    Die Anwendung des AGBG ist nicht dadurch gehindert, daß die Klauseln Teil eines notariell beurkundeten Vertrages sind (vergleiche BGH NJW 1991, 2141 [= MittBayNot 1991, 213 ]; Oberlandesgericht Karlsruhe NJW-RR 92, 18 ; OLG Hamm [= MittBayNot 1991, 213 ]; NJW 1996, 2104 [= MittBayNot 1996, 199]), denn zwar ist das Wiederkaufsrecht in §§ 497 f. BGB geregelt, gleichwohl ist die Inhaltskontrolle gemäß § 8 AGBG zulässig, da im Kaufvertrag Regelungen vereinbart sind, die die gesetzliche Regelung ändern, zumindest ergänzen.
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