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   LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10   

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https://dejure.org/2011,16448
LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10 (https://dejure.org/2011,16448)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.05.2011 - 6 O 375/10 (https://dejure.org/2011,16448)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - 6 O 375/10 (https://dejure.org/2011,16448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rücktritt in der Berufsunfähigkeitsversicherung; Nachweis falscher Angaben in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es liegt keine Pflichtverletzung zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände bei Ausfüllen des Versicherungsantrages durch einen Agenten vor; Nachweis falscher Angaben des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ausfüllen der Formulare durch einen ...

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Rücktritt Berufsunfähigkeitsversicherung - Nachweis falscher Angaben zu Vorerkrankungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG a.F. § 43 Nr. 1; BGB § 166 Abs. 1
    Es liegt keine Pflichtverletzung zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände bei Ausfüllen des Versicherungsantrages durch einen Agenten vor; Nachweis falscher Angaben des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ausfüllen der Formulare durch einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versicherungsfrageboten? Den füllt doch der Vertreter aus...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.10.1973 - II ZR 73/72

    Schadensersatzanspruch infolge einer Schiffskollision - Beweis der Lage der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10
    Hieraus folgt auch, dass das Gericht der Urteilsfindung keinen Sachverhalt zugrunde legen darf, der für eine Partei günstiger ist, als sie ihn selbst - und die Gegenpartei - vorgetragen haben (vgl. BGH, Urt. vom 29. Oktober 1973, II ZR 73/72, in VersR 1974, 160).

    Anders wäre der Parteivortrag im Rahmen der Beweiswürdigung nur zu berücksichtigen, wenn zum Beispiel echte Widersprüche vorlägen (vgl. dazu auch RGZ 86, 143 und 331; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1973, a.a.O.), die eine Partei ihren Vortrag wechselt (vgl. BAG, Urteil vom 4. Dezember 1985, 5 AZR 656/84 in NZA 1986, 289) oder erst nach langer Zeit auf bis dahin vermeintlich unstreitigen Vortrag reagiert, d.h. ihrer prozessualen Förderungspflicht nur unzureichend nachkommt.

  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10
    Beweisen muss der Versicherer auch, dass der Agent die angeblich falsch beantworteten Fragen überhaupt gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2005, IV ZR 161/03, in RuS 2005, 10).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 12 U 20/09

    Risikolebens- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Nachweis einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10
    Wenn ein Zeuge hierzu glaubhaft aussagt, dass er sich diesbezüglich immer daran halte, alles Mitgeteilte festzuhalten, und dies nachvollziehbar damit begründet, dass die Gesundheitsprüfung nicht seine Sache sei, so kann dies nicht von vorneherein als denkgesetzlich ausgeschlossen betrachtet werden (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 09. November 2005, 5 U 50/05, in VersR 2006, 681 und hierzu mit kritischen Ergänzungen über die Erfahrungen bei der Vernehmung von Versicherungsagenten: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2010, 12 U 20/09, in VuR 2010, 319, recherchiert bei juris).
  • BAG, 04.12.1985 - 5 AZR 656/84

    Fortsetzungskrankheit - Beweislast - Anscheinsbeweis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10
    Anders wäre der Parteivortrag im Rahmen der Beweiswürdigung nur zu berücksichtigen, wenn zum Beispiel echte Widersprüche vorlägen (vgl. dazu auch RGZ 86, 143 und 331; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1973, a.a.O.), die eine Partei ihren Vortrag wechselt (vgl. BAG, Urteil vom 4. Dezember 1985, 5 AZR 656/84 in NZA 1986, 289) oder erst nach langer Zeit auf bis dahin vermeintlich unstreitigen Vortrag reagiert, d.h. ihrer prozessualen Förderungspflicht nur unzureichend nachkommt.
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 50/05

    Zur Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen verschwiegenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10
    Wenn ein Zeuge hierzu glaubhaft aussagt, dass er sich diesbezüglich immer daran halte, alles Mitgeteilte festzuhalten, und dies nachvollziehbar damit begründet, dass die Gesundheitsprüfung nicht seine Sache sei, so kann dies nicht von vorneherein als denkgesetzlich ausgeschlossen betrachtet werden (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 09. November 2005, 5 U 50/05, in VersR 2006, 681 und hierzu mit kritischen Ergänzungen über die Erfahrungen bei der Vernehmung von Versicherungsagenten: OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2010, 12 U 20/09, in VuR 2010, 319, recherchiert bei juris).
  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10
    Das gilt auch insoweit, als der Versicherungsnehmer ergänzende Angaben unterlässt, weil der Agent ihn über die in den schriftlichen Antrag aufzunehmenden Tatsachen falsch unterrichtet bzw. durch einschränkende Bemerkungen zu den Fragen verdeckt, was auf die jeweilige Frage anzugeben und in das Formular aufzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2001, IV ZR 6/01, in VersR 2001, 1541 unter II 1 a m. w. N.).
  • RG, 25.01.1915 - VI 471/14

    Verhandlungsmaxime; Geständnis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10
    Anders wäre der Parteivortrag im Rahmen der Beweiswürdigung nur zu berücksichtigen, wenn zum Beispiel echte Widersprüche vorlägen (vgl. dazu auch RGZ 86, 143 und 331; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1973, a.a.O.), die eine Partei ihren Vortrag wechselt (vgl. BAG, Urteil vom 4. Dezember 1985, 5 AZR 656/84 in NZA 1986, 289) oder erst nach langer Zeit auf bis dahin vermeintlich unstreitigen Vortrag reagiert, d.h. ihrer prozessualen Förderungspflicht nur unzureichend nachkommt.
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