Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 13.12.2016 - 7 O 180/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigenes Grundstück abgegraben: Nachbar hat Befestigungsanspruch!
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Abgrabungen auf dem eigenen Grundstück: Ansprüche der Nachbarn
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgrabungen auf dem eigenen Grundstück
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigenes Grundstück abgegraben: Beseitigungs- bzw. Befestigungsanspruch des Nachbarn! (IMR 2017, 335)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 13.12.2016 - 7 O 180/16
- LG Karlsruhe, 27.01.2017 - 7 O 180/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.05.2009 - V ZR 15/08
Notwendigkeit der Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks bei einer …
Auszug aus LG Karlsruhe, 13.12.2016 - 7 O 180/16
Eine Angabe der Kläger zur konkret einzuhaltenden Bodenfestigkeit im Hinblick auf die frühere Bodenqualität ist nach Auffassung des Gerichts nicht erforderlich, vergleiche dazu auch BGH NJW 2009, 2528 ff. - BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85
Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten
Auszug aus LG Karlsruhe, 13.12.2016 - 7 O 180/16
Welche Stütze im Sinne von § 909 BGB also erforderlich ist, beurteilt sich danach, welche Befestigung das Grundstück nach seiner tatsächlichen Beschaffenheit benötigt, BGHZ 101, 290 ff. Die Angabe der früheren Festigkeit unter Bezugnahme auf die zu erfüllende Anforderungen an die Festigkeit (Nutzung der Zufahrtstraße durch entsprechenden Lastverkehr) hält das Gericht hier für hinreichend umschrieben. - BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75
Anforderungen an den Antrag wegen Wiederherstellung der Befestigung eines …
Auszug aus LG Karlsruhe, 13.12.2016 - 7 O 180/16
Andererseits muss in dem Antrag, damit dieser vollstreckungsfähig ist, enthalten sein, dass die Beseitigungs- oder Sicherungsmaßnahme zu ergreifen sind, die bewirken, dass die - im Einzelnen zu beschreibende - Festigkeit des klägerischen Grundstück wiederhergestellt wird, vgl. dazu BGH NJW 1978, 1584ff, Vorholz/Kremer, Prozessformular-buch, 10. Aufl. 2015, Kap. 88 Nachbarrechtsstreit, Rn. 248.