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   LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08   

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LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08 (https://dejure.org/2009,31179)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2009 - 11 T 458/08 (https://dejure.org/2009,31179)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2009 - 11 T 458/08 (https://dejure.org/2009,31179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und Antrag auf Gestattung der Entnahme dieser Beträge aus dem Vermögen des Insolvenzschuldners; Hemmung der Verjährungsfrist des nicht festgesetzten Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters; Beachtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 15.04.1935 - VI 561/34

    Unterliegt die Festsetzung der Vergütung für die Geschäftsführung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die generelle Unwirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters (vgl. RGZ 147, 366, 367 f.; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 317/80 - NJW 1982, 185 unter 1 b cc) sich nur auf die Höhe der Vergütung bezieht oder umfassend zu verstehen ist und sich dann auch auf eine eventuelle Stundung erstreckte.

    Für letzteres spräche, dass der (vorläufige) Insolvenzverwalter zumindest bei typisierender Betrachtung bei Vergütungsvereinbarungen jeder Art in die Lage kommt, eigene Belange zu vertreten, und deswegen mindestens möglicherweise Gefahr läuft, die Belange anderer, insbesondere der Gesamtheit der Insolvenzgläubiger, nicht in dem durch die Sachlage gebotenen Umfang zu berücksichtigen (vgl. RGZ 147, 366, 367).

  • LG Heilbronn, 23.06.2006 - 1 T 85/06

    Gesonderte Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters am Ende eines gesamten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08
    Nicht entscheidungserheblich ist, ob die vom Landgericht Heilbronn (Beschluss vom 23.06.2006 -1 T 85/06 St), das eine Hemmung entsprechend dem Rechtsgedanken des § 8 Abs. 2 RVG für die Dauer des gesamten Insolvenzverfahrens bejaht, ausgemachte Praxis, die Abrechnung der vorläufigen Verwaltervergütung am Ende des "Gesamtverfahrens" zu gestatten, weit verbreitet ist.
  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 153/06

    Verjährung der Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters; Höhe der Vergütung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08
    Der vorläufige Insolvenzverwalter kann vielmehr schon unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vergütungsfestsetzungsantrag stellen und ist alsdann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in gleichgelagerter Fallkonstellation, bei der ein Insolvenzverwalter auf die Dauer der Bearbeitung seines Antrags bei Gericht (ebenfalls) keinen zureichenden Einfluss nehmen kann, eine Rechtsanalogie zu den §§ 204, 209 BGB , 17 Abs. 3 Satz 1 KostO und § 2 Abs. 3 Satz 2 JVEG vornimmt, vor Verjährung hinreichend geschützt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 153/06 - NZI 2007, 397, Tz. 15).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08
    Ein Insolvenzverwalter darf gemäß § 181 BGB , der auch im Insolvenzverfahren gilt (vgl. BGHZ 113, 262, 270), grundsätzlich nicht selbstkontrahieren; insoweit muss für ihn ein Sonderverwalter bestellt werden, der bei der Lösung des Interessenkonflikts zumindest die Zustimmung des Gläubigerausschusses bzw. der Gläubigerversammlung einzuholen hat (vgl. OLG Frankfurt a.M. BB 1976, 570 f.; Graeber/Pape ZIP 2007, 991, 993).
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 25/90

    Inhalt eines erlaubten In-sich-Geschäfts

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08
    Des Weiteren kann ein - erlaubtes - In-sich-Geschäft nur dann wirksam zustande kommen, wenn es sich auch nach außen hinreichend manifestiert ( BGH, Urteile vom 8. März 1991 - V ZR 25/90 - NJW 1991, 1730 unter 1; vom 21. Dezember 1961 - III ZR 162/60 - NJW 1962, 687, 589; Gehrlein/Weinland in [...]PK, 4. Aufl. Stand 06.10.2008 § 181 BGB, Tz. 8).
  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 162/60

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08
    Des Weiteren kann ein - erlaubtes - In-sich-Geschäft nur dann wirksam zustande kommen, wenn es sich auch nach außen hinreichend manifestiert ( BGH, Urteile vom 8. März 1991 - V ZR 25/90 - NJW 1991, 1730 unter 1; vom 21. Dezember 1961 - III ZR 162/60 - NJW 1962, 687, 589; Gehrlein/Weinland in [...]PK, 4. Aufl. Stand 06.10.2008 § 181 BGB, Tz. 8).
  • LG Karlsruhe, 23.07.2009 - 11 T 456/08

    Übertragung der Prüfung der Höhe einer beantragten Vergütung eines vorläufigen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08
    Dazu zählt das Insolvenzgericht nicht (Nowak in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. § 63 Rdn. 10; Beschluss des Einzelrichters der Kammer vom 23.07.2009 - 11 T 456/08 ).
  • BGH, 12.10.1972 - VII ZR 21/72

    Rechte des Auftraggebers bei mangelhafter Leistung eines vertragswidrig

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08
    Eine Hemmung der Verjährung kommt auch im Hinblick auf § 11 Abs. 2 InsVV nicht in Betracht, weil hiervon nach einer - bei Verjährungsvorschriften im Interesse der Rechtssicherheit grundsätzlich gebotenen (vgl. BGHZ 59, 323, 326) - eng an den Wortlaut der Vorschrift angelehnten Auslegung nicht die Rede sein kann.
  • BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 317/80

    Angemessene Vergütung für einen Vergleichsverwalter - Rückzahlung eines Teiles

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2009 - 11 T 458/08
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die generelle Unwirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters (vgl. RGZ 147, 366, 367 f.; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1981 - IVa ZR 317/80 - NJW 1982, 185 unter 1 b cc) sich nur auf die Höhe der Vergütung bezieht oder umfassend zu verstehen ist und sich dann auch auf eine eventuelle Stundung erstreckte.
  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    b) In der Instanzrechtsprechung und im Schrifttum wird wohl überwiegend angenommen, dass die Verjährungsfrist des Vergütungsanspruchs für die vorläufige Verwaltung zum Jahresschluss der Insolvenzeröffnung ohne Hemmung zu laufen beginne, so dass der Vergütungsanspruch des vorläufigen Verwalters vor Abschluss des eröffneten Verfahrens verjähren könne (LG Gießen ZIP 2009, 2398; LG Hannover ZInsO 2009, 2355 f; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358 f; Vill in Festschrift Gero Fischer S. 547, 564 f; Graeber/Graeber, ZInsO 2010, 465, 466 f).

    Die spätere Abänderbarkeit der Festsetzung ändert zwar nichts daran, dass der vorläufige Verwalter mit Beendigung der vorläufigen Verwaltung seine Vergütung auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Erkenntnisse über die Wertverhältnisse verlangen kann (vgl. LG Hannover ZInsO 2009, 2355; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359; Vill aaO S. 565).

  • AG Göttingen, 18.12.2009 - 71 IN 51/04

    Berechtigung des Insolvenzverwalters auf Geltendmachung seines Vergütungsanspruch

    § 1 InsVV Rz. 11; LG Heilbronn ZInsO 2009, 2356, 2357; a. A. LG Gießen ZInsO 2009, 1559; LG Hannover NZI 2009, 688 = ZIP 2009, 2108 = ZInsO 2009, 2355; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358; Keller NZI 2007, 378, 380) oder aus dem Rechtsgedanken des § 11 Abs. 2 InsVV auf das Ende der Verwertung abzustellen ist (Keller NZI 2007, 378, 380 f.; Rüffert ZinsO 2009, 757; Haarmeyer ZInso 2009, 2360; Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVV, Vor § 1 Rz. 51; a. A. LG Hannover NZI 2009, 688 = ZIP 2009, 2108 = ZInsO 2009, 2355; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359).

    Die Geltendmachung einer lediglich einredebehafteten Forderung kann aber nicht als pflichtwidrig angesehen werden, solange die Einrede noch nicht erhoben ist (LG Gießen ZInsO 2009, 1559, 1560; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359).

    Eine Verjährung ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen (LG Gießen ZInsO 2009, 1559, 1560; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359; MK-InsO/Nowak § 63 Rz. 10; a. A. LG Hannover LG Hannover NZI 2009, 688 = ZIP 2009, 2108 = ZInsO 2009, 2355).

    b) Auch speziell in Verjährungsfällen ist eine Anhörung nicht geboten (LG Gießen ZInsO 2009, 1559, 1560; a.A. LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359 f.; Graeber DZWIR 2007, 459, 462).

    Daher kann fraglich sein, ob der Schuldner überhaupt zur Einrede berechtigt ist (bejahend LG Gießen ZInsO 2009, 1559; LG Karlsruhe ZInsO 2009, 2358, 2359; MK-InsO/Nowak § 63, 10).

  • LG Stuttgart, 01.10.2010 - 19 T 240/10

    Verjährung der Vergütungsansprüche des vorläufigen Insolvenzverwalters,

    Die Kammer folgt nicht der Meinung des Landgerichts Heilbronn mit Beschluss vom 23.06.2006 - 1 T 85/06 St, 1 T 85/06 - (wie alle nachfolgenden Entscheidungen zitiert nach juris), das analog § 8 Abs. 2 S. 1 RVG eine Hemmung bis zur Beendigung des Gesamtverfahrens annimmt, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter mit Eröffnungsbeschluss auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden ist (a.A. auch Landgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 14.09.2009 - 11 T 458/08 -, das eine Analogiefähigkeit verneint).
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