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   LG Karlsruhe, 14.09.2018 - 10 O 39/18   

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https://dejure.org/2018,45981
LG Karlsruhe, 14.09.2018 - 10 O 39/18 (https://dejure.org/2018,45981)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.09.2018 - 10 O 39/18 (https://dejure.org/2018,45981)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. September 2018 - 10 O 39/18 (https://dejure.org/2018,45981)
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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)

 
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  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2018 - 10 O 39/18
    Dieser Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gilt auch für den Fall, dass die Verfassungsbeschwerde sich wie hier unmittelbar gegen ein Gesetz wendet (BVerfGE 86, 382).

    Zur Herbeiführung einer Vorklärung der tatsächlichen und einfachrechtlichen Lage sind Beschwerdeführer gehalten, zunächst zumindest vorläufigen Rechtsschutz vor den Fachgerichten zu suchen (BVerfGE 86, 382 [BVerfG 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91] Rz 20 ff.).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2018 - 10 O 39/18
    Das TKG in dieser Fassung war Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (BVerfGE 125, 260).
  • BVerfG, 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Wertbemessung des Beschwerdegegenstandes bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2018 - 10 O 39/18
    bb) Die Vorschriften in §§ 93a ff. BVerfGG über die Annahme der Verfassungsbeschwerde sind ihrerseits verfassungsgemäß ( BVerfG, Beschluss vom 13.02.1997 - 2 BvR 2726/93 ).
  • VG Köln, 20.04.2018 - 9 K 3859/16
    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2018 - 10 O 39/18
    Der Primärrechtsschutz vor den Fachgerichten sei auch effektiv, wie die Entscheidung des VG Köln vom 20.04.2018 (Az.: 9 K 3859/16) zeige, das der Telekom die Speicherung von Kundendaten untersagt habe.
  • BGH, 21.05.1953 - III ZR 272/51

    Amtspflichtverletzung einer Spruchkammer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 14.09.2018 - 10 O 39/18
    Der BGH hat aber entschieden ( BGHZ 10, 55 ), dass es nicht auf die rechtstechnische Bezeichnung der Entscheidung ankommt, sondern dass es genügt, wenn es sich um ein Streit- oder Strafverfahren handelt, das sich nach bestimmten prozessualen Regeln richtet und in dem aufgrund einer Klage oder Anklage und eines bestimmten Tatbestands durch einen unabhängigen Richter nach materiellen Normen ein Streit zwischen den Parteien entschieden oder einer Person eine Strafe auferlegt wird.
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