Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nemo-tenetur-Grundsatz und zivilprozessuale Wahrheitspflicht sind selbst bei Zeitgleichheit des Straf- und Zivilprozesses miteinander vereinbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der Berücksichtigung strafgerichtlicher Feststellungen in einem Zivilprozess; Vereinbarkeit des nemo-tenetur-Grundsatzes mit der zivilprozessualen Wahrheitspflicht bei Zeitgleichheit des Strafprozesses und des Zivilprozesses; Rein theoretischer Zweifel als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
Amtshaftung: Warnpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen bezüglich der …
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
Das bedeutet, dass Verzögerungen durch die fehlerhafte Organisation des Reparaturbetriebs, Ausfall von Arbeitskräften, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Handhabung der Reparatur dem Einfluss und der Kontrolle des Geschädigten entzogen sind und deshalb grundsätzlich zu Lasten des Schädigers gehen (BGH VersR 1975, 184; BGH NJW 1982, 1518; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 104). - OLG Köln, 11.01.1991 - 19 U 105/90
Strafurteil; Urkunde; Tatsachenfeststellung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung; …
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
In der Regel wird dabei aber den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (OLG Köln FamRZ 1991, 580; KG Berlin 11 U 6883/97). - BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80
Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
Das bedeutet, dass Verzögerungen durch die fehlerhafte Organisation des Reparaturbetriebs, Ausfall von Arbeitskräften, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Handhabung der Reparatur dem Einfluss und der Kontrolle des Geschädigten entzogen sind und deshalb grundsätzlich zu Lasten des Schädigers gehen (BGH VersR 1975, 184; BGH NJW 1982, 1518; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 104).
- KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
Strafurteil: Umfang der Bindungswirkung für Zivilprozess
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
In der Regel wird dabei aber den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (OLG Köln FamRZ 1991, 580; KG Berlin 11 U 6883/97). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
Das bedeutet, dass Verzögerungen durch die fehlerhafte Organisation des Reparaturbetriebs, Ausfall von Arbeitskräften, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Handhabung der Reparatur dem Einfluss und der Kontrolle des Geschädigten entzogen sind und deshalb grundsätzlich zu Lasten des Schädigers gehen (BGH VersR 1975, 184; BGH NJW 1982, 1518; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 104). - BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91
Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten …
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
Insoweit war zu berücksichtigen, dass hier der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Abtretung mit der Rechtshängigkeit zusammenfällt (s.o. I.1) und dass die Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB frühestens mit der Abtretung auf den Zessionar überging (…vgl. Palandt, BGB, 68. A., 2009, § 249, Rn. 5;… § 398, Rn. 18); andererseits aber auch, dass die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung in der Klagerwiderung den jedenfalls bestehenden Befreiungsanspruch in einen Geldersatzanspruch umwandelte (§ 250 BGB; BGH NJW 1992, 2221). - OLG Düsseldorf, 04.06.1992 - 6 U 235/91
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
Der Zugang der Annahmeerklärung beim Geschädigten ist nach § 151 S. 1 BGB entbehrlich, da die Abtretung von Ersatzansprüchen ein lediglich vorteilhaftes Angebot darstellt (vgl. BGH NJW 2000, 276; OLG Düsseldorf ZIP 1992, 1460). - BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83
Anforderungen an das Bestreiten einer Tatsache
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
Hieraus folgt, dass die erklärungsbelastete Partei - soll ihr Vortrag beachtlich sein - auf die Behauptungen ihres Prozessgegners grundsätzlich "substantiiert" (d.h. mit näheren positiven Angaben) zu erwidern hat (BGH NJW-RR 1986, 60; LG München WuM 2002, 378-379). - BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99
Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
Es genügt, wenn Hilfstatsachen selbst vorgetragen sind, die auf sie gestützte Schlussfolgerung möglich ist und diese Schlussfolgerung die geltend gemachte Rechtsfolge als entstanden erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1998, 1488; BGH NJW-RR 2001, 887). - BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05
Der Zugang der Annahmeerklärung beim Geschädigten ist nach § 151 S. 1 BGB entbehrlich, da die Abtretung von Ersatzansprüchen ein lediglich vorteilhaftes Angebot darstellt (vgl. BGH NJW 2000, 276; OLG Düsseldorf ZIP 1992, 1460). - BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02
Schadensersatz wegen Betruges
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
- BGH, 16.03.1998 - II ZR 323/96
Auslegung einer Abfindungsklausel
- OLG Stuttgart, 28.02.2008 - 1 W 4/08
Prozesskostenhilfe: Vorläufige Prüfung durch Einholung eines …
- BGH, 03.02.1999 - VIII ZR 14/98
Anforderungen an substantiiertes Bestreiten