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   LG Karlsruhe, 15.04.2016 - 20 S 95/14   

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https://dejure.org/2016,34540
LG Karlsruhe, 15.04.2016 - 20 S 95/14 (https://dejure.org/2016,34540)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2016 - 20 S 95/14 (https://dejure.org/2016,34540)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2016 - 20 S 95/14 (https://dejure.org/2016,34540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß während des Rückwärtsausparkens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1305
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus LG Karlsruhe, 15.04.2016 - 20 S 95/14
    Der Bundesgerichtshof hat in der nach Erlass des amtsgerichtlichen Urteils ergangenen Entscheidung vom 15.12.2015 zu VI ZR 6/15 (in juris recherchiert) ausgeführt, dass die Typizität eines Anscheinsbeweises dann nicht greift, wenn bei einem der Rückwärtsfahrenden nicht ausgeschlossen werden kann, dass dessen Fahrzeug im Kollisionszeitpunkt bereits gestanden hat, als der andere Unfallbeteiligte (hier die Beklagte zu 3) in das stehende Fahrzeug hineingefahren ist (BGH a.a.O., Rn. 15).
  • AG Schwarzenbek, 15.09.2021 - 2 C 44/20

    Verkehrsunfall beim Ein- und Ausparken - Haftung

    Die von dieser Auffassung abweichende und von der Beklagtenseite mit Schriftsatz vom 9.6.2021 bzw. 9.8.2021 zum Teil angeführte Rechtsprechung ist durch die vorstehend genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt (ebenso LG Karlsruhe vom 15.4.2016, Az. 20 S 95/14).

    Vor diesem Hintergrund war die Betriebsgefahr des klägerseitigen Fahrzeugs mit einem Verursachungsbeitrag von 25 % zu berücksichtigen (ähnlich LG Karlsruhe vom 15.4.2016, Az. 20 S 95/14).

  • AG Karlsruhe, 27.04.2018 - 9 C 331/18

    Verkehrsunfall - Veräußerung des Unfallfahrzeugs zum Restwert

    b.) Die Unkostenpauschale wird im hiesigen Gerichtsbezirk auf 25, 00 EUR geschätzt, so dass dem Kläger noch weitere 5 EUR zuzusprechen waren (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2016, 135; LG Karlsruhe NJW-RR 2016, 1305).
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