Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 T 59/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Änderung der Teilungserklärung zur Nutzung zu Wohnzwecken: Streitwert ist 3,5-fache Wert der Jahresmiete; §§ 48 GKG, 9 ZPO
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teileigentum soll auch zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen: Streitwert?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert bei der Klage auf Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung (IMR 2023, 255)
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 18.07.2022 - 4 C 165/21
- LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 T 59/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Konstanz, 18.07.2022 - 4 C 165/21
Wann besteht Anspruch auf Anpassung einer Vereinbarung?
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 T 59/23
Auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters Rechtsanwalt D wird der Beschluss des Amtsgerichts Konstanz vom 18.07.2022, Az. 4 C 165/21, wie folgt abgeändert:. - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 T 59/23
Wenn trotz prozessualer Anspruchsmehrheiten keine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, greift das sogenannte Additionsverbot ein (…Herget in: Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 5 Rn. 5 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25.11.2003 - VI ZR 418/02).