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   LG Karlsruhe, 18.05.2022 - 11 S 179/20   

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https://dejure.org/2022,12223
LG Karlsruhe, 18.05.2022 - 11 S 179/20 (https://dejure.org/2022,12223)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2022 - 11 S 179/20 (https://dejure.org/2022,12223)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2022 - 11 S 179/20 (https://dejure.org/2022,12223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Streit zwischen Eigentümergemeinschaften keine WEG-Sache

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 72 Abs 2 S 1 GVG, § 8 Abs 1 WoEigG, § 43 Abs 2 WoEigG, § 19 Abs 1 BauGB
    Berufung beim konzentrierten Berufungsgericht bei Streit von WEG mit Nachbar-WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streit zwischen Eigentümergemeinschaften ist keine WEG-Sache

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Irrtümlicher Bezeichnung durch Amtsgericht als Wohnungseigentumssache: Rechtsmittelgericht? (IMR 2022, 338)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Klage einer WEG gegen eine benachbarte WEG ist keine Wohnungseigentumssache (IMR 2022, 337)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.2017 - V ZB 109/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.05.2022 - 11 S 179/20
    Vielmehr wird dem möglicherweise unverschuldeten Rechtsirrtum dadurch Rechnung getragen, dass die mit der Berufungseinlegung bei dem unzuständigen Berufungsgericht entstandene Fristversäumnis durch erneute Berufungseinlegung bei dem zuständigen Gericht verbunden mit einem Antrag gemäß § 233 ZPO auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand behoben werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 22.10.2020 - V ZB 45/20

    Wohnungseigentumssache: Verweisung des Rechtsstreits auf Antrag an das zuständige

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.05.2022 - 11 S 179/20
    Auch in der beklagtenseits zitierten Entscheidung des BGH (Beschluss vom 22. Oktober 2020 - V ZB 45/20 - ) wurde die Verweisung analog § 281 ZPO abgelehnt.
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 18/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.05.2022 - 11 S 179/20
    Vielmehr wird dem möglicherweise unverschuldeten Rechtsirrtum dadurch Rechnung getragen, dass die mit der Berufungseinlegung bei dem unzuständigen Berufungsgericht entstandene Fristversäumnis durch erneute Berufungseinlegung bei dem zuständigen Gericht verbunden mit einem Antrag gemäß § 233 ZPO auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand behoben werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 11 ff.).
  • OLG Hamm, 18.05.2006 - 15 W 25/06

    WEG : Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrückstellung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 18.05.2022 - 11 S 179/20
    Es kommen vielmehr die allgemeinen Vorschriften zur Anwendung, denn zwischen den Parteien des Rechtsstreits liegt kein wohnungseigentumsrechtliches Gemeinschaftsverhältnis vor, dieses gibt es nur innerhalb der jeweiligen WEG (s. Reichel-Scherer/Kallenborn in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 43 WEG (Stand: 08.12.2020), Rn. 5; vgl. auch zum Streit mit einer anderen Wohnungseigentümergemeinschaft um die Benutzung eines gemeinsamen Treppenhauses: OLG Hamm ZMR 2006, 879; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 43 Rn. 56).
  • KG, 06.12.2022 - 7 U 97/21

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen

    Einen ähnlichen Fall hatte jüngst auch das Landgericht Karlsruhe zu entscheiden (LG Karlsruhe Beschluss vom 18.05.2022 - 11 S 179/20).
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