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LG Karlsruhe, 19.02.2021 - 21 O 2/20 |
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Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 19.02.2021 - 21 O 2/20
- OLG Karlsruhe, 20.12.2021 - 12 U 80/21
- OLG Karlsruhe, 09.02.2022 - 12 U 80/21
- BGH, 25.10.2023 - IV ZR 66/22
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 09.02.2022 - 12 U 80/21
Verwirkung des Widerspruchs- und des Rücktrittsrechts bei einem …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 19.02.2021, Aktenzeichen 21 O 2/20, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 19.02.2021, Aktenzeichen 21 O 2/20, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- OLG Karlsruhe, 20.12.2021 - 12 U 80/21
Verwirkung des Widerspruchs- und des Rücktrittsrechts bei einem …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 19.02.2021, Az. 21 O 2/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. - OLG Bamberg, 29.09.2022 - 1 W 43/22
Umfang der erstattungsfähigen Kosten bei Terminsvertretung
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 06.05.2022, Az. 21 O 2/20 Ver, wie folgt abgeändert:.