Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 21.10.2022 - 9 S 137/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28940
LG Karlsruhe, 21.10.2022 - 9 S 137/21 (https://dejure.org/2022,28940)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2022 - 9 S 137/21 (https://dejure.org/2022,28940)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2022 - 9 S 137/21 (https://dejure.org/2022,28940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,28940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 147/21

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sicherungsabtretung von Reparaturkostenersatz;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.10.2022 - 9 S 137/21
    Es sind insoweit keine hinreichenden Erkenntnisse des Klägers gegeben, dass die in Rechnung gestellte Position "Endreinigung" von ihm nicht zu ersetzen wäre (vgl. zu der Position "Fahrzeugreinigung" auch BGH, Urteil vom 28.04.2022, VI ZR 147/21, NJW 2022, 2840 (2842/2843).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den dem Geschädigten in Rechnung gestellten Sachverständigenkosten ist auf Reparaturkostenrechnungen nicht entsprechend übertragbar (BGH, Urteil vom 26.04.2022, VI ZR 147/21, NJW 2022, 2840 (2842)).

    Deshalb kann die Zuweisung des Werkstattrisikos an den Schädiger nicht davon abhängen, ob der Geschädigte den in Rechnung gestellten Betrag bereits bezahlt hat (LG Saarbrücken, a.a.O.; vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2022, VI ZR 147/21, NJW 2022, 2840 (2842)).

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.10.2022 - 9 S 137/21
    Bei der Bestimmung des zur Herstellung erforderlichen Geldbetrages darf deshalb nicht außer Acht gelassen werden, dass den Erkenntnis- und Einwirkungsmöglichkeiten des Geschädigten bei der Schadensregulierung regelmäßig Grenzen gesetzt sind, vor allem, sobald er den Reparaturauftrag erteilt und das Unfallfahrzeug in die Hände von Fachleuten übergeben hat; auch diese Grenzen bestimmen das, was "erforderlich" ist (BGH, Urteil vom 29.10.1974, VI ZR 42/73, NJW 1975, 160 (161)).

    1 BGB überlassen würde (BGH, Urteil vom 29.10.1974, a.a.O.).

    Zutreffend hat das Amtsgericht ausgeführt, dass die Werkstatt nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist und der Schädiger nach 8 249 Abs. 2 S. 1 BGB grundsätzlich auch die Mehrkosten zu ersetzen hat, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73, NJW 1975, 160).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04

    Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.10.2022 - 9 S 137/21
    Dies gilt auch, wenn die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die nicht oder nicht in der Weise ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, 9 U 168/94, NZV 1995, 442; vgl. auch zur Beseitigung von Baumängeln durch Dritte OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2004, 17 U 107/04, NJW-RR 2005, 248 (249)).
  • LG Saarbrücken, 22.10.2021 - 13 S 69/21

    Prognose- und Werkstattrisiko bei Erteilung des Reparaturauftrags

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.10.2022 - 9 S 137/21
    Wird der Reparaturauftrag - wie hier - auf der Grundlage eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens erteilt, können auch der aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens erteilte Reparaturauftrag und die korrespondierende Rechnungsstellung als taugliches Indiz für den erforderlichen Herstellungsaufwand angesehen werden (LG Saarbrücken, Urteil vom 22.10.2021, Az. 13 S 69/21, NJW 2022, 87).
  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.10.2022 - 9 S 137/21
    Dies gilt auch, wenn die Werkstatt dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die nicht oder nicht in der Weise ausgeführt worden sind (OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995, 9 U 168/94, NZV 1995, 442; vgl. auch zur Beseitigung von Baumängeln durch Dritte OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.04.2004, 17 U 107/04, NJW-RR 2005, 248 (249)).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus LG Karlsruhe, 21.10.2022 - 9 S 137/21
    Das sogenannte Werkstatt- und Prognoserisiko geht deshalb zulasten des Schädigers (BGH, Urteil vom 15.10.1991, VI ZR 314/90, NJW 1992, 302).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht