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   LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16   

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https://dejure.org/2017,12258
LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16 (https://dejure.org/2017,12258)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.2017 - 18 O 62/16 (https://dejure.org/2017,12258)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 18 O 62/16 (https://dejure.org/2017,12258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsbegehren wegen behaupteter wettbewerbswidriger Handlungen im Zusammenhang mit einem Kontovergleich betreffend Kontoführungsgebühren; Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Unternehmen hinsichtlich bestimmter substituierbarer Sachen und Dienstleistungen bei ...

  • online-und-recht.de

    Irreführender Vergleich mit Kontoführungsgebühren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Girobest

    § 3 Abs 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 UWG, § 5 Abs 3 UWG, § 6 Abs 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Vergleichende Werbung für ein kostenloses Girokonto einer Sparkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung betreffend Kontoführungsgebühren bei irreführenden Angaben wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführender Vergleich mit Kontoführungs-Entgelten durch Bank

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16
    Da die Abmahnung nur teilweise berechtigt war, ist die Höhe des Ersatzanspruchs nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 2010, 744, 749).

    Da mangels gegenteiliger Anhaltspunkte die Klägerin die gerügten Wettbewerbsverstöße gleich bewertet, kann sie von den verlangten Abmahnkosten 2/3, also 1.215,31 EUR, von der Beklagten erstattet verlangen (vgl. zu dieser Berechnung: BGH GRUR 2010, 744, 749).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16
    Abzustellen ist dabei auf das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise, hier mithin auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH GRUR 2016, 521; BGH GRUR 2000, 619, 621; Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 35. Aufl., § 5 Rn. 0.72 und 1.76 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16
    Berechtigt ist eine Abmahnung, wenn ihr ein Unterlassungsanspruch zugrunde liegt, sie den Abgemahnten in die Lage versetzt, zu erkennen, dass ihm berechtigterweise der Vorwurf eines wettbewerbswidrigen Verhaltens gemacht wird und ihm einen Weg weist, den Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (vgl. BGH NJW 2010, 1208 f.; Köhler/Bornkamm a.a.O., § 12 Rn. 1.98).
  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16
    Ist die von einem Anwalt ausgesprochene Abmahnung nur zum Teil berechtigt, können die Kosten der Abmahnung nur anteilig beansprucht werden (vgl. BGH GRUR 2010, 74 ; OLG Stuttgart MMR 2010, 284, 286), es sei denn, die mit der Abmahnung übersandte vorformulierte Unterwerfungserklärung ist lediglich zu weit gefasst, denn die Formulierung der Unterwerfungserklärung ist grundsätzlich Sache des Schuldners (vgl. Köhler/Bornkamm a.a.O. § 12 Rn. 1.120).
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08

    Vollmachtsnachweis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16
    Ist ein Anwalt zunächst nur mit der Abmahnung beauftragt worden, steht ihm nach §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV eine Geschäftsgebühr mit einem Rahmen von 0, 5 bis 2, 5 zu, wobei bei einem durchschnittlichen Fall der Rechtsanwalt eine Gebühr in Höhe von 1, 3 beanspruchen kann (vgl. BGH GRUR 2010, 1120, 1122).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16
    Der teilweisen Klageabweisung steht auch nicht die von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung angesprochene Entscheidung "Leistungspakete im Preisvergleich" entgegen (vgl. BGH NJW 2011, 2787).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16
    Der Stern signalisiert dem durchschnittlich verständigen Betrachter, dass die Blickfangaussage nicht vorbehaltlos gilt, sondern im Sinn begleitender Erläuterung zu verstehen ist, weshalb bei einer blickfangmäßigen Werbung der Hinweis auch bei dem Blickfang erfolgen und leicht auffindbar sein muss (vgl. BGH NJW 2016, 814, 815; Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 7. Aufl., § 5 Rn. 133 ).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16
    Abzustellen ist dabei auf das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise, hier mithin auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (vgl. BGH GRUR 2016, 521; BGH GRUR 2000, 619, 621; Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 35. Aufl., § 5 Rn. 0.72 und 1.76 m.w.N.).
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