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   LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18   

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https://dejure.org/2019,49090
LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18 (https://dejure.org/2019,49090)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.07.2019 - 11 S 122/18 (https://dejure.org/2019,49090)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 11 S 122/18 (https://dejure.org/2019,49090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Trotz Klimawandels: Eigentümer hat kein Anspruch auf Duldung eines Klimagerätes auf dem Dach

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Klimagerät auf dem Dach!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 16 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Außen-Klimagerät; Beschlussnotwendigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 224/11, NJW 2013, 1439 Rn. 4; Urteil vom 07.02.2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 11; st. Rspr.).

    Die Minderheit muss sich dem Geschmack der Mehrheit nicht fügen (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 224/11, NJW 2013, 1439 Rn. 5; LG Hamburg, Urteil vom 06.06.2014 - 318 S 131/13, ZWE 2015, 135 Rn. 20; Vandenhouten a.a.O. § 22 Rn. 102).

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Eine Beeinträchtigung liegt nur dann nicht vor, wenn die vorgenommene Veränderung lediglich aus einer ganz ungewöhnlichen Perspektive, etwa aus der Luft oder von einem für Wohnungseigentümer und Dritte gewöhnlich nicht zugänglichen Ort (etwa Dachfläche) zu erkennen ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2002 - 3 W 179/02, FGPrax 2003; Vandenhouten a.a.O.; BeckOK WEG/Elzer, 36.Ed. 01.02.2019, WEG § 22 Rn. 122).
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Allerdings macht der Maßstab des geordneten Zusammenlebens es erforderlich, eine Gesamtabwägung aller grundrechtlich geschützter Belange innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 06.10.2009 - 2 BvR 693/09, NJW 2010, 220; Merle a.a.O. § 22 Rn. 184; Hügel/Elzer a.a.O. § 22 Rn. 42).
  • BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17

    Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Auch aus der von der Klägerin in der Berufungsverhandlung noch einmal in den Blick gerückten Entscheidung des BGH vom 20.07.2018 - V ZR 56/17, NJW-RR 2018, 1165 Rn. 28 ergibt sich keine andere Beurteilung.
  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16

    Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Bezugspunkt der anzustellenden Wertung ist damit das Gebäude als Ganzes, nicht das einzelne Bauteil (BGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 49/16, NJW 2017, 2184 Rn. 12; Hogenschurz ZflR 2017, 409, 414).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Die Schwelle dafür, ob durch eine bauliche Veränderung ein nur unerheblicher Nachteil entsteht, ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 14 Abs. 1 GG) niedrig anzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04, NJW-RR 2005; Niedenführ/Vandenhouten - Vandenhouten WEG 12. Aufl. § 22 Rn. 97).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Sie muss konkret und objektiv sein; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 224/11, NJW 2013, 1439 Rn. 4; Urteil vom 07.02.2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 11; st. Rspr.).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Die Zulässigkeit der Anfechtung eines sich lediglich in der Ablehnung eines Beschlussantrags erschöpfenden sog. Negativbeschlusses unterliegt nach ständiger höchst- und instanzgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713 Rn. 8 m.w.Nachw.) hinsichtlich des erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses ebenso wenig durchgreifenden Bedenken wie die Annahme, dass Gegenstand der beantragten Zustimmung im Streitfall die Vornahme einer baulichen Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist.
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Ist aber - wie hier (dazu sogleich) - die Zustimmung der Wohnungseigentümer gemäß § 22 Abs. 1 WEG i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich, sieht das Gesetz einen auf Erteilung der Zustimmung gerichteten Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2017 - V ZR 96/16, ZWE 2017, 224 Rn. 12) und damit auch einen Anspruch, die zur Beschlussfassung erforderliche Willenserklärung in Form einer Ja-Stimme abzugeben (Merle a.a.O. § 22 Rn. 160), nicht vor.
  • LG Hamburg, 06.06.2014 - 318 S 131/13

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachteilige Veränderung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
    Die Minderheit muss sich dem Geschmack der Mehrheit nicht fügen (BGH, Urteil vom 14.12.2012 - V ZR 224/11, NJW 2013, 1439 Rn. 5; LG Hamburg, Urteil vom 06.06.2014 - 318 S 131/13, ZWE 2015, 135 Rn. 20; Vandenhouten a.a.O. § 22 Rn. 102).
  • AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2015 - 771 C 87/14

    WEG - Beseitigung einer Elektro-Kraftfahrzeug-Ladestation

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2021 - 13 S 133/20

    Anspruch auf Split-Klimagerät?

    Eine Sichtbarkeit des Gerätes führt daher ebenso, wie bereits der Eingriff durch die Verbindung des Außen- mit dem Innengerät, zum Nachteil, denn das Erscheinungsbild eines Daches ohne Klimagerät unterscheidet sich erheblich von dem eines Daches mit einem solchen Gerät und einem Tritt (vgl. neben der vom AG zitierten Literatur und Rechtsprechung jüngst LG Karlsruhe ZMR 2020, 49; AG München ZMR 2020, 894; BeckOGK/Kempfle, 1.12.2020, WEG § 20 Rn. 74).
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