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LG Karlsruhe, 23.07.2021 - 10 O 369/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Verbraucherzentrale NRW
- rewis.io
Zur Unwirksamkeit von insgesamt sechs Klauseln in einem Autostromvertrag. Zur Wiederholungsgefahr bei bereits geänderten AGB.
Papierfundstellen
- MMR 2022, 991
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18
Angabe von wesentlichen Eigenschaft der angebotenen Ware auf Bestellseite eines …
Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2021 - 10 O 369/20
Insbesondere genügt nicht, wenn die Information nur über einen Link oder eine Schaltfläche erreichbar ist (OLG München, MDR 2019, 794). - BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83
Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der …
Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2021 - 10 O 369/20
Unwirksam ist insbesondere ein Bestimmungsrecht, das entgegen dem Gebot ausreichender tatbestandlicher Konkretisierung eingeräumt wird und deshalb die Voraussetzungen und den Umfang des Bestimmungsrechts nicht erkennen lässt (BGHZ 93, 29;… Wolf/ Lindacher/ Pfeifer, a.a.O., Anhang zu § 310 BGB L 213). - BGH, 25.07.2017 - XI ZR 260/15
Preisklausel für sogenannte smsTAN
Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2021 - 10 O 369/20
Dieser Betrag hält sich in dem von der Rechtsprechung bei Abmahnschreiben von Verbänden bisher gebilligten Rahmen (…Größenordnung von 200 Euro [Staudinger/Piekenbrock (2019) UKlaG § 5, Rn. 24; BGH NJW 2010, 2719 Rz 55]; 214 Euro [BGHZ 215, 292 Rn. 39];… Beträge zwischen 208, 65 Euro und 246, 10 Euro für die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs [Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl, § 12 UWG (Stand: 09.04.2018), Rn. 51]). - BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 68/09
Ryanair darf Barzahlung ausschließen, aber keine zusätzlichen Gebühren für …
Auszug aus LG Karlsruhe, 23.07.2021 - 10 O 369/20
Dieser Betrag hält sich in dem von der Rechtsprechung bei Abmahnschreiben von Verbänden bisher gebilligten Rahmen (…Größenordnung von 200 Euro [Staudinger/Piekenbrock (2019) UKlaG § 5, Rn. 24; BGH NJW 2010, 2719 Rz 55];… 214 Euro [BGHZ 215, 292 Rn. 39];… Beträge zwischen 208, 65 Euro und 246, 10 Euro für die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs [Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 4. Aufl, § 12 UWG (Stand: 09.04.2018), Rn. 51]).