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   LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17   

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https://dejure.org/2017,48369
LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17 (https://dejure.org/2017,48369)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.2017 - 11 T 154/17 (https://dejure.org/2017,48369)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 2017 - 11 T 154/17 (https://dejure.org/2017,48369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Erstattung von Anwaltskosten: § 50 WEG findet grds. auch auf Klägerseite Berücksichtigung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Gleichgerichtete Anfechtungsklagen mehrerer Miteigentümer in Wohnungseigentumssachen: Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Prozessvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17
    Daher sind die bis zur Prozessverbindung anfallenden Kosten für alle Bevollmächtigten erstattungsfähig (BGH, Beschluss vom 08.07.2010, V ZB 153/09) und wurden hier auch zu Recht festgesetzt.

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde die Erstattungsfähigkeit der nach der Verbindung anfallenden Kosten auch ausdrücklich offen gelassen (BGH, Beschluss vom 08.07.2010, V ZB 153/09).

    Maßgeblicher Grund dafür, dass sich ein Wohnungseigentümer vor Erhebung der Anfechtungsklage nicht allein aus Gründen der Kostenersparnis mit anderen klagewilligen Wohnungseigentümern auf einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einigen müsse, sei - neben dem Zeitdruck aufgrund der Anfechtungsfrist aus § 46 Abs. 2 S. 2 WEG - der Schutz der Vertrauenssphäre zwischen Anwalt und Mandant (BGH, Beschluss vom 08.07.2010, V ZB 153/09).

    Denn die Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant ist nach der Prozessverbindung nicht weniger schützenswert als zuvor (vgl. BGH, Beschluss vom 08.07.2010, V ZB 153/09).

  • LG Düsseldorf, 01.10.2009 - 25 T 525/09

    Kostenerstattung für mehrere Anwälte

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17
    Denn grundsätzlich ist jede Prozessphase eigenständig zu betrachten (LG Düsseldorf, Beschuss vom 01.10.2009, 25 T 525-528/09; Suilmann, in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, § 50 Rn. 11; Elzer, in: Timme, WEG, 2. Aufl., 2014, § 50 WEG Rn. 23f.).

    Nach einer in der Literatur stark vertretenen Gegenansicht ist § 50 WEG auch in der vorliegenden Konstellation anzuwenden und begründet die Obliegenheit verschiedener klagender Wohnungseigentümer, sich ab dem Zeitpunkt, zu dem sie Kenntnis von weiteren gleichgerichteten Klagen haben, auf einen Prozessbevollmächtigten zu verständigen (Suilmann, in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, § 50 Rn. 6; Scheel, in: BeckOK BGB, 43. Aufl., Stand: 01.02.2017, § 50 WEG Rn. 3; Jennißen/Bartholome, NJW 2011, 2175, 2179; wohl auch LG Düsseldorf, Beschluss vom 01.10.2009, 25 T 525-528/09).

  • LG Stuttgart, 29.11.2016 - 10 T 524/16

    Zu den Grenzen der Mehrfachvertretungsgebühren in einem Anfechtungsverfahren; §§

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17
    Soweit zu der Frage bisher Entscheidungen ergangen sind, wird § 50 WEG auch nach der Prozessverbindung nicht angewandt und die Terminsgebühren mehrerer Rechtsanwälte deshalb als erstattungsfähig angesehen (LG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2016, 10 T 524-530/16; LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2010, 82 T 548/10; LG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2009, 19 T 209/09; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. 2015, § 50 Rn. 11; Niedenführ, NJW 2008, 1768, 1772).
  • LG Berlin, 14.01.2009 - 82 T 447/08
    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17
    Zur Konkretisierung dieser Voraussetzung wird auf die zu § 91 ZPO entwickelten Fallgruppen zurückgegriffen; demnach besteht die Notwendigkeit einer Mehrfachvertretung insbesondere bei Interessenkonflikten zwischen den streitgenossenschaftlich vorgehenden Miteigentümern (LG Berlin, Beschluss vom 14.01.2009, 82 T 447/08, 82 T 448/08) oder zur Vermeidung von Rechtsverlusten aufgrund der konkreten Prozessführung (Suilmann, in: Jennißen, WEG, 5. Aufl. 2017, § 50 Rn. 8-11).
  • LG Berlin, 01.12.2010 - 82 T 548/10

    Zur Anwendbarkeit des § 50 WEG

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.10.2017 - 11 T 154/17
    Soweit zu der Frage bisher Entscheidungen ergangen sind, wird § 50 WEG auch nach der Prozessverbindung nicht angewandt und die Terminsgebühren mehrerer Rechtsanwälte deshalb als erstattungsfähig angesehen (LG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2016, 10 T 524-530/16; LG Berlin, Beschluss vom 01.12.2010, 82 T 548/10; LG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2009, 19 T 209/09; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl. 2015, § 50 Rn. 11; Niedenführ, NJW 2008, 1768, 1772).
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