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LG Karlsruhe, 26.02.2016 - 8 O 2/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13
Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine …
Auszug aus LG Karlsruhe, 26.02.2016 - 8 O 2/15
Unabhängig von der Länge der Verjährungsfrist (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 151/13, MDR 2014, 1137: 30 Jahre, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht), wäre der Anspruch auch nach der kürzesten in Betracht kommenden Verjährungsfrist, hier 3 Jahre nach § 195 BGB, nicht verjährt. - BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83
Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme
Auszug aus LG Karlsruhe, 26.02.2016 - 8 O 2/15
Beide Gründe für die Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit liegen hier nicht vor (vgl. für Wärmebezugsverpflichtungen BGH, Urteil vom 02.03.1984 - V ZR 155/83, WM 1984, 820; OLG München, Beschluss vom 25.01.2005 - 32 Wx 003/05, 32 Wx 3/05). - LG Frankfurt/Main, 07.10.2011 - 8 O 71/10
Auszug aus LG Karlsruhe, 26.02.2016 - 8 O 2/15
In drei - nicht rechtskräftigen - Parallelverfahren hat das LG Karlsruhe (8 O 64/11, 8 O 71/10 und 8 O 75/10) entschieden, dass die durch die Grunddienstbarkeit belasteten Grundstückseigentümer vor dem Hintergrund der tatsächlich festzustellenden Defizite und Versäumnisse der Klägerin im Rahmen der Energiebelieferung durch den Begriff des "marktüblichen Entgelts" ausreichend vor Missmanagement der Klägerin geschützt sind. - OLG München, 25.01.2005 - 32 Wx 3/05
Zulässige Grunddienstbarkeit bei Koppelung mit Wärmebezug
Auszug aus LG Karlsruhe, 26.02.2016 - 8 O 2/15
Beide Gründe für die Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit liegen hier nicht vor (vgl. für Wärmebezugsverpflichtungen BGH, Urteil vom 02.03.1984 - V ZR 155/83, WM 1984, 820; OLG München, Beschluss vom 25.01.2005 - 32 Wx 003/05, 32 Wx 3/05).