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   LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03   

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LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03 (https://dejure.org/2004,13786)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2004 - 6 O 968/03 (https://dejure.org/2004,13786)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2004 - 6 O 968/03 (https://dejure.org/2004,13786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung und der Rentenberechnung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung und der Rentenberechnung; Begriff des Lebenspartners; Berechnung des fiktiven Netto-Arbeitsentgeltes bei Lebenspartnern unter ...

  • ra.de
  • lsvd.de PDF

    Nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder steht eingetragenen Lebenspartnern eine Hinterbliebenenrente nicht zu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung und der Rentenberechnung; Begriff des Lebenspartners; Berechnung des fiktiven Netto-Arbeitsentgeltes bei Lebenspartnern unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • SG Düsseldorf, 23.10.2003 - S 27 RA 99/02

    Rentenversicherung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers scheidet daher insbesondere auch eine vermeintlich verfassungskonforme Auslegung dahingehend aus, dass Lebenspartner im Sinne von § 46 SGB VI als "Ehegatten" betrachtet werden (andere Auffassung: Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2003, S 27 RA 99/02, AH 57-69).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 8 RA 2/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Weder § 38 Abs. 1 VBLS n.F. noch § 46 SGB VI verstoßen insofern, als sie den hinterbliebenen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht als Rentenberechtigten vorsehen, gegen das Grundgesetz (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2003, L 8 RA 2/03, Juris-Dokument-Nr. KSRE034910308).
  • FG Niedersachsen, 04.06.2002 - 6 K 525/98

    Status einer Ehe gleichgeschlechtlicher Personen; Ehegatten-Begriff des deutschen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Weitergehende Angleichung zwischen dem Rechtsinstitut der Ehe und dem Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft bleiben dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers der Tarifvertragsparteien und der Beklagten überlassen (So wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 auch in folgenden weiteren Entscheidungen verstanden: Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 01.12.2003, 4 V 4529/03 A (Erb), Seiten 7/8 des Beschlusses, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/fgduesseldorf.pdf; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.01.2003, 17 K 3906/02, Seite 4 des Urteils, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/vgstuttgart.pdf; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.06.2002, 6 K 525/98 Ki, DStRE 2003, 219-220; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.12.2002, 11 Sa 933/02, DB 2003, 669-670; weitere Literatur und Rechtsprechung ist auf folgender Internetseite dokumentiert: http://www.lsvd.de/lpartg/index.html; siehe insbesondere folgende Unterseite: http://www.lsvd.de/lpartg/literatur.html).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Dem Gesetzgeber ist es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (Bundesverfassungsgericht, Urteil v. 17.07.2002, BVerfGE 105, 313 ff., sub. B III 1 b cc).
  • FG Düsseldorf, 01.12.2003 - 4 V 4529/03

    Derzeit keine erbschaftsteuerliche Gleichstellung zwischen eingetragenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Weitergehende Angleichung zwischen dem Rechtsinstitut der Ehe und dem Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft bleiben dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers der Tarifvertragsparteien und der Beklagten überlassen (So wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 auch in folgenden weiteren Entscheidungen verstanden: Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 01.12.2003, 4 V 4529/03 A (Erb), Seiten 7/8 des Beschlusses, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/fgduesseldorf.pdf; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.01.2003, 17 K 3906/02, Seite 4 des Urteils, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/vgstuttgart.pdf; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.06.2002, 6 K 525/98 Ki, DStRE 2003, 219-220; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.12.2002, 11 Sa 933/02, DB 2003, 669-670; weitere Literatur und Rechtsprechung ist auf folgender Internetseite dokumentiert: http://www.lsvd.de/lpartg/index.html; siehe insbesondere folgende Unterseite: http://www.lsvd.de/lpartg/literatur.html).
  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 466/02

    Keine Anwendung des Splittingtarifs auf die Lebenspartnerschaft nach dem LPartG /

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Vielmehr wendet sich das Lebenspartnerschaftsgesetz an Personen, die gerade keine Ehe miteinander eingehen können (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 21.01.2004, Az. 1 K 466/02, S. 8/9 des Urteils, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/fgsaarbruecken.pdf).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Der Kläger hat ein rechtliches Interesse daran, bereits heute klären zu lassen, ob seinem Lebenspartner im Falle des Todes des Klägers eine Betriebsrente für Hinterbliebene zusteht, insbesondere, weil der Kläger und sein Lebenspartner verneinendenfalls zum Zwecke der Altersversorgung des hinterbliebenen Lebenspartners Vermögensdispositionen treffen können sollen (ebenso zum Beamtenversorgungsrecht im Verhältnis zwischen Eheleuten: Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 13.10.1971, VI C 57.66, BVerwGE 38, 346-358).
  • VG Stuttgart, 13.01.2003 - 17 K 3906/02

    Kein Familienzuschlag für Beamte in einer Lebenspartnerschaft

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Weitergehende Angleichung zwischen dem Rechtsinstitut der Ehe und dem Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft bleiben dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers der Tarifvertragsparteien und der Beklagten überlassen (So wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 auch in folgenden weiteren Entscheidungen verstanden: Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 01.12.2003, 4 V 4529/03 A (Erb), Seiten 7/8 des Beschlusses, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/fgduesseldorf.pdf; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.01.2003, 17 K 3906/02, Seite 4 des Urteils, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/vgstuttgart.pdf; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.06.2002, 6 K 525/98 Ki, DStRE 2003, 219-220; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.12.2002, 11 Sa 933/02, DB 2003, 669-670; weitere Literatur und Rechtsprechung ist auf folgender Internetseite dokumentiert: http://www.lsvd.de/lpartg/index.html; siehe insbesondere folgende Unterseite: http://www.lsvd.de/lpartg/literatur.html).
  • KG, 17.12.2002 - 1 W 380/02

    Keine Eintragung der Vermögenstrennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Eine umfassende Wirtschaftsgemeinschaft der Lebenspartner besteht jedoch im Zweifelsfalle nicht (vgl. Finanzgericht des Saarlandes a.a.O., S. 15/16 des Urteils), insbesondere weil im Zweifel zwischen den Lebenspartnern Vermögenstrennung besteht (§ 6 Abs. 3 LPartG; vgl. z. Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen vermögensrechtlichen Behandlung von Ehegatten und Lebenspartnern: KG Berlin, Beschluss v. 17.12.2002, NJW 2003, 1610 - 1612).
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

    Auszug aus LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03
    Weitergehende Angleichung zwischen dem Rechtsinstitut der Ehe und dem Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft bleiben dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers der Tarifvertragsparteien und der Beklagten überlassen (So wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002 auch in folgenden weiteren Entscheidungen verstanden: Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 01.12.2003, 4 V 4529/03 A (Erb), Seiten 7/8 des Beschlusses, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/fgduesseldorf.pdf; Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 13.01.2003, 17 K 3906/02, Seite 4 des Urteils, im Internet: http://www.lsvd.de/lpartg/vgstuttgart.pdf; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.06.2002, 6 K 525/98 Ki, DStRE 2003, 219-220; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.12.2002, 11 Sa 933/02, DB 2003, 669-670; weitere Literatur und Rechtsprechung ist auf folgender Internetseite dokumentiert: http://www.lsvd.de/lpartg/index.html; siehe insbesondere folgende Unterseite: http://www.lsvd.de/lpartg/literatur.html).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    c) das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. März 2004 - 6 O 968/03 - .

    26. März 2004 - 6 O 968/03 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit sie die Klage auf Feststellung einer Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Rente, die der Hinterbliebenenrente nach § 38 der Satzung der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder entspricht, für unbegründet erachtet haben.

  • OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Stellung eingetragener Lebenspartner

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. März 2004 - 6 O 968/03 - wird zurückgewiesen.
  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 22/07

    Europarecht gebietet keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im

    a) Zur näheren Begründung verweist das Gericht zunächst auf die Entscheidungsgründe seines Urteils vom 26.03.2004 (Az. 6 O 968/03), welches den Parteien bekannt ist und durch das OLG Karlsruhe (Urt. v. 21. Oktober 2004, Az: 12 U 195/04) und durch den BGH (Urt. v. 14. Februar 2007, Az: IV ZR 267/04) bestätigt wurde; über die eingelegte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1164/07) ist noch nicht entschieden.
  • LG Karlsruhe, 18.05.2006 - 6 O 382/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Gleichbehandlung von

    Die Förderung der Ehe als Unterhaltsgemeinschaft und als in vielen Fällen zumindest potentielle Keimzelle für das Kinder-Haben und damit für die Erhaltung der Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft, ist eine in keiner Weise zu beanstandende Wirkung und damit auch Rechtfertigung der genannten Differenzierungen in der alten Satzung der Beklagten (vgl. Kammerurteil vom 26.03.2004, AZ. 6 O 968/03; bestätigt durch OLG Karlsruhe, Urt. 21.10.2004, AZ. 12 U 195/04, zur Schlechterbehandlung von Lebenspartnern im Vergleich zu Verheirateten).
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