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   LG Karlsruhe, 28.05.2013 - 9 S 319/12   

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https://dejure.org/2013,10976
LG Karlsruhe, 28.05.2013 - 9 S 319/12 (https://dejure.org/2013,10976)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.05.2013 - 9 S 319/12 (https://dejure.org/2013,10976)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 9 S 319/12 (https://dejure.org/2013,10976)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Tiefgarage, Brand, Selbstentzündung, Pkw, Haftung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" i.S.v. § 7 Abs. 1 StVG bei Selbstentzündung eines in einer privaten Tiefgarage abgestellten Kfz durch einen technischen Defekt und Inbrandsetzung eines weiteren Fahrzeugs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tiefgarage - Selbstentzündung Fahrzeug - Haftung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugbrand in Tiefgarage - Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung

  • rabüro.de

    Zur Schadenshaftung bei Selbstentzündung von Fahrzeug in Tiefgarage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Schadenersatzanspruch aufgrund der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs: Übergreifen eines Feuers auf ein Nachbarfahrzeug bei Selbstentzündung eines abgestellten Fahrzeugs

  • verkehrsanwaelte.de PDF

    Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" in § 7 Abs. 1 StVG ist weit auszulegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Selbstentzündung in der Tiefgarage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Fahrzeugbrand durch Selbstentzündung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugbrand in Tiefgarage - Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" i.S.v. § 7 I StVG

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Selbstentzündung eines abgestellten Fahrzeugs und der Schadenersatzanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Übergreifen eines Brandes auf ein anderes Kfz in einer Tiefgarage kann Haftung des Kfz-Halters in Betracht kommen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    KFZ-Brand in Tiefgarage - bei dem Betrieb im Sinne des StVG?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht - Wenn Schaden durch ein in Brand geratenes Fahrzeug entstanden ist - Wann ist Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" erfüllt?

  • verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" in § 7 Abs. 1 StVG ist weit auszulegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brand an einem PKW wegen technischen Defektes erfüllt das Merkmal "bei dem Betrieb", § 7 Abs. 1 StVG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 U 105/09

    Garagenbrand durch geparktes Fahrzeug

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2013 - 9 S 319/12
    Unter normativer Betrachtung des weiten Schutzzwecks der Norm greift § 7 I StVG erst dann nicht mehr ein, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeugs keine Rolle mehr spielt (so auch OLG Düsseldorf, NZV 2011, 195, 196).

    Dies gilt auch nach Abstellen des Kfz (ähnlich OLG Düsseldorf, NZV 2011, 195, 196; Grüneberg, NZV 2001, 109, 111 f.).

    Aus dem Wortlaut des § 7 I StVG ergibt sich keine Einschränkung auf Vorfälle im Rahmen des allgemeinen öffentlichen Verkehrs (OLG Düsseldorf, NZV 2011, 195, 196).

  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2013 - 9 S 319/12
    Es genügt, dass sich eine von dem Kfz ausgehende Gefahr ausgewirkt hat und das Schadensgeschehen in dieser Weise durch das Kfz mitgeprägt worden ist (BGH, VersR 2005, 992; NJW-RR 2008, 764, je m.w.N.; stRspr).

    Für eine Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Kausalzusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kfz steht (BGH, NJW-RR 2008, 764, 765, m.w.N.).

  • LG Coburg, 27.01.2010 - 21 O 195/09

    Brand im Carport als Betrieb eines Kraftfahrzeugs?

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2013 - 9 S 319/12
    Demgegenüber kann nach Auffassung des Gerichts der ursächliche Zusammenhang von Schadensereignis und Betrieb des Kfz nicht auf den Zeitraum zwischen Beginn und Ende einer Fahrt mit dem Kfz begrenzt werden (so aber wohl LG Coburg, Urteil v. 27.01.2010 - 21 O 195/09 -, wiedergegeben bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10

    Merkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG ist bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.05.2013 - 9 S 319/12
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es zu Inspektionszwecken aus dem allgemeinen Verkehr entfernt und in eine Werkstatt eingestellt wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2011, 190, 192).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2015 - 9 W 3/15

    Halterhaftung aus Betriebsgefahr: Fahrzeugbrand durch einen technischen Defekt

    Auch in der von den Parteien zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH a.a.O.) gibt es keine Feststellungen zur Art des technischen Defekts und zur Erstursache des Defekts (vgl. dazu die Sachverhaltsdarstellung in der vorausgegangenen Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 28.05.2013 - 9 S 319/12 -, RdNr. 10, zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 03.09.2019 - 6 U 609/19

    Ansprüche eines Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer eines

    Zwar hat das Landgericht Karlsruhe in dem der vorgenannten BGH-Entscheidung zugrunde liegenden Berufungsurteil ausgeführt, dass § 7 Abs. 1 StVG unter normativer Betrachtung des weiten Schutzzwecks der Norm erst dann nicht mehr eingreife, wenn die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeugs keine Rolle mehr spiele, was beispielsweise der Fall sei, wenn es zu Inspektionszwecken aus dem allgemeinen Verkehr entfernt und in eine Werkstatt eingestellt werde (Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 28.05.2013, 9 S 319/12, Rdn. 12, juris).
  • LG Bielefeld, 21.07.2017 - 7 O 11/17

    Erfordernis des Zurechnungszusammenhangs i.R.d. Gefährdungshaftung durch

    Spezifische Gefahren können somit auch - wenn auch weitaus seltener - aus den für die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Fahrzeugs erforderlichen Betriebseinrichtungen erwachsen (so ausdrücklich LG Karlsruhe Urt. v. 28.5.2013 - 9 S 319/12, BeckRS 2013, 9011, beck-online).
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