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   LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16   

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LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16 (https://dejure.org/2017,29823)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2017 - 19 S 33/16 (https://dejure.org/2017,29823)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 19 S 33/16 (https://dejure.org/2017,29823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall -Berücksichtigung von Rabatten bei fiktiver Schadensabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Rabatten eines Leasingunternehmens bei fiktiver Schadensabrechnung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Regelmäßig erzielte Rabatte auch bei fiktiver Abrechnung zu berücksichtigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei fiktiver Abrechnung eines Fahrzeugschadens sind regelmäßig gewährte Rabatte der Reparaturwerkstatt zu berücksichtigen - Schadensersatz wird entsprechend des Rabatts gekürzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2924
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    Der Bundesgerichtshof habe in der Entscheidung BGH NJW 2012, 50 die Anrechnung eines Werksangehörigenrabattes ausdrücklich auf den Teilbereich der konkreten Schadensberechnung beschränkt.

    Aus dem Urteil des BGH 18.10.2011 - VI ZR 17/11 zum Werksangehörigenrabatt bei konkreter Schadensberechnung lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, der BGH habe die Anrechnung eines Rabattes ausdrücklich nur für den Teilbereich der konkreten Schadensberechnung gebilligt (so die Klägerin AS 1, 7).

    Auf die Problematik der Vorteilsausgleichung kommt es nicht an (vgl. auch BGH, Urteil vom 18.10.2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 8 ff.).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.05.1970 (VI ZR 168/68; BGHZ 54, 82, 84 f.) die Auffassung vertreten, dass der "erforderliche" Geldbetrag iSv § 249 BGB zwar im Ausgangspunkt "an sich objektiv bemessen" werde.

    Auch ist weder dargetan, noch ersichtlich, dass diese Rabattgewährung für die Klägerin nur mit besonderen Schwierigkeiten zu erlangen und es unzumutbar wäre, diese hier in Anspruch zu nehmen, nur weil dies mittelbar zu Gunsten der Beklagten wirkt (vgl. zu diesem Kriterium BGH, Urteil vom 26.05.1970 - VI ZR 168/68; BGHZ 54, 82, 86 f.).

  • BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    Der BGH hat mehrfach ausgesprochen, dass der Geschädigte nicht am Schadensersatz verdienen bzw. sich nicht hieran bereichern dürfe (vgl. etwa BGH, Urteil vom 03.12.2013 - VI ZR 24/13, NJW 2014, 535, 536 in Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).

    Gleiches gilt im Hinblick auf das vom Amtsgericht in der angefochtenen Entscheidung zitierte Urteil des BGH vom 03.12.2013 (VI ZR 24/13, NJW 2014, 535, 536 in Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2009 - 1 U 13/09
    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    So hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 22.06.2009 - 1 U 13/19; BeckRS 2009, 45705) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt, dass der Geschädigte marktübliche Sonderkonditionen und (Großkunden-)Rabatte, die er als Unternehmen erhalte, anrechnen lassen müsse.

    Die maßgeblichen Rechtsfragen sind durch die o.g. Urteile des BGH und vor allem das Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.06.2009 - 1 U 13/09 geklärt, das die Revision ebenfalls nicht zugelassen hat.

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    Bei einem - wie im Streitfall - zum Unfallzeitpunkt weniger als drei Jahre alten PKW darf die Geschädigte ohne Weiteres im Rahmen der fiktiven Abrechnung die Kosten einer markengebundenen Fachwerkstatt geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2013 - VI ZR 320/12; NJW 2013, 2817).

    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des BGH vom 14.05.2013 (VI ZR 320/12; NJW 2013, 2817) Bezug genommen hat (AS 11, 73), ergibt sich aus dieser nichts Gegenteiliges: Zwar befindet sich in der Entscheidung der Satz (a.a.O. Rn. 11), es sei bei der fiktiven Abrechnung "der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag ohne Bezug zu den tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln." Aus dem Zusammenhang der Entscheidungsgründe ergibt sich jedoch, dass hiermit keine Abkehr von der oben dargestellten subjektbezogenen Schadensermittlung verbunden ist.

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    Ein Opfer, das für die Instandsetzung aufgrund seiner konkreten finanziellen Verhältnisse Fremdmittel in Anspruch nehmen muss, kann Kosten hierfür ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 06.11.1973 - VI ZR 27/73; NJW 2974, 34.35 f.).
  • OLG Koblenz, 24.10.2019 - 1 U 13/19

    Für Arglist reicht bedingter Vorsatz!

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    So hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 22.06.2009 - 1 U 13/19; BeckRS 2009, 45705) in einem vergleichbaren Fall ausgeführt, dass der Geschädigte marktübliche Sonderkonditionen und (Großkunden-)Rabatte, die er als Unternehmen erhalte, anrechnen lassen müsse.
  • LG Koblenz, 30.03.1987 - 5 O 362/85
    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    (2.) Selbst wenn man jedoch auf die Frage der Berücksichtigung einer Rabattgewährung § 254 Abs. 2 BGB anwenden (so wohl LG Koblenz, Urteil vom 30.03.1987 - 5 O 362/85, Orientierungssatz zitiert nach juris) und damit davon ausgehen würde, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für einen Rabatt in Höhe von 35 % hätte, wäre nach de Ergebnis der Verhandlung davon auszugehen, dass die Beklagte diesen Beweis im konkreten Fall geführt hat.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    Auch im sog. "Porsche-Urteil" des BGH (Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 398/02; NJW 2003, 2086) wurde betont, dass eine "subjektbezogene Schadensbetrachtung" vorzunehmen und auf die "spezielle Situation des Geschädigten" Rücksicht zu nehmen sei (a.a.O. 2087).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 28.06.2017 - 19 S 33/16
    Soweit die Klägerin auf die Entscheidung des BGH vom 14.05.2013 (VI ZR 320/12; NJW 2013, 2817) Bezug genommen hat (AS 11, 73), ergibt sich aus dieser nichts Gegenteiliges: Zwar befindet sich in der Entscheidung der Satz (a.a.O. Rn. 11), es sei bei der fiktiven Abrechnung "der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag ohne Bezug zu den tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln." Aus dem Zusammenhang der Entscheidungsgründe ergibt sich jedoch, dass hiermit keine Abkehr von der oben dargestellten subjektbezogenen Schadensermittlung verbunden ist.
  • AG Bremen, 01.03.2013 - 7 C 308/12
  • RG, 14.04.1917 - V 26/17

    Vergütungsanspruch eines Eisenbahnunternehmers für Frachten zur Wiederherstellung

  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19

    Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher

    Da, wie ausgeführt, das Wirtschaftlichkeitsgebot einschließlich des Grundsatzes der subjektbezogenen Schadensbetrachtung sowie das Verbot, sich durch Schadensersatz zu bereichern, auch für die fiktive Schadensabrechnung gelten, liefert diese Abrechnungsart keinen Grund dafür, von der Berücksichtigung eines solchen Rabatts abzusehen (im Ergebnis ebenso LG Karlsruhe, NJW 2017, 2924 Rn. 34 ff.; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23. April 2013 - 13 O 320/12, juris Rn. 2 f.; AG Dortmund, Urteil vom 3. November 2015 - 425 C 5001/15, juris Rn. 13 ff.; AG Rheine, Urteil vom 25. Januar 2017 - 4 C 199/16, juris Rn. 15 ff. und LG Koblenz, ZfS 1987, 170 unter dem Gesichtspunkt des § 254 BGB; vgl. auch OLG Karlsruhe, SP 2009, 437 Rn. 14 ff.; AG Hannover, SP 2011, 295 Rn. 20 und AG Frankfurt, SP 2011, 295 Rn. 17 ff.; Zoll in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., Kap. 41 Rn. 8, 9; Oetker in MünchKommBGB, 8. Aufl., § 249 Rn. 371 f., 391; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl., § 249 BGB Rn. 35 b, 135; Fitz in Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, 4. Aufl., Kap. 10 Rn. 200a, 201; Wenker, jurisPR-VerkR 17/2016 Anm. 2; Heßeler, NJW 2017, 2927).
  • OLG Frankfurt, 03.06.2019 - 29 U 203/18

    Behindertenrabatt bei Ersatzbeschaffung für Unfallfahrzeug

    Dazu gehören nach der Rechtsprechung Rabatte, die regelmäßig gewährt werden wie z.B. an Werksangehörige bei dem Erwerb von Fahrzeugen (vgl. BGH IV ZR 169/73, NJW 1975, 307 zu § 13 Abs. 2 AKB; BGH VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 zu § 249 BGB; LG Karlsruhe NJW 2017, 2924).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2019 - 8 S 3262/18

    Berücksichtigung von Großkundenrabatten bei fiktiver Schadensabrechnung

    Das Landgericht Karlsruhe vertritt die Ansicht, dass auch im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB vom Geschädigten regelmäßig erzielte Rabatte zu berücksichtigten seien und der Geschädigte hierzu vortragen müsse, um seinen Schaden schlüssig darzulegen (Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2017, Az: 19 S 33/16).
  • AG Kassel, 17.12.2019 - 435 C 2934/19
    Das Gericht kann auch nicht ausschließen, dass solche Rabatte einem Mietwagenunternehmen gewährt werden, da in der Rechtsprechung bereits Konstellationen festgestellt wurden, in denen solches der Fall war (z.B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.06.2009 - 1 U 13/09, zit. n. juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2017 - 19 S 33/16, zit. n. juris, oder für andere Fallkonstellation, in denen ein Vorteil feststand, dort in Gestalt eines Schwerbehindertenrabattes, OLG Frankfurt/Main a.a.O.).
  • AG Kassel, 04.06.2019 - 435 C 1567/18

    Zur Erstattungsfähigkeit von Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung, von

    Insbesondere der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 22.06.2009 (1 U 13/09, zit. n. juris) lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem zwischen den Parteien des dortigen Rechtsstreites unstreitig war, dass ein solcher Großkundenrabatt bestand (ähnlich auch die Sachverhaltskonstellation im Urteil des LG Karlsruhe vom 28.06.2017 - 19 S 33/16, zit. n. juris: Hier war unstreitig, dass regelmäßig Rabatte eingeräumt werden).
  • AG Münster, 05.10.2017 - 48 C 911/17

    Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen bei fiktiver Abrechnung auf

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist im Rahmen der fiktiven Abrechnung schadenmindernd zu berücksichtigen, ob der Geschädigte regelmäßig Rabatte erzielt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.06.2009, - 1 U 13/09 -, BeckRS 2009, 45705; LG Karlsruhe, Teilanerkenntnis- und Endurteil vom 28.06.2017, - 19 S 33/16 -, NJW 2017, 2924; LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2013, - 13 O 320/12 -, BeckRS 2014, 21485; a.A. LG Münster, Urteil vom 29.07.2015, - 01 S 160/14 -, n.v.).
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