Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Überleitung von Versicherungszeiten aufgrund einer Vereinbarung zwischen Versichertem und übernehmender Zusatzversorgungskasse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wegfall des Feststellungsinteresses bei der Überleitung von Umlagemonaten i.R.d. Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst; Übernahme von Pflichtversicherungszeiten durch Vertrag zwischen Versichertem und übernehmender Zusatzversorgungskasse bei nicht bestehendem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 11.03.2008 - 2 C 13/08
- LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.10.1995 - IV ZR 22/95
Rechtsnatur der Überleitung von Anwartschaften von einer Zusatzversorgungskasse …
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.10.1995 - IV ZR 22/95, NJW-RR 1996, 193) ergibt sich, dass die sich aus der Versicherungszeit vom 01.04.1987 bis zum 30.09.1991 ergebende Verpflichtung der KVZK durch Überleitung auf die Beklagte übergegangen ist.Die einschlägigen Grundsatzfragen sind durch den Bundesgerichtshof (Urteil vom 25.10.1995 - IV ZR 22/95, NJW-RR 1996, 193) bereits geklärt.
- BGH, 25.10.2004 - II ZR 413/02
Zulässigkeit einer Feststellungsklage eines Versorgungsempfängers/-anwärters in …
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Ein Rechtsverhältnis wird zwischen den streitenden Parteien nicht erst im Versicherungsfall begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer - rechtlich geschützten - Rentenanwartschaft (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; BAGE 100, 105 unter I 2 b aa; BGH ZIP 2005, 42 unter II 3). - BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93
Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für …
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Nach § 256 ZPO kann nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden grundsätzlich nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (vgl. BGHZ 22, 43, 48; BGHZ 68, 331 unter II 1 u. 3 m.w.N.; BGH NJW 1995, 1097 unter 1).
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74
Abgeordnetenbestechung
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Nach § 256 ZPO kann nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden grundsätzlich nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (vgl. BGHZ 22, 43, 48; BGHZ 68, 331 unter II 1 u. 3 m.w.N.; BGH NJW 1995, 1097 unter 1). - BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94
Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Ein Rechtsverhältnis wird zwischen den streitenden Parteien nicht erst im Versicherungsfall begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer - rechtlich geschützten - Rentenanwartschaft (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; BAGE 100, 105 unter I 2 b aa; BGH ZIP 2005, 42 unter II 3). - BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Nach § 256 ZPO kann nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden grundsätzlich nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (vgl. BGHZ 22, 43, 48; BGHZ 68, 331 unter II 1 u. 3 m.w.N.; BGH NJW 1995, 1097 unter 1). - BGH, 09.03.1990 - V ZR 260/88
Fortsetzung der Vollstreckung bei Genehmigung einer befreienden Schuldübernahme …
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Ob eine solche Erklärung grundsätzlich "etwas" im Sinne von § 812 Abs. 1 BGB sein kann (vgl. Palandt, a.a.O., Rdn. 9 mit Hinweis auf BGH NJW 1990, 1662 zur Kondizierbarkeit der Genehmigung einer befreienden Schuldübernahme), kann dahinstehen. - BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Ein Rechtsverhältnis wird zwischen den streitenden Parteien nicht erst im Versicherungsfall begründet, sondern bereits mit dem Entstehen einer - rechtlich geschützten - Rentenanwartschaft (vgl. BAGE 79, 236 unter A III 2 a; BAGE 100, 105 unter I 2 b aa; BGH ZIP 2005, 42 unter II 3). - BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03
Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten
Auszug aus LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 32/08
Eine Feststellungsklage muss sich nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im Ganzen erstrecken, sie kann vielmehr auch einzelne Beziehungen oder Folgen daraus betreffen, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht (vgl. BAG ZTR 2004, 377 unter I 1 und 2 m.w.N.).