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LG Karlsruhe, 29.01.2010 - 6 O 276/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gefährdungshaftung bei Vollstreckung aus Urkunds-Vorbehaltsurteilen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung eines Anspruchstellers von seiner Darlegungspflicht bzgl. der Darstellung der konkreten Einzelleistungen durch ein Einzelforderungen bündelndes Schuldanerkenntnis; Besserstellung eines Anspruchstellers bei Geltendmachung von Ansprüchen aus einem ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Darlegungslast nach Schuldanerkenntnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schadenersatz im Nachverfahren
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LG Karlsruhe, 13.06.2008 - 6 O 254/07
Urkundenprozess: Zahlungsforderung auf Grund eines komplexen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 29.01.2010 - 6 O 276/08
Diese Schuldanerkenntnisse bewertet das Gericht nicht (zusätzlich noch) als faktische Bestätigungen zur Beweiserleichterung bzw. als sog. "Anerkenntnisse gegen sich selbst" mit der regelmäßigen Folge der Umkehr der Beweislast (…vgl. BGH, Urteil v. 05.05.2003, II ZR 50/01, WM 2003, 1421-1423, Rz. 13; LG Karlsruhe, Vorbehaltsurteil vom 13.06.2008 - 6 O 254/07, SpuRt 2009, 124-128, juris-Tz. 68). - BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01
Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer …
Auszug aus LG Karlsruhe, 29.01.2010 - 6 O 276/08
Diese Schuldanerkenntnisse bewertet das Gericht nicht (zusätzlich noch) als faktische Bestätigungen zur Beweiserleichterung bzw. als sog. "Anerkenntnisse gegen sich selbst" mit der regelmäßigen Folge der Umkehr der Beweislast (vgl. BGH, Urteil v. 05.05.2003, II ZR 50/01, WM 2003, 1421-1423, Rz. 13; LG Karlsruhe, Vorbehaltsurteil vom 13.06.2008 - 6 O 254/07, SpuRt 2009, 124-128, juris-Tz. 68). - BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05
Rechte des Gläubigers bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
Auszug aus LG Karlsruhe, 29.01.2010 - 6 O 276/08
Das mit Schreiben vom 04.11.2008 (Anl. K19, AH 133 ff.) unter Fristsetzung bis zum 18.11.2008 geltend gemachte Freigabeverlangen bestand - wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt - jedenfalls in Höhe der insoweit noch geltendgemachten EUR 7.900,13. Der Anspruch auf Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages ist mit einer Geldschuld gleichzusetzen (…Palandt, a.a.O., § 288, Rn. 7; BGH NJW 2006, 2398).
- AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 183/17
Anforderungen an Mietzahlung durch Hinterlegung
Dies rechtfertigt es somit dann hier aber auch, dem Kläger die bis zum 04. Mai 2017 verursachten Kosten des Rechtsstreits (3.558,10 EUR von 4.926,60 EUR = 72 % ) gemäß § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO aufzuerlegen ( LG Karlsruhe , Urteil vom 29.01.2010, Az.: 6 O 276/08, u.a. in: BeckRS 2010, 11041 = "juris" ), die übrigen Kosten des Rechtsstreits ( 28 % ) gemäß § 91, § 91a und § 296 Abs. 3 Satz 3 ZPO jedoch dem Beklagten aufzuerlegen.