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   LG Karlsruhe, 29.01.2016 - 13 O 118/15 KfH   

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https://dejure.org/2016,7074
LG Karlsruhe, 29.01.2016 - 13 O 118/15 KfH (https://dejure.org/2016,7074)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.01.2016 - 13 O 118/15 KfH (https://dejure.org/2016,7074)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 13 O 118/15 KfH (https://dejure.org/2016,7074)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - ERGO 3 -, Vermittlerwechsel, Anschreiben an die VN, HV als Dritter, Auftragsdatenverarbeitung, Übermittlung personenbezogener Daten an HV zu Werbezwecken, Code of Conduct (GDV), CoC, Auslagerung der Pflicht des VU zur vertragsbegleitenden Beratung auf den VV, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 22.06.2010 - 5 U 2020/10

    Widerrufsanspruch gegen eine Datenübermittlung an die Schufa: Erforderlichkeit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.01.2016 - 13 O 118/15
    Dafür, dass der Übermittlung der Daten im konkreten Fall ein vertragsbezogener Zweck zugrunde liegt, hat der Beklagte, der sich in einem Rechtsstreit darauf beruft, die Übermittlung sei gerechtfertigt, vorzutragen, weil er insoweit darlegungs- und beweisbelastet ist, da es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt handelt (unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/Main, 18.06.2008 - 23 U 221/07 - Juris Tz. 13 = NJW-RR 08, 1228 ; OLG München, 22.06.2010 - 5 U 2020/10 - Juris Tz. 9 = MMR 11, 209; OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 U 423/09 - Juris Tz. 2 ).
  • OLG Koblenz, 03.11.2009 - 2 U 423/09

    Zulässigkeit der Übermittlung von Negativdaten durch die Schufa

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.01.2016 - 13 O 118/15
    Dafür, dass der Übermittlung der Daten im konkreten Fall ein vertragsbezogener Zweck zugrunde liegt, hat der Beklagte, der sich in einem Rechtsstreit darauf beruft, die Übermittlung sei gerechtfertigt, vorzutragen, weil er insoweit darlegungs- und beweisbelastet ist, da es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt handelt (unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/Main, 18.06.2008 - 23 U 221/07 - Juris Tz. 13 = NJW-RR 08, 1228 ; OLG München, 22.06.2010 - 5 U 2020/10 - Juris Tz. 9 = MMR 11, 209; OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 U 423/09 - Juris Tz. 2 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 6 U 38/11

    Wettbewerbsverstoß: Nutzung personenbezogener Daten durch einen Stromanbieter im

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.01.2016 - 13 O 118/15
    Das Verbot des § 4 i. V. m. § 28 Abs. 3 BDSG, Daten zu Werbezwecken nicht ohne Einwilligung des Betroffenen zu übermitteln, stellt eine Marktverhaltensregelung dar, deren Verletzung einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründet (unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, 0 9.05.2012 - 6 U 38/11 - Juris Tz 32 ff. = WRP 12, 1439 = GRUR-RR 12, 396 - neuer Versorger -).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07

    Unerlaubte Handlung durch Datenübermittlung: Anspruch auf den Widerruf an die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.01.2016 - 13 O 118/15
    Dafür, dass der Übermittlung der Daten im konkreten Fall ein vertragsbezogener Zweck zugrunde liegt, hat der Beklagte, der sich in einem Rechtsstreit darauf beruft, die Übermittlung sei gerechtfertigt, vorzutragen, weil er insoweit darlegungs- und beweisbelastet ist, da es sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt handelt (unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/Main, 18.06.2008 - 23 U 221/07 - Juris Tz. 13 = NJW-RR 08, 1228 ; OLG München, 22.06.2010 - 5 U 2020/10 - Juris Tz. 9 = MMR 11, 209; OLG Koblenz, 04.11.2009 - 2 U 423/09 - Juris Tz. 2 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2001 - 12 U 179/00

    Zurechnung des Wissens eines Versicherungsagenten; Abgrenzung vom

    Auszug aus LG Karlsruhe, 29.01.2016 - 13 O 118/15
    Insofern ist der als Ansprechpartner und Betreuer angekündigte und beauftragte VV oder VM auch hier Auge und Ohr des VU (unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, 23.10.2001 - 12 U 179/00 - NJW-RR 02, 239).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2016 - 6 U 38/16

    Verweigertes Empfangsbekenntnis - Einstweilige Verfügung: Vollziehung der durch

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29.01.2016 (Az. 13 O 118/15 KfH) wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 10.000,00 einstweilen eingestellt.

    "...da wir weder auf unser Telefax vom 19.02., noch auf die Zustellung per Einschreiben vom 22.02.2016 das erbetene Empfangsbekenntnis zurückerhalten haben, werden wir davon ausgehen müssen, dass Sie nicht zustellungsbevollmächtigt sind und - mit entsprechenden Mehrkosten - die Zustellung per Gerichtsvollzieher an Ihre Mandantschaft bewirken, sofern wir nicht bis heute 14.00 Uhr doch noch Nachricht von Ihnen erhalten, dass Sie zustellungsbevollmächtigt sind und die einstweilige Verfügung (Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29.01.2016, Az. 13 O 118/15 KfH) wirksam vollzogen wurde.".

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