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LG Karlsruhe, 30.03.2022 - 9 T 12/22 |
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- OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 15 W 55/05
Rechtsanwaltsgebühr: Voraussetzungen einer Terminsgebühr für eine …
Auszug aus LG Karlsruhe, 30.03.2022 - 9 T 12/22
Gleichzeitig ergibt sich daraus, dass beide Seiten dieses konkrete Gesprächsziel verfolgen müssen; denn ein Telefongespräch, bei dem lediglich einer der beiden Gesprächspartner an einer Erledigung des Verfahrens interessiert ist, ist keine auf "Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung" (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.12.2005, 15 W 55/05).