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   LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 15 StVK 447/10 Ks, 15 StVK 448/10 Ks, 15 StVK 449/10 Ks   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20590
LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 15 StVK 447/10 Ks, 15 StVK 448/10 Ks, 15 StVK 449/10 Ks (https://dejure.org/2010,20590)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.09.2010 - 15 StVK 447/10 Ks, 15 StVK 448/10 Ks, 15 StVK 449/10 Ks (https://dejure.org/2010,20590)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. September 2010 - 15 StVK 447/10 Ks, 15 StVK 448/10 Ks, 15 StVK 449/10 Ks (https://dejure.org/2010,20590)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auswirkungen einer falschen Vollstreckungsreihenfolge auf die Aussetzung eines zuletzt vollstreckten Jugendstrafrestes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reststrafenaussetzung nach der §§ 88 ff. Jugendgerichtsgesetz (JGG) bei Verbüßung einer Restjugendstrafe nach Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug und Abgabe der Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft; Anwendbarkeit des § 89a Abs. 1 S. 4 JGG bei Vollstreckung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reststrafenaussetzung nach der §§ 88 ff. Jugendgerichtsgesetz ( JGG ) bei Verbüßung einer Restjugendstrafe nach Herausnahme aus dem Jugendstrafvollzug und Abgabe der Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft; Anwendbarkeit des § 89a Abs. 1 S. 4 JGG bei Vollstreckung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 12.11.2008 - 2 Ws 986/08

    Strafvollstreckung: Anwendung von Erwachsenenrecht bei Vollstreckung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 15 StVK 447/10
    Das Gericht vermag sich nicht der im Vormarsch befindlichen Auffassung anzuschließen, wonach im Anschluss an die Abgabe der Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG auch die materiell-rechtlichen Grundlagen für die Aussetzungsentscheidung dem allgemeinen Strafrecht zu entnehmen seien (so etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.11.2009, 2 Ws 410/09, zitiert nach juris, Rdnr. 17 ff.; OLG München, Beschluss vom 12.11.2008, 2 Ws 986-988/08, zitiert nach juris, Rdnr. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.1995, 1 Ws 332-333/95, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 1 Ws 332/95
    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 15 StVK 447/10
    Das Gericht vermag sich nicht der im Vormarsch befindlichen Auffassung anzuschließen, wonach im Anschluss an die Abgabe der Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG auch die materiell-rechtlichen Grundlagen für die Aussetzungsentscheidung dem allgemeinen Strafrecht zu entnehmen seien (so etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.11.2009, 2 Ws 410/09, zitiert nach juris, Rdnr. 17 ff.; OLG München, Beschluss vom 12.11.2008, 2 Ws 986-988/08, zitiert nach juris, Rdnr. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.1995, 1 Ws 332-333/95, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 1 Ws 1209/92
    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 15 StVK 447/10
    Denn im allgemeinen Strafrecht ist anerkannt, dass wenn - entgegen § 43 Abs. 2 Nr. 1 StVollstrO - ein widerrufener Strafrest nach der aktuell verhängten Freiheitsstrafe vollstreckt wird, eine Entscheidung gemäß § 57 Abs. 1 StGB bereits dann zu treffen ist, wenn dessen formalen Voraussetzungen in Bezug auf die neue Verurteilung eingetreten sind (OLG Düsseldorf, StV 1993, 257 f.).
  • OLG Nürnberg, 17.11.2009 - 2 Ws 410/09

    Jugendstrafrecht: Reststrafenaussetzung einer nach den Vorschriften des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 15 StVK 447/10
    Das Gericht vermag sich nicht der im Vormarsch befindlichen Auffassung anzuschließen, wonach im Anschluss an die Abgabe der Vollstreckung an die Staatsanwaltschaft gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG auch die materiell-rechtlichen Grundlagen für die Aussetzungsentscheidung dem allgemeinen Strafrecht zu entnehmen seien (so etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.11.2009, 2 Ws 410/09, zitiert nach juris, Rdnr. 17 ff.; OLG München, Beschluss vom 12.11.2008, 2 Ws 986-988/08, zitiert nach juris, Rdnr. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.1995, 1 Ws 332-333/95, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2008 - 2 Ws 374/07

    Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Unterbrechung einer Jugendstrafe

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.09.2010 - 15 StVK 447/10
    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 11.03.2008 (2 Ws 374/07, zitiert nach juris) im Rahmen einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Festsetzung einer Mindestverbüßungsdauer durch die Strafvollstreckungskammer geäußert hat, dass nichts anderes gelten könne, wenn nicht über eine Unterbrechung, sondern über den gemeinsamen Entscheidungszeitpunkt nach § 454b Abs. 3 StPO befunden werden soll, vermag das Gericht dem für die vorliegende Konstellation des widerrufenen Strafrestes nicht zu folgen.
  • OLG Dresden, 12.10.2015 - 2 VAs 19/15

    Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe

    Auf eine (nicht mehr vorhandene) Erreichbarkeit des aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommenen Verurteilten für den im Jugendstrafrecht vorherrschenden Erziehungsgedanken kommt es gar nicht an (entgegen LG Karlsruhe, Beschluss vom 30. September 2010, NStZ-RR 2011, 155 f.).

    Unter Bezugnahme auf die Kommentierung von Eisenberg JGG 16. Aufl. § 89a Rdnr. 8, welcher seinerseits auf einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe NStZ-RR 2011, 155 verweist, führte sie zur Begründung aus, § 89a Abs. 1 S. 4 JGG sei bei dem (inzwischen 30jährigen) Verurteilten, auf den der im Jugendstrafrecht maßgebliche Erziehungsgedanke nicht mehr zuträfe, nicht anwendbar; im Übrigen sei in seinem Interesse vom Grundsatz des § 89a Abs. 1 S. 1 JGG ("Jugendstrafe vor Freiheitsstrafe") abgewichen und nach den Vorgaben der Strafvollstreckungsordnung (§ 43 Abs. 2 StVollstrO) verfahren worden, indem zunächst die kurzen Strafreste vor den langen Strafresten vollstreckt würden.

    Die Aussage der Vollstreckungsbehörde zur teleologischen Reduktion des Anwendungsbereichs des § 89a Abs. 1 S. 4 JGG, welche sich hierzu auf die Kommentierung von Eisenberg (vgl. Eisenberg, JGG 16. Aufl., § 89a Rdnr. 8) und einer ihr zugrundeliegenden Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 30. September 2010 (NStZ-RR 2011, 155 f.) bezieht, teilt der Senat nur im Ergebnis, nicht indes in ihrer Begründung.

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