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   LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17   

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https://dejure.org/2018,37106
LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17 (https://dejure.org/2018,37106)
LG Kassel, Entscheidung vom 01.02.2018 - 9 O 789/17 (https://dejure.org/2018,37106)
LG Kassel, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 9 O 789/17 (https://dejure.org/2018,37106)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.04.2014 - XI ZR 171/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen

    Auszug aus LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17
    Soweit die Klägerin anderweitiges behauptet, wäre ein etwaiges Sachverständigengutachten ein unzulässiger Ausforschungsbeweis (OLG Koblenz, a.a.O., Bl. 9; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 01.04.2014, XI ZR 171/12, zitiert nach juris, Rn. 15).
  • BGH, 09.03.2011 - VIII ZR 266/09

    Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von

    Auszug aus LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17
    Vielmehr zeigt hierfür der Käufer die Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2011, VIII ZR 266/09, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2014 - 5 U 70/12

    Neuwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung zu den Verbrauchswerten

    Auszug aus LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17
    Hinsichtlich der Einhaltung der Abgaswerte auf dem Prüfstand kann die EG-Übereinstimmungsbescheinigung schon deshalb nicht herangezogen werden, weil diese erst bei Auslieferung des Fahrzeuges mit übergeben wird (OLG Brandenburg, Urteil vom 27.03.2014, 5 U 70/12, zitiert nach BeckRS 2014, 06939, II. 1. a).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17
    Die Erheblichkeitsschwelle wird erst bei einem Mangelbeseitigungsaufwand überschritten, der mehr als 5 % des Kaufpreises beträgt (BGH, Urteil vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13, Rn. 18 ff., Rn. 30).
  • OLG Koblenz, 27.09.2017 - 2 U 4/17

    Neufahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Einbau einer Abschalteinrichtung in der

    Auszug aus LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17
    Entscheidend hierfür ist eine umfassende Interessenabwägung auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls, wobei auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des Käufers und bei behebbaren Mängeln grundsätzlich auf die Kosten der Mangelbeseitigung abzustellen ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2017, 2 U 4/17, dort Bl. 7).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2008 - 1 U 97/07

    Neuwagenkaufvertrag: Rechtlich und technische Grundlagen, erforderliche

    Auszug aus LG Kassel, 01.02.2018 - 9 O 789/17
    Die vom Hersteller angegebenen Werte beziehen sich allein auf die vom Gesetzgeber als relevant eingestuften Werte im synthetischen Fahrzyklus unter Laborbedingungen; die Herstellerangaben, die auf EG-Richtlinien aufbauen, sind nicht am alltäglichen Betrieb, sondern ihrerseits nur an den den EG-Richtlinien zugrundeliegenden Testbedingungen zu messen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2008, NZV 2008, 414 [OLG Karlsruhe 01.02.2008 - 1 U 97/07] zum Verbrauch).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 25 U 17/18

    Diesel-Skandal: Nachbesserungsverlangen als Voraussetzung des Rücktrittsrechts

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 1.2.2018 - 9 O 789/17 - wird zurückgewiesen.
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