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   LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10   

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https://dejure.org/2010,11237
LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10 (https://dejure.org/2010,11237)
LG Kassel, Entscheidung vom 01.07.2010 - 3 T 272/10 (https://dejure.org/2010,11237)
LG Kassel, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 3 T 272/10 (https://dejure.org/2010,11237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit des Beschwerdegerichts in der Zwangsvollstreckung aus WEG-Titeln! (IMR 2011, 42)

Verfahrensgang

  • AG Kassel - 803 II 136/06
  • LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 304
  • NZM 2011, 885
  • ZMR 2010, 875
  • AnwBl 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 19.11.2007 - 20 W 173/07

    Zwangsvollstreckung in Wohnungseigentumssachen: Geltung der Vorschriften der ZPO

    Auszug aus LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10
    Maßgebend für dieses Verfahren ist - wie schon nach § 45 III WEG a. F. (dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.11.2007 - 20 W 173/07 m.w.N.) - die Zivilprozessordnung.
  • OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 20 W 325/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts in

    Auszug aus LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10
    Zwar hätte über ein Rechtsmittel im Rahmen des Erkenntnisverfahrens - noch - das Landgericht Kassel zu befinden gehabt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.09.2007 - 20 W 325/07), das hier streitbefangene Zwangsvollstreckungsverfahren ist aber vom Erkenntnisverfahren unabhängig und stellt ein eigenständiges Verfahren dar.
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 AR 23/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständiges Gericht nach der Aufhebung eines Pfändungs-

    Auszug aus LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10
    Selbst wenn der zugrundeliegende Vollstreckungstitel in einem Wohnungseigentumsverfahren erstritten worden ist, ist für das Rechtsmittel der Beschwerde in dieser Konstellation die Zuständigkeit des dem Amtsgericht nach § 72 I GVG übergeordneten Landgerichts eröffnet (so zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2008 - 15 AR 23/08).
  • OLG Oldenburg, 17.10.2008 - 5 AR 41/08

    Zuständigkeit des nach § 72 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestimmten

    Auszug aus LG Kassel, 01.07.2010 - 3 T 272/10
    Dies rechtfertigt es aber auch, in der hier gegebenen Fallgestaltung die Entscheidung über Beschwerden den Landgerichten zuzuweisen, denen der Gesetzgeber durch § 72 II GVG die Bearbeitung von Rechtsmitteln in wohnungseigentumsrechtlichen Erkenntnisverfahren übertragen hat (OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.10.2008 - 5 AR 41/08 - für eine Vollstreckung nach § 827 ZPO; vgl. auch OLG Karlsruhe aaO.); denn in dem einen wie dem anderen Fall geht es darum, der durch die Konzentration der Verfahren u. a. beabsichtigten Qualitätssteigerung Geltung zu verschaffen.
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