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   LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11   

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https://dejure.org/2011,14084
LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11 (https://dejure.org/2011,14084)
LG Kassel, Entscheidung vom 05.04.2011 - 3 T 112/11 (https://dejure.org/2011,14084)
LG Kassel, Entscheidung vom 05. April 2011 - 3 T 112/11 (https://dejure.org/2011,14084)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 850k ZP0, § 765a ZP0

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Ausnahmefalles für die Gewährung des Vollstreckungsschutzes nach § 765a Zivilprozessordnung (ZPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines Ausnahmefalles für die Gewährung des Vollstreckungsschutzes nach § 765a Zivilprozessordnung ( ZPO )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vollstreckungsschutz beim P-Konto

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Essen, 07.12.2010 - 7 T 647/10

    Voraussetzungen für die Gewährung von Vollstreckungsschutz gem. § 765a

    Auszug aus LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11
    Dass es vorliegend nicht um einen besonderen Ausnahme- und Einzelfall geht, belegt die veröffentlichte Rechtsprechung zu vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2010 - 6 T 758/10; LG Essen, Beschluss vom 07.12.2010 - 7 T 647/10; LG Detmold, Beschluss vom 09.09.2010 - 3 T 220/10).

    Dass die Beschwerdeführerin nur wegen der vorlaufenden Gewährung von Sozialeistungen am Ende des Vormonats für den kommenden Monat, hier den Januar 2011, genügende Geldmittel nicht zur Verfügung hat, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ist mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren (vgl. zu einer vergleichbaren Gestaltung LG Essen, Beschluss vom 07.12.2010 - 7 T 647/10).

  • LG Oldenburg, 18.11.2010 - 6 T 758/10

    Vier Tage und weniger vor dem Monatsende auf dem Konto eingehende Zahlungszugänge

    Auszug aus LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11
    Dass es vorliegend nicht um einen besonderen Ausnahme- und Einzelfall geht, belegt die veröffentlichte Rechtsprechung zu vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2010 - 6 T 758/10; LG Essen, Beschluss vom 07.12.2010 - 7 T 647/10; LG Detmold, Beschluss vom 09.09.2010 - 3 T 220/10).

    Mit dieser Ansicht folgt die Kammer u. a. der vom LG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 18.11.2010 (Az.: 6 T 758/10) vertretenen Auffassung.

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11
    Dabei handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die trotz des scheinbar eingeräumten Ermessens eng auszulegen ist (vgl. BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39).
  • LG Detmold, 09.09.2010 - 3 T 220/10

    Schutz gegen Handlungsweisen eines Drittschuldners durch die

    Auszug aus LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11
    Dass es vorliegend nicht um einen besonderen Ausnahme- und Einzelfall geht, belegt die veröffentlichte Rechtsprechung zu vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. LG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2010 - 6 T 758/10; LG Essen, Beschluss vom 07.12.2010 - 7 T 647/10; LG Detmold, Beschluss vom 09.09.2010 - 3 T 220/10).
  • OLG Hamm, 09.08.2001 - 15 W 242/01

    Begriff der sittenwidrigen Härte

    Auszug aus LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11
    Dabei handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die trotz des scheinbar eingeräumten Ermessens eng auszulegen ist (vgl. BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39).
  • LG Kassel, 04.04.2006 - 3 T 94/06

    Vollstreckungspraxis - Kein Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger

    Auszug aus LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11
    Dabei kann dahinstehen, ob dieser nur eingeschränkte Schutz auf die mangelhafte Gestaltung der gesetzlichen Bestimmung zurückzuführen ist; denn, wie es die Kammer bereits früher (vgl. Beschluss vom 04.04.2006 - 3 T 94/06, Rpfleger 2006, 612) vertreten hat, dient die Bestimmung des § 765a ZPO nicht dazu, tatsächliche oder vermeintliche Gesetzeslücken zu schließen.
  • OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94

    Versicherungsnehmer; Pkw; Abstellen an abschüssiger Straße; Wegrollen; Aufprall

    Auszug aus LG Kassel, 05.04.2011 - 3 T 112/11
    Dabei handelt es sich um eine Ausnahmevorschrift, die trotz des scheinbar eingeräumten Ermessens eng auszulegen ist (vgl. BGH NJW 1965, 2107 (2108); OLG Celle OLGR 1994, 306 (307); OLG Hamm Rpfleger 2002, 39).
  • AG Köln, 18.05.2011 - 144 C 59/11

    Am Monatsende eingehende für die Sicherung des Lebensbedarfs im Folgemonat

    Vor diesem Hintergrund wird auch in der Rechtsprechung vielfach vertreten, dass Sozialleistungen, die zwar für den Folgemonat bestimmt sind, aber bereits am Ende des vorherigen Monats eingehen (sog. Monatsanfangsproblematik), vom Kreditinstitut nur unter Beachtung des für den Monat des Zahlungseingangs geltenden Freibetrages an den Schuldner ausgezahlt werden dürfen (vgl. LG Essen, Beschl. v. 16.08.2010, 7 T 404/10; LG Kassel, Beschl. v. 05.04.2011, 3 T 112/11; LG Lübeck, Beschl. v. 18.02.2011, 7 T 46/11 - jeweils abrufbar über juris).
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