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   LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05   

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https://dejure.org/2005,27889
LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05 (https://dejure.org/2005,27889)
LG Kassel, Entscheidung vom 05.10.2005 - 3 T 140/05 (https://dejure.org/2005,27889)
LG Kassel, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 3 T 140/05 (https://dejure.org/2005,27889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer Antragszurückweisung bezüglich einer Annahme zur Adoption durch den Rechtsnachfolger des bereits verstorbenen Annehmenden; Ablehnung eines Adoptionsantrags bei Fehlen einer Eltern-Kind-Beziehung; Versterben des Antragsstellers vor der Entscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Melsungen - 33 XVI 1/03
  • LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 511
  • FamRZ 2006, 727
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 264/02

    Adoptionsverfahren: Ablehnung der Adoption eines 13jährigen libanesischen Kindes

    Auszug aus LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05
    Zwar hat der Gesetzgeber in § 1743 BGB für den Annehmenden nur ein Mindestalter, nicht aber ein Höchstalter vorgegeben, ungeachtet dessen ist dem Altersunterschied zwischen dem Kind und dem Annehmenden jedoch für die Einschätzung, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis gegeben ist, erhebliche Bedeutung beizumessen und er ist auch für die Beurteilung der Frage, ob die Adoption dem Kindeswohl dient, zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2003 - Az. 20 W 264/02).

    Gerade die Bereitschaft und Eignung, an den mit erheblicher Verantwortung verbundenen Versorgungs- und Erziehungsaufgaben mitzuwirken, sind jedoch wichtiges Indiz für die Einschätzung, ob das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.06.2003 - AZ. 20 W 264/02).

  • OLG Braunschweig, 15.09.1978 - 2 Wx 9/78
    Auszug aus LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05
    Soweit die Fortführung des Beschwerdeverfahrens in entsprechender Anwendung von § 1753 II BGB für den Fall, dass der Beschwerdeführer während des Laufes dieses Verfahrens verstirbt, befürwortet wird (OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.09.1978, AZ. 2 Wx 9/78; vgl. auch Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 e, Rn. 30; Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1753, Rn. 3), braucht dem hier nicht nachgegangen zu werden; denn der Annehmende ist im vorliegenden Fall noch vor der Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über seinen Antrag verstorben.
  • BayObLG, 21.02.1997 - 1Z BR 200/96

    Beschwerdeberichtigung bei Auslandsberührung - Adoption Minderjähriger

    Auszug aus LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05
    Insbesondere folgt eine Beschwerdebefugnis der Kinder nicht aus § 20 II FGG ; denn nach § 1752 I BGB wird die Annahme als Kind - nur - auf Antrag des Annehmenden ausgesprochen, hingegen sieht das Gesetz ein Antragsrecht des Kindes nicht vor (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 841 f.).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2003 - 20 W 151/03

    Adoption eines pakistanischen Kindes durch deutsche Eheleute:

    Auszug aus LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05
    Hierzu reicht der Wunsch der Annehmenden zur Aufnahme eines Kindes in ihrer Familie allein nicht aus, sondern es muss unter objektiven und subjektiven Gesichtspunkten die Prognose gerechtfertigt sein, dass eine Eltern-Kind-Beziehung im Sinne einer sozialen Elternschaft zum Wohle des Kindes zustande kommen wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.07.2003 - AZ. 20 W 151/03).
  • BayObLG, 25.07.1995 - 1Z BR 168/94

    Vererblichkeit des Rechts, einen Antrag auf Annahme eines Kindes zurückzunehmen

    Auszug aus LG Kassel, 05.10.2005 - 3 T 140/05
    Zwar hindert dies gemäß § 1753 II BGB unter den dort genannten und hier vorliegenden Voraussetzungen nicht die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über den Antrag, jedoch ist eine Antragszurückweisung durch die Rechtsnachfolger des Annehmenden nicht anfechtbar; denn der Adoptionsantrag des Annehmenden i.S.v. § 1752 BGB kann als höchstpersönliche Erklärung von den Erben weder zurückgenommen werden (so BayObLG FamRZ 1995, 1604 (1606)), noch können die Erben des Annehmenden das Beschwerderecht ausüben (Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1753, Rn. 4).
  • OLG Braunschweig, 15.03.2017 - 1 UF 139/16

    Erwachsenenadoption, Begriff des Eltern-Kind-Verhältnisses i.S. von § 1767 Abs. 1

    Auch vor dem Hintergrund, dass die Adoption gemäß § 1767 Abs. 2 Satz 1 BGB i. V. mit § 1753 Abs. 2 BGB noch nach dem Tod des Annehmenden erfolgen kann, sind jedoch die Rechte zur Einlegung eines Rechtsmittels, zur Rücknahme des Adoptionsantrages und das Recht, gemäß § 1760 BGB die Aufhebung der Adoption zu beantragen, als höchstpersönliche Rechte unvererblich (Staudinger/Kunz, BGB, Bearbeitung 2017, § 1922, Rn. 343; LG Kassel FamRZ 2006, 727).
  • LG Hamburg, 22.12.2009 - 333 O 95/09
    Es ist nicht anzunehmen, dass die Beklagte zu 1) bzw. der Beklagte zu 2) persönlich gegenüber einer Vielzahl ihnen nicht bekannter (zukünftiger) Kunden der anwesenden Vermittler sowie aller weiteren Vermittler für die Seriosität des Unternehmens eintreten und ohne besonderen Anlass und ohne erkennbare Gegenleistung sowohl die Begründung als auch die mögliche Vervielfältigung ihrer Haftung übernehmen wollten (vgl. BGH NJW 2009, 512, 513; NJW-RR 2006, 511, 512).
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