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LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16 |
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- BFH, 22.08.2013 - V R 37/10
Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …
Auszug aus LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
Mit Urteil vom 22. August - (Az. V R 37/10, BStBl. 2014 II S. 128) entschied der Bundesfinanzhof zur Steuerschuld bei sog. Bauleistungen.Unstreitig hat die Beklagte infolge der im Werkvertrag übernommenen Verpflichtung die Umsatzsteuer zunächst in der verlangten Höhe an das Finanzamt abgeführt, und später infolge des Urteils des BFH vom 22. August - (Az. V R 37/10) die Rückerstattung der von ihr entrichteten Umsatzsteuer von dem Finanzamt verlangt und auch erhalten.
In Übereinstimmung mit der damaligen Verwaltungspraxis vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22. August - (- V R 37/10 BFHE 243, 20, BStBl. II 2014, 128) haben sie vertraglich vereinbart, dass im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander die Beklagte die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat.
Die Beklagte hat allerdings anschließend mit Blick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 22. August - (V R 37/10) die Rückerstattung der Umsatzsteuer beantragt und erhalten.
Die von der Beklagten und der Streithelferin ursprünglich vereinbarte und zunächst auch vollzogene Verfahrensweise entsprach der damaligen Verwaltungsauffassung vor der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 22. August - (- V R 37110 BFHE 243, 20, BStBl. 11 2014, 128).
- BGH, 21.11.1985 - VII ZR 305/84
Stillschweigende Rückabtretung einer Forderung
Auszug aus LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
Dafür genügt in einem Fall wie dem vorliegenden, dass die Abtretung den Zwecken und Absichten der Beteiligten entspricht, selbst wenn die Beteiligten insoweit keine ausdrücklichen Absprachen getroffen haben sollten (vgl. BGH, Urt. v. 21. November 1985. - VII ZR 305/84, MDR 1986, 398 f). - OLG Bremen, 16.01.2014 - 3 U 44/13
Rückforderung einer versehentlich doppelt geleisteten Abschlagszahlung
Auszug aus LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
Gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB erst mit Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände zu laufen (…vgl. BGH, Urt. v. 08. Mai 2008, - VII ZR 106/107, NJW 2008.2427; OLG Bremen, NJW 2014, 944).
- OLG Köln, 04.08.2016 - 7 U 177/15
Anspruch des Unternehmers auf Zahlung der Umsatzsteuer
Auszug aus LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
Der Anspruch auf Nachentrichtung der Umsatzsteuer ist erst dadurch begründet worden, dass die Beklagte aufgrund der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 22. August - die Rückerstattung der Umsatzsteuer verlangt hat (vgl. OLG Köln, NZBau 2017, 44, 46). - BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97
Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der …
Auszug aus LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
Die von den Vertragsparteien nicht bedachte Vertragslücke ist im Wege der ergänzenden Auslegung des Vertrags zu schließen (…vgl. BGH, Urt. v. 15. Oktober 2014, - XII ZR 111/12, WM 2014, 2280 ff.; v. 14. Januar 2000, - V ZR 416/97, NJW-RR 2000, 1652 f.; Heuermann, DB 2015, 572.576). - BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06
Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren …
Auszug aus LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
Unstreitige oder zugestandene Tatsachen bedürfen nicht des Urkundenbelegs (BGHZ 62.286, 292; BGH NJW 2008, 523). - BGH, 27.10.1982 - V ZR 31/82
Begründung und Beweis eines im Urkundsprozess geltend gemachten Anspruchs - …
Auszug aus LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
Es ist nicht erforderlich, dass sich die anspruchsbegründende Tatsache unmittelbar aus der Urkunde ergibt (BGH WM 1983, 22 ff.; WM 1985, 2953). - BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12
Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen …
Auszug aus LG Kassel, 09.03.2017 - 11 O 4079/16
Die von den Vertragsparteien nicht bedachte Vertragslücke ist im Wege der ergänzenden Auslegung des Vertrags zu schließen (vgl. BGH, Urt. v. 15. Oktober 2014, - XII ZR 111/12, WM 2014, 2280 ff.; v. 14. Januar 2000, - V ZR 416/97, NJW-RR 2000, 1652 f.; Heuermann, DB 2015, 572.576).
- OLG Düsseldorf, 15.02.2018 - 5 U 39/17 Dies ergibt sich auch aus der vertraglichen Risikoverteilung: Im Verhältnis der Vertragsparteien hat die Beklagte als vertraglich festgelegte Steuerschuldnerin das aus der Unklarheit der steuerrechtlichen Lage folgende Risiko zu tragen; die Zedentin ist vertraglich so zu stellen, wie sich dies bei Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zu § 13 b UStG a.F. ergeben hätte (LG Kassel, Urkunden-Vorbehaltsurteil v. 09.03.2017, 11 O 4079/16).