Rechtsprechung
   LG Kassel, 10.05.2007 - 1 T 75/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,40257
LG Kassel, 10.05.2007 - 1 T 75/07 (https://dejure.org/2007,40257)
LG Kassel, Entscheidung vom 10.05.2007 - 1 T 75/07 (https://dejure.org/2007,40257)
LG Kassel, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 1 T 75/07 (https://dejure.org/2007,40257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen
  • datenschutz.eu

    Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet

  • rabüro.de

    Veröffentlichung von Kfz-Kennzeichen auf einer Website verletzt nicht das Persönlichkeitsrecht des Fahrzeuginhabers

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von KfZ-Kennzeichen im Internet rechtmäßig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Kassel, 02.04.2007 - 413 C 1751/07
    Auszug aus LG Kassel, 10.05.2007 - 1 T 75/07
    wird die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kassel vom 2.4.2007 - 413 C 1751/07 - auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus LG Kassel, 10.05.2007 - 1 T 75/07
    Der einzelne hat keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über "seine" Daten, weil er seine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltet, in der auch personenbezogene Informationen einen Teil der sozialen Realität darstellen, der nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann (vgl. BGH NJW 1991, 1532; NJW 2004 762).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Kassel, 10.05.2007 - 1 T 75/07
    Der einzelne hat keine absolute, uneingeschränkte Herrschaft über "seine" Daten, weil er seine Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltet, in der auch personenbezogene Informationen einen Teil der sozialen Realität darstellen, der nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann (vgl. BGH NJW 1991, 1532; NJW 2004 762).
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