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   LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20   

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LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20 (https://dejure.org/2021,13768)
LG Kassel, Entscheidung vom 16.04.2021 - 5 O 774/20 (https://dejure.org/2021,13768)
LG Kassel, Entscheidung vom 16. April 2021 - 5 O 774/20 (https://dejure.org/2021,13768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsschließungsversicherung: Keine Entschädigung bei Schließung wegen Covid-19 ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG München I, 22.10.2020 - 12 O 5868/20

    Corona: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Selbst wenn der durchschnittliche Versicherungsnehmer dieses Redaktionsversehen erkennen und die Klausel als Bezugnahme auf §§ 6, 7 IfSG verstehen würde, so dürfte er nicht darauf vertrauen, dass die Aufzählung in den AVB dem Katalog in §§ 6, 7 IfSG in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung entspricht, denn aus dem Wortlaut der Klausel ergibt sich nur, dass alle im Folgenden aufgezählten Krankheiten und Erreger sich auch in den §§ 6, 7 IfSG wiederfinden (a.A. wohl LG München I r+s 2020, 686 Rn. 69 f.).

    Sie dient allerdings dem besseren Verständnis und stellt die inhaltliche Verknüpfung zu Ziff. 1.1 AVB her, indem sie klarstellt, dass es sich bei den in Ziff. 1.2 AVB genannten Krankheiten und Erregern um diejenigen handelt, die der zuständigen Behörde die Verhängung der unter Ziff. 1.1 AVB genannten Maßnahmen nach dem IfSG ermöglichen (ebenso Schneider/Schlüter, Anm. zu LG München IUrt. v. 22.10.2020 - 12 O 5868/20, r+s 2020, 686, 692).

    Dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer werden indes die medizinischen Fachkenntnisse fehlen, um diese Subsumtion zutreffend vorzunehmen (fehlende medizinische Fachkenntnisse nimmt auch das LG München I r+s 2020, 686 Rn. 39 an).

    (1) Einen Verstoß gegen das Transparenzgebot vermag die Kammer aus den bereits genannten Gründen nicht festzustellen (a.A. zu einer fast gleichlautenden Fassung der AVB aber LG München I r+s 2020, 686 und r+s 2020, 686 Rn. 62 ff.).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2021 - 7 U 351/20

    Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsschutz bei behördlicher Schließung

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Allerdings kann auch von dem geschäftserfahrenen Versicherungsnehmer nicht verlangt werden, dass er die Aufzählung in Ziff. 1.2 mit dem Katalog der §§ 6, 7 IfSG in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. zum dem Stand der AVB entsprechenden Zeitpunkt, mit Blick auf etwaige Abweichungen hin abgleicht (a.A. OLG Stuttgart r+s 2021, 139 Rn. 21 ff. m. insoweit krit. Anm. Fortmann).

    Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ist ohne weiteres erkennbar, dass der Sinn und Zweck einer derart umfangreichen Aufzählung nur darin liegen kann, die versicherten Krankheiten und damit den Versicherungsumfang abschließend zu definieren (so auch OLG Stuttgart r+s 2021, 139 Rn. 26).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Dabei kann dahinstehen, ob die Regelung mit Blick auf § 307 Abs. 3 BGB überhaupt der Inhaltskontrolle unterliegt, oder kontrollfrei ist, weil sie den absoluten Kernbereich der Leistungsbezeichnung - also die essentialia negotii - betrifft (dazu Langheid/Wandt/Bruns, 2. Aufl. 2017, BGB § 307 Rn. 10 m.w.N.; MüKoBGB/Kieninger, 5. Aufl. 2007, BGB § 307 Rn. 152 ff.; vgl. auch BGH VersR 1993, 830, 831).
  • BGH, 29.05.2009 - V ZR 201/08

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Protokollierung von Zeugenaussagen

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Denn § 305c Abs. 2 BGB kommt erst dann zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Betracht kommenden Methoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (siehe nur BGH NJW-RR 2010, 63 Rn. 13; BGH NJW 2007, 504, 506; BGH-NJW-RR 2003, 1247, 1248; BGH NJW 1990, 3016).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 166/06

    "Neuwagenkauf"; Auslegung von Klauseln in einem Neuwagen-Kaufvertrag;

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Denn § 305c Abs. 2 BGB kommt erst dann zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Betracht kommenden Methoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (siehe nur BGH NJW-RR 2010, 63 Rn. 13; BGH NJW 2007, 504, 506; BGH-NJW-RR 2003, 1247, 1248; BGH NJW 1990, 3016).
  • BGH, 04.07.1990 - VIII ZR 288/89

    Formularmäßiges Verbot der Untervermietung von Leasingobjekten

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Denn § 305c Abs. 2 BGB kommt erst dann zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Betracht kommenden Methoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (siehe nur BGH NJW-RR 2010, 63 Rn. 13; BGH NJW 2007, 504, 506; BGH-NJW-RR 2003, 1247, 1248; BGH NJW 1990, 3016).
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 74/02

    Unklarheit der Gliedertaxe in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Denn § 305c Abs. 2 BGB kommt erst dann zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Betracht kommenden Methoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt und mindestens zwei Auslegungen rechtlich vertretbar sind (siehe nur BGH NJW-RR 2010, 63 Rn. 13; BGH NJW 2007, 504, 506; BGH-NJW-RR 2003, 1247, 1248; BGH NJW 1990, 3016).
  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (BGH r+s 2021, 27 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 308/07

    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Gehalts- und Lohnkosten als

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Da es sich bei der Betriebsschließungsversicherung um eine Versicherung für Gewerbetreibende handelt, ist im Streitfall auf den Verständnishorizont eines geschäftserfahrenen und mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertrauten Versicherungsnehmers abzustellen (vgl. BGH aaO Rn. 11; für die Betriebsunterbrechungsversicherung: BGH r+s 2010, 286 Rn. 12; OLG Hamm VersR 2004, 1264, 1265).
  • LG Oldenburg, 14.10.2020 - 13 O 2068/20

    Kein Anspruch eines Gastronomen aus einer Betriebsschließungsversicherung während

    Auszug aus LG Kassel, 16.04.2021 - 5 O 774/20
    Selbst wenn man "namentlich" als Synonym für "insbesondere" ansehen wollen würde, wäre mit einer so verstandenen Ziff. 1.2 AVB allenfalls gesagt, dass die Aufzählung der Krankheiten in §§ 6, 7 IfSG nicht abschließend ist ("im Infektionsgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten [...]"; über die Abgeschlossenheit der Aufzählung in den AVB ist damit nichts gesagt (so auch LG Oldenburg, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 13 O 2068/20 -, juris Rn. 20 f.; a.A. Griese aaO S. 149).
  • OLG Hamm, 28.04.2004 - 20 U 199/03

    Durch Versicherungsfall ausgelöste Mehrprämie kann als

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