Rechtsprechung
   LG Kassel, 17.04.2014 - 3 T 22/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12015
LG Kassel, 17.04.2014 - 3 T 22/14 (https://dejure.org/2014,12015)
LG Kassel, Entscheidung vom 17.04.2014 - 3 T 22/14 (https://dejure.org/2014,12015)
LG Kassel, Entscheidung vom 17. April 2014 - 3 T 22/14 (https://dejure.org/2014,12015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 18/05

    Anforderungen an die Form eines Vollstreckungsauftrages

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2014 - 3 T 22/14
    Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 05.04.2005 - VII ZB 18/05 - (veröffentlicht in DGVZ 2005, 94) für das insoweit vergleichbar gelagerte Problem eines nur mit eingescannter Unterschrift eingereichten Vollstreckungsauftrags des Gläubigers bereits entschieden hat, wird ein dem ursprünglichen Gläubigerantrag mangels handschriftlicher Unterzeichnung anhaftender Formmangel spätestens dadurch geheilt, dass der Gläubiger mit nachfolgenden, von ihm handschriftlich unterzeichneten Eingaben an das zuständige Vollstreckungsorgan erneut auf Vornahme der begehrten Vollstreckungshandlung anträgt.

    So hat es aber etwa auch in dem Ausgangssachverhalt zu dem eben genannten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.04.2005 - VII ZB 18/05 - (DGVZ 2005, 94) gelegen, ohne dass der Bundesgerichtshof daraus einen Anlass entnommen hätte, die Heilung des ursprünglichen Formmangels abzulehnen.

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 342/83

    Beratungs- und Betreuungspflichten des Architekten; Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2014 - 3 T 22/14
    Dies folgt aus dem allgemeinen zivilprozessualen Grundsatz, wonach der Mangel der fehlenden Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes behoben werden kann, falls sich auf andere, jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise feststellen lässt, dass der nicht unterschriebene Schriftsatz keinen bloßen Entwurf dargestellt hat, sondern von dem Antragsteiler verantwortet wird und mit seinem Wissen und Wollen bei Gericht eingereicht worden war (vgl. BGHZ 92, 251 ; BGH NJW-RR 2004, 755).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 458/02

    Einhaltung der Klagefrist durch nicht unterschriebene Klage

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2014 - 3 T 22/14
    Dies folgt aus dem allgemeinen zivilprozessualen Grundsatz, wonach der Mangel der fehlenden Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes behoben werden kann, falls sich auf andere, jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise feststellen lässt, dass der nicht unterschriebene Schriftsatz keinen bloßen Entwurf dargestellt hat, sondern von dem Antragsteiler verantwortet wird und mit seinem Wissen und Wollen bei Gericht eingereicht worden war (vgl. BGHZ 92, 251 ; BGH NJW-RR 2004, 755).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht