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   LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19   

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LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19 (https://dejure.org/2019,32878)
LG Kassel, Entscheidung vom 17.04.2019 - 3 T 182/19 (https://dejure.org/2019,32878)
LG Kassel, Entscheidung vom 17. April 2019 - 3 T 182/19 (https://dejure.org/2019,32878)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 79/18

    Bestimmen eines Termins zur persönlichen Anhörung des Betroffenen für den

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 7; Beschluss vom 06. Dezember 2018 - V ZB 79/18 -, Rn. 5, juris).

    Einer Terminverlegung stand auch nicht entgegen, dass im Zeitpunkt der Mitteilung der Verhinderung am 18.03./19.03.2019 schon organisatorische Maßnahmen für den um 11.00 Uhr anberaumten Termin am 20.03.2019 erfolgt waren (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2018 - V ZB 79/18 -, Rn. 7, juris).

    Die Kammer ist infolge der durchgeführten Abschiebung des Beschwerdeführers auch nicht mehr in der Lage, den Verfahrensfehler des Amtsgerichts durch erneute Anhörung des Beschwerdeführers in Anwesenheit seines nunmehrigen Verfahrensbevollmächtigten jedenfalls mit Wirkung für die Zukunft in der Beschwerdeinstanz zu heilen (vgl. BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2018 - V ZB 79/18 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Zwar hat das Amtsgericht dem Beschwerdeführer eine Verfahrenspflegerin bestellt, wobei vorliegend dahingestellt bleiben kann, ob ein solches Erfordernis bestanden hat, da das Fehlen der Voraussetzungen des § 419 Abs. 1 FamFG nicht dazu führt, dass die Bestellung des Verfahrenspflegers unwirksam ist, da dieser vielmehr durch seine Bestellung als Beteiligter zum Verfahren hinzugezogen worden ist, § 418 Abs. 2 FamFG (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, Rn. 10, juris).

    Dem Betroffenen soll eine Person zur Seite gestellt werden, die aus der objektiven Sicht eines Dritten dafür Sorge trägt, dass seine Vorstellungen und Interessen in dem Verfahren sachgerecht zum Ausdruck gebracht werden können (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 05. Dezember 2013 - V ZB 71/13 -, Rn. 9, juris).

  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung der Haftfortdauer bei Nichtteilnahme des

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - V ZB 167/16, juris Rn. 7; Beschluss vom 06. Dezember 2018 - V ZB 79/18 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Allerdings hat das Amtsgericht trotz Kenntnis von der jeweiligen Terminsverhinderung der bestellten Verfahrenspflegerinnen, welche ihre Verhinderung jeweils noch rechtzeitig angezeigt haben, diesen eine ihnen zustehende Teilnahme am Anhörungstermin nicht ermöglicht (vgl. Keidel, FamFG, FamFG § 418, Rn. 4, § 276, Rn. 27; ferner BGH, Beschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 -, Rn. 23, juris im Falle einer Unterbringung).
  • BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13

    Zurückschiebungshaftsache: Erfordernis der Aushändigung des Haftantrages in

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Dem Betroffenen soll eine Person zur Seite gestellt werden, die aus der objektiven Sicht eines Dritten dafür Sorge trägt, dass seine Vorstellungen und Interessen in dem Verfahren sachgerecht zum Ausdruck gebracht werden können (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 05. Dezember 2013 - V ZB 71/13 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Ohne eine wirksamen Antrag darf eine Freiheitsentziehung nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13 -, juris, Rn. 14 ff.).
  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Es kann auch nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer von dem Recht, in Anwesenheit des bestellten Verfahrenspflegers, der dessen Interessen wahrnehmen soll, angehört zu werden, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der

    Auszug aus LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 81 Abs. 1, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 EMRK (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Juli 2016 - V ZB 21/16 -, Rn. 7, juris).
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