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   LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20 - 6 Ks   

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LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20 - 6 Ks (https://dejure.org/2021,54002)
LG Kassel, Entscheidung vom 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20 - 6 Ks (https://dejure.org/2021,54002)
LG Kassel, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 3600 Js 31123/20 - 6 Ks (https://dejure.org/2021,54002)
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  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es besonders nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg - trotz der hohen Hemmschwelle hinsichtlich der Tötung eines Menschen - billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 27.08.2013, 2 StR 148/13).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Diese Gefahr wird allein durch die hangbedingte schwere Gewalttat des versuchten Totschlags als Anlasstat hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.07.2000, 5 StR 289/00; BGH, Beschluss vom 16.01.2020, 1 StR 490/19 - m.w.N.).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Auch in diesen Fällen können das Wissens- oder Wollenselement des Eventualvorsatzes gleichwohl im Einzelfall fehlen, wenn sich aus dem Tatablauf und der Person des Täters besondere Umstände ergeben, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob der Angeklagte tatsächlich die Gefahr des Todeseintritts erkannt und den Tod des Opfers im Sinne billigender Inkaufnahme hingenommen hat; so etwa, wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko der Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung - z.B. Affekt, alkoholische Beeinflussung oder hirnorganische Schädigung - zur Tatzeit nicht bewusst ist (Fehlen des Wissenselements) oder wenn er trotz erkannter objektiver Gefährlichkeit der Tat ernsthaft und nicht nur vage auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges vertraut (Fehlen des Willenselements) (BGH, Urteil vom 22.03.2012, 4 StR 558/11; BGH, Urteil vom 18.01.2007, 4 StR 489/06).
  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 289/00

    Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Diese Gefahr wird allein durch die hangbedingte schwere Gewalttat des versuchten Totschlags als Anlasstat hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.07.2000, 5 StR 289/00; BGH, Beschluss vom 16.01.2020, 1 StR 490/19 - m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Wenn das Gesetz - wie hier gemäß § 213 Alt. 2 StGB - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und daneben auch in Betracht kommt, den gesetzlichen Regelstrafrahmen nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern, ist im Wege einer Gesamtabwägung und nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu entscheiden, welche Vorgehensweise sich für den Täter günstiger darstellt und ob von ihr Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.1984, Az. 2 StR 664/84; BGH, Beschluss vom 07.01.1999, Az. 4 StR 686/98).
  • BGH, 07.01.1999 - 4 StR 686/98

    Schreckschusspistole keine Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Wenn das Gesetz - wie hier gemäß § 213 Alt. 2 StGB - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und daneben auch in Betracht kommt, den gesetzlichen Regelstrafrahmen nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern, ist im Wege einer Gesamtabwägung und nach den Besonderheiten des Einzelfalles zu entscheiden, welche Vorgehensweise sich für den Täter günstiger darstellt und ob von ihr Gebrauch gemacht werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 07.12.1984, Az. 2 StR 664/84; BGH, Beschluss vom 07.01.1999, Az. 4 StR 686/98).
  • BGH, 07.01.2008 - 5 StR 417/07

    Minder schwerer Fall des Totschlages und Strafrahmenverschiebung gemäß § 21 StGB

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Dabei hat das Gericht zunächst allein unter Heranziehung der allgemeinen Milderungsgründe die Maßgeblichkeit des Ausnahmestrafrahmens, sodann unter Heranziehung zusätzlich je eines vertypten und ggf. aller vertypter Milderungsgründe zu prüfen, ob ausnahmsweise der Strafrahmen des minder schweren Falls zur Anwendung kommen soll oder demgegenüber der ggf. gemilderte Regelstrafrahmen günstiger wirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 07.01.2008, Az. 5 StR 417/07).
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06

    Tötungsvorsatz (gefährliche Tathandlungen und mögliche Besonderheiten des

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Auch in diesen Fällen können das Wissens- oder Wollenselement des Eventualvorsatzes gleichwohl im Einzelfall fehlen, wenn sich aus dem Tatablauf und der Person des Täters besondere Umstände ergeben, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob der Angeklagte tatsächlich die Gefahr des Todeseintritts erkannt und den Tod des Opfers im Sinne billigender Inkaufnahme hingenommen hat; so etwa, wenn dem Täter, obwohl er alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, das Risiko der Tötung infolge einer psychischen Beeinträchtigung - z.B. Affekt, alkoholische Beeinflussung oder hirnorganische Schädigung - zur Tatzeit nicht bewusst ist (Fehlen des Wissenselements) oder wenn er trotz erkannter objektiver Gefährlichkeit der Tat ernsthaft und nicht nur vage auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges vertraut (Fehlen des Willenselements) (BGH, Urteil vom 22.03.2012, 4 StR 558/11; BGH, Urteil vom 18.01.2007, 4 StR 489/06).
  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Die Kammer gelangt aufgrund einer abschließenden eigenen Beurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012, 1 StR 15/12; BGH, Urteil vom 12.03.2013, 4 StR 42/13) zu dem Ergebnis, dass die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten erhalten war, seine Steuerungsfähigkeit dagegen im Tatzeitpunkt aufgrund der akuten Alkoholintoxikation und einer damit verbundenen reduzierten Impulskontrolle erheblich vermindert gewesen ist.
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 42/13

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: Grad der

    Auszug aus LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
    Die Kammer gelangt aufgrund einer abschließenden eigenen Beurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012, 1 StR 15/12; BGH, Urteil vom 12.03.2013, 4 StR 42/13) zu dem Ergebnis, dass die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten erhalten war, seine Steuerungsfähigkeit dagegen im Tatzeitpunkt aufgrund der akuten Alkoholintoxikation und einer damit verbundenen reduzierten Impulskontrolle erheblich vermindert gewesen ist.
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